Beratende Rolle Roms wird durch Genehmigung ersetzt

Papst ändert Kirchenrecht: Neue Orden nur noch mit Vatikan-Anerkennung

Veröffentlicht am 04.11.2020 um 14:04 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Papst Franziskus zieht die römischen Zügel an: Künftig können Diözesanbischöfe neue Orden und andere Gemeinschaften nur noch mit Genehmigung des Heiligen Stuhls errichten – dafür sorgt eine Gesetzesänderung im Kirchenrecht.

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Diözesanbischöfe können künftig nur noch mit Zustimmung Roms neue diözesane Orden und andere Institute des geweihten Lebens anerkennen. Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Motu proprio "Authenticum charismatis" ändert Papst Franziskus den can. 579 des Codex Iuris Canonici (CIC), des kirchlichen Gesetzesbuches. War es vorher Diözesanbischöfen möglich, Institute des geweihten Lebens "nach Beratung mit dem Apostolischen Stuhl" zu errichten, sieht die neue Norm nun vor, dass eine Errichtung nur mit Zustimmung aus dem Vatikan zulässig ist.

Zwar liege die Entscheidung über die Kirchlichkeit und die Zuverlässigkeit der Charismen neuer Gemeinschaften bei den Bischöfen der einzelnen Diözesen. Gleichzeitig müsse aber vermieden werden, dass "voreilig unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen", heißt es in dem Schreiben unter Bezugnahme auf das Ordens-Dekret "Perfectae Caritas" (1965) des Zweiten Vatikanischen Konzils. Es liege in der Verantwortung des Heiligen Stuhls, die "Hirten im Prozess der Unterscheidung zu begleiten, der zur kirchlichen Anerkennung eines neuen Instituts oder einer neuen Gesellschaft diözesanen Rechts führt".

Bereits 2016 Gesetz verschärft

Ziel des neuen Verfahrens sei es, der bereits von Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben "Vita consecrata" (1996) befürchteten "Gefahr einer schädlichen Aufsplitterung" entgegenzutreten. Die kanonische Errichtung einer neuen Gemeinschaft gehe laut dem Motu proprio "über den alleinigen diözesanen Bereich hinaus" und mache ihn "für den weiteren Horizont der Weltkirche relevant". Das Schreiben betont das Recht der Gläubigen, "von ihren Hirten über die Authentizität der Charismen und die Zuverlässigkeit von Gründern informiert zu werden". Daher habe künftig der Heilige Stuhl durch eine offizielle Anerkennung der neuen Gemeinschaften das "endgültige Urteil". Die von Papst Franziskus verfügte Änderung des CIC tritt am 10. November in Kraft.

Bereits 2016 hatte der Vatikan ein Reskript veröffentlicht, das die Anwendung des can. 579 CIC näher regelte. Hatte eine fehlende Beratung mit dem Heiligen Stuhl zuvor keine Konsequenzen, legte das Reskript nun fest, dass diese Beratung eine notwendige Bedingungen für die Errichtung von diözesanen Gemeinschaften war. Ohne Beratung wäre eine Anerkennung durch den Diözesanbischof nichtig.

"Institute des geweihten Lebens" sind kirchliche Gemeinschaften, deren Mitglieder durch ein öffentliches Gelübde ein Leben nach den evangelischen Räten Keuschheit, Armut und Gehorsam versprechen. Dazu gehören unter anderem Orden. Derartige Institute können sowohl auf Bistumsebene wie auf Ebene der Gesamtkirche errichtet werden. In Deutschland gibt es laut Informationen der Deutschen Ordensoberenkonferenz derzeit 85 Gemeinschaften diözesanen Rechts sowie 319 Gemeinschaften päpstlichen Rechts. (fxn)

Die Änderung im Wortlaut

can. 579 CIC/83, alte Fassung

"Episcopi dioecesani, in suo quisque territorio, instituta vitae consecratae formali decreto erigere possunt, dummodo Sedes Apostolica consulta fuerit."

("Die Diözesanbischöfe können in ihrem Gebiet durch förmliches Dekret Institute des geweihten Lebens errichten, jedoch nur nach Beratung mit dem Apostolischen Stuhl", offizielle Übersetzung)

can. 579 CIC/83, Fassung ab 10. November

"Episcopi dioecesani, in suo quisque territorio, instituta vitae consecratae formali decreto valide erigere possunt, praevia licentia Sedis Apostolicae scripto data."

("Die Diözesanbischöfe können in ihrem Gebiet durch förmliches Dekret Institute des geweihten Lebens gültig errichten, wenn sie zuvor eine schriftliche Genehmigung des Apostolischen Stuhls erhalten haben", Arbeitsübersetzung katholisch.de)