Caritas einigt sich auf Corona-Sonderzahlung für Mitarbeiter
Auch die Beschäftigten der Caritas erhalten nun eine Corona-Sonderzahlung. Darauf haben sich am Donnerstag die Vertreter von Dienstgebern und Dienstnehmern in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Sozialverbandes geeinigt, teilte die Dienstgeberseite am späten Abend mit. Caritas-Mitarbeiter sollen demnach nach Einkommen gestaffelt einmalig 300, 400 oder 600 Euro erhalten, Auszubildende 225 Euro. Die Auszahlung soll bis zum Juni 2021 erfolgen. Gegenüber katholisch.de teilte der Sprecher der Mitarbeiterseite, Rolf Cleophas, mit, dass die Arbeitsrechtliche Kommission damit einem Antrag der Mitarbeiter gefolgt sei, während ein Antrag der Dienstgeber keine Mehrheit gefunden habe. "Wir sind froh, dass den Kolleginnen und Kollegen bei der Caritas wenigstens ein Stück Anerkennung widerfährt in schwierigen Zeiten", zeigte sich Cleophas erleichtert über den Abschluss.
Die nun beschlossene Regelung der Caritas entspricht derjenigen des öffentlichen Diensts. Während die meisten Bistümer diesen Tarifabschluss für ihren Bereich übernommen haben, gab es bis Donnerstag keine entsprechende Anwendung für den Bereich der Caritas. In der letzten Verhandlungsrunde der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas Ende November konnte keine Einigung erzielt werden. Die Mitarbeiterseite bezeichnete die damalige Forderungen der Dienstgeberseite als "unsozial und kurzsichtig". Die Dienstgeber hätten eine Einmalzahlung nur gegen Einschnitte im Urlaubsrecht angeboten, teilten die Vertreter der Mitarbeiterseite dazu mit.
"Corona-Prämie" für Pflegekräfte in der Caritas von Anfang an unstrittig
Bei den Verhandlungen geht es nicht um die vom Bundesgesetzgeber beschlossene und finanzierte Corona-Prämie für Pflegekräfte in der Alten- und Krankenpflege, die auch für Caritas-Mitarbeiter ausgezahlt wird. Stattdessen geht es um eine einmalige Sonderzahlung für 2020, wie sie auch im öffentlichen Dienst an alle Mitarbeiter geleistet wird. Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes hatten sich am 25. Oktober auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung geeinigt. Aufgrund einer befristeten Regelung im Einkommensteuergesetz sind derartige Zulagen, die zwischen März und Dezember 2020 ausgezahlt werden, bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei. Laut Cleophas gebe es "Signale aus Berlin", dass die Steuer- und Abgabenfreiheit bis Juni verlängert worden sei.
Die Caritas beschäftigt nach eigenen Angaben über 690.000 Mitarbeiter, die übrigen kirchlichen Arbeitgeber etwa 180.000. Nach dem Staat sind die Kirchen der größte Arbeitgeber in Deutschland. In der Kirche werden keine Tarifverträge zwischen Tarifpartnern verhandelt. Stattdessen werden im Rahmen des sogenannten "Dritten Wegs" Arbeitsvertragsrichtlinien und Vergütung einvernehmlich von paritätisch aus Dienstgeber- und Dienstnehmerseite besetzten Kommissionen beschlossen. In der Regel folgen die kirchlichen Kommissionen dabei den Tarifpartnern der freien Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes, so auch bei der Corona-Sonderzahlung. Teilweise werden Tarifabschlüsse im Rahmen einer Tarifautomatik auch ohne gesonderten Beschluss übernommen. (fxn)