Corona-Sonderzahlungen für Kirchen-Mitarbeiter – außer in der Caritas
Mitarbeiter der Caritas erhalten anders als die meisten anderen kirchlichen Angestellten bislang keine Corona-Sonderzahlungen. Der Pressesprecher der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands, Rolf Cleophas, hofft auf einen Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung am Donnerstag. Gegenüber katholisch.de bestätigte er, dass der erste Versuch einer Einigung zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite vor 14 Tagen am Widerstand der Dienstgeberseite gescheitert sei. "Das empört viele Kollegen", so Cleophas.
Bei den restlichen kirchlichen Angestellten sieht die Situation anders aus: Zuletzt hatte die für die nordrhein-westfälischen Bistümer zuständige Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) einen Beschluss zu Corona-Sonderzahlungen veröffentlicht. Dort wird wie in den meisten Bistümern eine gestaffelte Sonderzulage zwischen 300 und 600 Euro für Angestellte und 225 Euro für Mitarbeiter in Ausbildung ausgezahlt. In den meisten Diözesen wird die Zulage auf Grundlage eines Beschlusses der zuständigen Kommission oder aufgrund einer automatischen Übernahme des Tarifabschlusses ausgezahlt. Im Erzbistum Freiburg erhalten alle Angestellten pauschal 600 Euro, Mitarbeiter in Ausbildung 300 Euro. Die bayerische KODA veröffentlicht nach Informationen von katholisch.de einen Beschluss zu Sonderzahlungen Mitte Dezember. Das Bistum Hildesheim orientiert sich am Tarifvertrag des Landes. Die zuständigen Gremien in Fulda waren nicht zu erreichen.
Zulagen sind steuerfrei
Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes hatten sich am 25. Oktober auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung geeinigt. Aufgrund einer befristeten Regelung im Einkommensteuergesetz sind derartige Zulagen, die zwischen März und Dezember 2021 ausgezahlt werden, bis zu einer Höhe von 1500 Euro steuerfrei.
Die Caritas beschäftigt nach eigenen Angaben über 690.000 Mitarbeiter, die übrigen kirchlichen Arbeitgeber etwa 180.000. Nach dem Staat sind die Kirchen der größte Arbeitgeber in Deutschland. In der Kirche werden keine Tarifverträge zwischen Tarifpartnern verhandelt. Stattdessen werden im Rahmen des sogenannten "Dritten Wegs" Arbeitsvertragsrichtlinien und Vergütung einvernehmlich von paritätisch aus Dienstgeber- und Dienstnehmerseite besetzten Kommissionen beschlossen. In der Regel folgen die kirchlichen Kommissionen dabei den Tarifpartnern der freien Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Am Montag hatte das Magazin "Die Eule" über schwierige Verhandlungen zu Corona-Sonderzulagen in der sächsischen Landeskirche berichtet. (fxn)
(10. Dezember 2020, 12 Uhr: Ergänzt um Informationen zu Hildesheim.)