Erzbistum Köln startet Missbrauchsstudie neu – ohne bisherige Kanzlei
Das Erzbistum Köln will die angekündigte Missbrauchsstudie mit der Namensnennung Verantwortlicher völlig neu aufsetzen lassen. "Eine vollständige Neufassung der Untersuchung verantwortet ab sofort der Kölner Strafrechtsexperte Prof. Dr. Björn Gercke", teilte die Diözese am Freitag mit. Diese Untersuchung soll bis zum 18. März veröffentlicht werden. Die Zusammenarbeit mit der bisher beauftragten Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl werde beendet und es würden rechtliche Schritte geprüft, so das Erzbistum. Die Entscheidung sei gemeinsam mit dem Betroffenenbeirat gefällt worden.
Die bisher erstellte Studie hatte eigentlich schon im März dieses Jahres veröffentlicht werden sollen, dies scheiterte jedoch an rechtlichen Fragen. Gegen die Studie wandte sich der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der zuvor Personalchef und Generalvikar in Köln war. Er bestritt eine persönliche Schuld und warf der Arbeit der Kanzlei "handwerkliche Unzulänglichkeiten" vor. Die Untersuchung hatte ihm – so zitierte Heßes Entgegnung – eine "indifferente, von fehlendem Problembewusstsein geprägte Haltung" attestiert.
Die Diözese begründete die Kündigung der Kanzlei nun damit, dass die Anforderungen an die unabhängige Untersuchung nach wie vor nicht erfüllt seien. "Die Münchener Kanzlei ist wiederholt an ihrem Versprechen und am Anspruch der Betroffenen sowie des Erzbistums gescheitert, eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse und persönlichen Verantwortlichkeiten in Form eines rechtssicheren und belastbaren Gutachtens zu erreichen und einen zur Veröffentlichung geeigneten Bericht zu erstellen." Alle Bitten um konstruktive und methodische Nachbesserungen seien entweder nicht umgesetzt worden oder blieben hinten den Erwartungen zurück.
Münchner Studie leide an "durchgreifenden methodischen Mängeln"
Die Kündigung sei dann auf Grundlage einer wissenschaftlichen Einschätzung zur Qualität des Gutachtens durch zwei Richter am Oberlandesgericht Frankfurt getroffen worden. Die Juristen hatten dem Gutachten vorgeworfen, es leide "an durchgreifenden methodischen Mängeln, so dass die dort vorgenommene Zuschreibung persönlicher Verantwortlichkeit von Entscheidungsträgern des Erzbistums Köln aus rechtswissenschaftlicher Sicht im Ganzen zweifelhaft ist". Es sei als Grundlage für die Benennung von Verantwortung untauglich.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki bedauerte den Vertrauensverlust durch die verzögerte Veröffentlichung der Studie. Er zeigte sich aber zuversichtlich, "dass nun die neu gewählte Konstellation der Gutachter zu einem belastbaren und rechtssicheren Ergebnis kommen wird. Ich erwarte keine Schonung – im Gegenteil." Der Sprecher des Betroffenenbeirats, Patrick Bauer, zeigte sich enttäuscht und wütend, "dass die Münchener Kanzlei derart schlecht gearbeitet und damit Versprechen einer gründlichen, juristisch sauberen Aufarbeitung gebrochen hat". Man habe Woelki gegenüber deutlich gemacht, "dass wir nach wie vor Konsequenzen erwarten und dass endlich Verantwortung übernommen wird."
Bei der Neufassung soll sich Gercke am wissenschaftlichen Ansatz der MHG-Studie orientieren. Erst solle die Grundgesamtheit aller Fälle betrachtet, dann eine nachvollziehbare Systematisierung vorgenommen und letztendlich konkrete Verantwortlichkeiten zugeordnet werden. "Nach wie vor bleibt dabei sichergestellt, dass weder Kardinal Woelki, noch Generalvikar Dr. Hofmann oder anderen Verantwortungsträgern des Erzbistums, der Inhalt des Berichts vorab bekannt wird", so die Diözese.
Im Dezember 2018 hatte das Erzbistum Köln eine Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Diözese in Auftrag gegeben. Es war das erste Mal, dass bei einer solchen Untersuchung auch die Namen von Verantwortlichen genannt werden sollten. (cph)
Ergänzung: Reaktion der Kanzlei "Westpfahl Spilker Wastl"
Die Münchner Kanzlei "Westpfahl Spilker Wastl" erklärte in einer ersten Reaktion, dass ihre Ergebnisse jederzeit veröffentlicht werden könnten. Man sei jederzeit bereit gewesen, die angeblichen äußerungsrechtlichen Bedenken zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Die Ausführungen dazu von der vom Erzbistum beauftragten Kanzlei seien "Westpfahl Spilker Wastl" erst heute übermittelt worden, ebenso ein Gutachten zu den methodischen Standards. (KNA)