Bewegung im kirchlichen Arbeitsrecht
Fürst äußerte sich auf der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) , wo er die katholischen Laien über den Stand der Beratungen der Bischöfe informierte. Er nannte den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen als eines der vielen Problemfelder, die lange in den Hintergrund geraten waren, aber seit dem Krisenjahr 2010 wieder auf der Agenda stehen. Sowohl in Umfragen in seiner Diözese Rottenburg-Stuttgart als auch im 2011 begonnenen Dialogprozess der deutschen Bischöfe habe sich dies als eines der drängendsten Fragen herauskristallisiert.
Bei dem kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland handele es sich um eine "säkulare Sache", bei der es nicht um dogmatische Fragen gehe, betonte Fürst. Die Bischofskonferenz könne also sofort handeln, sagte er unter Applaus der rund 150 Delegierten. Wenn die Bischöfe es nicht schaffen sollten, sich bald auf eine einheitliche Linie zu verständigen, werde er dennoch Regelungen für seine Diözese treffen.
Loyalität statt Lebensführung im Beruf entscheidend
Wiederverheiratet Geschiedene sollten nach Fürsts Aussage künftig weiter in kirchlichen Unternehmen und Einrichtungen arbeiten beziehungsweise sich um eine Stelle bewerben können. Der Bischof schränkte jedoch ein und sprach sich für eine Abstufung bei den jeweiligen Berufen aus: Verkündigungsnahe Tätigkeiten wie die Arbeit von verheirateten Diakonen, Gemeinde- oder Pastoralreferenten müssten strenger bewertet werden, so Fürst. Von anderen kirchlichen Mitarbeitern erwarte er zwar auch Loyalität ihrem jeweiligen Arbeitgeber gegenüber, die private Lebensführung sei jedoch nicht entscheidend.
Die CDU-Politikerin Maria Flachsbarth würde sich über so eine Differenzierung zwischen verkündigungsnahen und -fernen Arbeitsstellen freuen. Andere stellten in Frage, ob in der Verkündigung tätige Personen wirklich durch ein Scheitern ihrer Ehe unglaubwürdig würden. So etwa der Caritas-Generalsekretär Georg Cremer, der eine nachvollziehbare und transparente Regelung forderte, in welchen Fällen Wiederverheiratete in kirchlichen Unternehmen gekündigt werden könnten. Eva Maria Dech vom Bundesverband der Gemeindereferenten plädierte an den Bischof, ihren Beruf nicht aus dem Blick zu verlieren. Gescheiterte Ehen in verkündigungsnahen Berufen allein über die kirchliche Annullierung einer Ehe zu klären, sei "unsäglich".
Mit Blick auf die Zulassung zu den Sakramenten gibt es nach Fürsts Aussage im bereits vorliegenden Entwurf die Möglichkeit, dass wiederverheiratet Geschiedene im begründeten Einzelfall zu Beichte und Eucharistie zugelassen werden. Voraussetzung seien eine persönlich verantwortete Gewissensentscheidung, ein Vorbereitungsgespräch mit dem Seelsorger und ein gewisses Verfahren, dass noch zu entwickeln sei. Eine Kommission aus sechs Bischöfen habe die erste Rohfassung eines Papiers erarbeitet, das im Januar von allen Diözesanbischöfen beraten und in der Vollversammlung im März in Münster verabschiedet werden soll.
Unauflöslichkeit der Ehe nicht verhandelbar
In dieses Papier flössen die Ansätze der Handreichung für die Seelsorge der Erzdiözese Freiburg, eines ähnlichen Dokuments aus dem Erzbistum München und Freising und des Hirtenbriefes der oberrheinischen Bischöfe ein. Im Jahr 1993 hatten sich die damaligen Bischöfe Walter Kasper (Rottenburg-Stuttgart), Karl Lehmann (Mainz) und Oskar Saier (Freiburg) mit Grundsätzen "für eine seelsorgliche Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen und von wiederverheirateten Geschiedenen" auseinandergesetzt. Der Text stieß im Vatikan auf Ablehnung.
Fürst betonte jedoch vor den ZdK-Vertretern, dass die Unauflöslichkeit der Ehe nicht verhandelbar sei, da Jesus ein Scheidungsverbot ausgesprochen habe. Eine Scheidung und eine zweite sakramentale Ehe könne es nicht geben. Dennoch könne eine Ehe trotz der Absicht zu lebenslanger Treue scheitern – mit oder ohne Schuld. Deshalb müsse es bei der Wiederzulassung zu den Sakramenten eine Einzelfallprüfung geben. In Deutschland wäre man aber auch schon viel weiter, wenn man das Anliegen von Papst Benedikt XVI. (2005-2013) beim Weltfamilientreffen im Vorjahr umsetzen würde. Der damalige Papst hatte gefordert, wiederverheiratete Geschiedene ganz in die Mitte der Kirche zu nehmen, auch wenn sie das Sakrament nicht bekommen könnten und ihnen Aufgaben wie Katechese und Patenamt zu übertragen.
Mit Blick auf den Familien-Fragebogen zur Vorbereitung auf die Weltbischofssynode im Oktober 2014 wünscht sich Fürst, dass es ein möglichst repräsentatives Bild aus Deutschland gibt. Er kritisierte aber den "unverantwortlich kurzen Zeitraum" für die Umfrage. Im Internet ließe sich auch der Missbrauch durch Interessengruppen nicht vollständig vermeiden. Aber nur weil es Schwierigkeiten gebe, dürfe man die Beantwortung nicht von vornhinein ablehnen. Fürst empfahl besonders den Online-Fragebogen des Familienbunds der Katholiken in Bayern und die Möglichkeiten auf den Internetseiten der einzelnen Diözesen. Die Antworten sollen bis zum 16. Dezember bei der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn gesammelt werden und von ihr zusammengefasst bis 20. Januar in Rom eingehen.
Von Agathe Lukassek