Bischofskonferenz weist Kritik an neuer Missbrauchs-Kommission zurück
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz weist Kritik an der von ihr neu eingerichteten Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistung (UKA) zurück. Das Gremium, das über die Höhe von Zahlungen an Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche entscheidet, sei ein Ergebnis aus den Anregungen der sogenannten MHG-Studie, sagte Bischofskonferenz-Sprecher Matthias Kopp am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Die 2018 vorgestellte Studie von Forschern aus Mannheim, Heidelberg und Gießen (MHG) untersuchte das Ausmaß an Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland zwischen 1946 und 2014 und gab Empfehlungen für Prävention und weitere Aufarbeitung.
Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro
Am Dienstag hatte die Bischofskonferenz die Einrichtung der UKA und eine neue Ordnung zur Regelung des Verfahrens für Ausgleichszahlungen bekanntgegeben. Demnach sollen sich diese Zahlungen grundsätzlich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene wie auch jetzt schon Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.
Der Mannheimer Psychiater Harald Dreßing, einer der Autoren der MHG-Studie, hatte diesen Schritt in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag; Mittwoch bereits online bei FAZ.net) als "viel zu spät und völlig unzureichend" kritisiert. "Ohne Strukturen, die von der Kirche vollkommen unabhängig sind, kann diese ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Betroffenen nicht wiedergewinnen", so Dreßing.
Neben der MHG-Studie orientiere sich die Bischofskonferenz unter anderem an der im Juni unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zwischen ihr und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, erläuterte Kopp. Diese lege "verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland" fest.
Weiter betonte Kopp: "Die Anerkennung geschehenen Unrechts und Leids ist nur ein Element, das zusammen mit anderen Maßnahmen im Bereich der individuellen und institutionellen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch zum Ausdruck bringt, dass die katholische Kirche gegenüber den Betroffenen Verantwortung wahrnimmt."
Darstellungen der Betroffenen maßgeblich für Leistungshöhe
Zum eigentlichen Verfahren sagte der Sprecher der Bischofskonferenz weiter: "Maßgeblich für die Festlegung der Leistungshöhe sind die Darstellungen der Betroffenen, die im Antragsformular aufgeführt werden." Eventuelle Nachfragen könne die UKA "bei den zuständigen Ansprechpersonen oder kirchlichen Institutionen" stellen.
Wollten sich die Mitglieder der Kommission oder die Geschäftsstelle an die Öffentlichkeit wenden, gebe es dafür keine Einschränkungen. Vorgesehen sei, dass das Gremium jährlich einen schriftlichen Tätigkeitsbericht erstelle, der auch veröffentlicht werde: "Die UKA erhält darüber hinaus keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz."
Die neue Ordnung tritt am 1. Januar in Kraft. Der UKA gehören an: Brigitte Bosse, Ärztliche Psychotherapeutin und Leiterin des Trauma Instituts Mainz; Ernst Hauck, ehemals Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht; Michaela Huber, Psychologische Psychotherapeutin und Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Trauma und Dissoziation; Peter Lehndorfer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sowie Vizepräsident der Bundespsychotherapeutenkammer bis 2019; Muna Nabhan, Rechtspsychologin; Margarete Reske, ehemalige Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln; Ulrich Weber, Rechtsanwalt. (KNA)