Regelungen in Konflikt mit italienischem Recht

Zeitung deckt auf: Haustiere in Vatikan-Wohnungen verboten

Veröffentlicht am 07.01.2021 um 11:59 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt/Rom ‐ Papst Franziskus hat sich mit der Wahl seines Namens den heiligen Franz von Assisi zum Vorbild erkoren. Doch folgt der Pontifex dem Ordensgründer auch bei seiner Tierliebe nach? Regeln des Vatikan zu Mietwohnungen lassen daran Zweifel aufkommen.

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In den Wohnungen des Vatikan ist die Haltung von Haustieren wie Hunden und Katzen verboten. Diese Vorgabe finde sich in den Bestimmungen für Mieter von vatikanischen Immobilien, berichtete die italienische Zeitung "Il Messaggero" am Dienstag. Das Regelwerk stamme aus dem Jahr 1976 und gelte für Hunderte Gebäude und Immobilien des Vatikan, die sich auf dem Stadtgebiet Roms befänden.

Das Verbot der Haltung von Haustieren sei jedoch nicht mit den geltenden Gesetzen Italiens vereinbar, so die Zeitung weiter. 2012 habe es dort eine Gesetzesreform gegeben, die einen generellen Ausschluss von Hunden, Katzen und anderen Tieren aus einer Mietwohnung verbiete. Aus diesem Grund sei das vatikanische Verbot "unverständlich". (rom)

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