EKD-Synode beschließt neues Arbeitsrecht

Gewerkschaften im Boot

Veröffentlicht am 13.11.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Evangelische Kirche

Düsseldorf ‐ Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich zum Abschluss ihrer Sitzung in Düsseldorf auf Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht verständigt. Am Mittwoch beschlossen die Synodalen ein entsprechendes Gesetz. Es legt fest, dass die Vertreter der Mitarbeiter in den sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen und der Diakonie künftig von Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden entsandt werden sollen. Gewerkschaften ist ferner der Zugang zu kirchlichen Einrichtungen zu gewähren. Ein uneingeschränktes Streikrecht soll es auch künftig nicht geben.

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Damit verändert die EKD ihr Arbeitsrecht entsprechend eines Urteils des Erfurter Bundesarbeitsgerichts aus dem vergangenen Jahr: Die Richter hatten den sogenannten dritten Weg der Kirchen, bei dem ein Verbot von Streiks und Aussperrungen gilt, für rechtmäßig erklärt, aber eine stärkere Beteiligung der Gewerkschaften angemahnt.

Kritik von Verdi

Bereits vor dem Beschluss der EKD hatte die Gewerkschaft Verdi das neue Arbeitsrecht als vollkommen unzureichend kritisiert. "Die Kirchengesetze, die die EKD-Synode beraten hat, erfüllen die Anforderungen der Gewerkschaften nicht", sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler der Nachrichtenagentur dpa. "Angesichts von Zwangsschlichtung und absoluter Friedenspflicht, wie sie von der EKD vorgesehen sind, werden nicht nur das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts deutlich verfehlt."

Eine "koalitionsmäßige Betätigung der Gewerkschaften", wie sie das Gericht eingefordert hatte, sei nicht möglich, kritisierte Bühler weiter. "Stattdessen reduziert sich die Rolle der Gewerkschaften nach den Vorstellungen der EKD auf kollektive Bettelei." Dafür stehe Verdi nicht zur Verfügung.

Diakonie: Fairer Interessensausgleich

Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier sagte hingegen, die neue Regelung gewährleiste einen fairen Interessenausgleich zwischen Dienstherren und Arbeitnehmern. "Die koalitionsmäßige Einbindung der Gewerkschaft ist gesichert." Die evangelische Kirche hat 673.000 Beschäftigte, darunter 449.000 in der Diakonie.

Stockmeier appellierte an Verdi, nicht länger auf ein Streikrecht zu beharren. Zwar könne er nachvollziehen, dass das den Gewerkschaften wichtig sei. Aber das Bundesarbeitsgericht habe deutlich gemacht, dass die Interessen der Arbeitnehmer auch beim dritten Weg beziehungsweise bei einem mit der Unternehmensvertretung der Arbeitnehmer ausgehandelten Tarifvertrag nicht beeinträchtigt seien. Verdi will das Streikrecht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten.

In einem weiteren Synodenbeschluss sprachen sich die Kirchenparlamentarier der EKD für einen allgemeinverbindlichen Branchentarif Soziales aus, der im Konsens zwischen kirchlichen und nicht-kirchlichen Trägern, Gewerkschaften und Diakonie entstehe. Er könne eine Möglichkeit sein, bessere Bedingungen für die im Dienst am Menschen arbeitenden, pflegenden und betreuenden Menschen zu schaffen. "Wie die Gesellschaft mit ihren Schwächsten umgeht, ist ein Symbol für die Qualität des Zusammenlebens", heißt es in dem Beschluss. (meu/KNA/dpa)

Diskussion: Wohin führt der Dritte Weg?

Wenn Kirchenvertreter und Gewerkschafter über das kirchliche Arbeitsrecht sprechen, ist nicht zwingend Streit, wohl aber eine kontroverse Diskussion angesagt. So geschehen Ende Januar 2013 in der katholischen Akademie "Die Wolfsburg" des Bistums Essen. Zahlreiche Besucher wollte die Frage beantwortet wissen, ob der sogenannte "Dritte Weg" ein "Arbeitsrecht zweiter Klasse" ist, wie die Veranstaltung betitelt war.