Disziplinarkommission der Kurie erstmals von Laien geleitet
Erstmals leitet ein Laie die Disziplinarkommission der Römischen Kurie. Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls am Freitag mitteilte, übernimmt der Juraprofessor Vincenzo Buonomo das Amt, das laut den Statuten der Kommission eigentlich von einem Bischof geleitet wird. Das Gremium kann auf Antrag von vatikanischen Behörden Disziplinarstrafen gegen Mitarbeiter verhängen. Dazu gehören die Suspendierung, die Freistellung und die Entlassung von Mitarbeitern, zudem ist die Kommission für bestimmte Pensionsangelegenheiten zuständig. Als weitere Mitglieder wurden der Präsident des Arbeitsamts des Apostolischen Stuhls, Alejandro W. Bunge, und der Generalsekretär des Wirtschaftssekretariats, Maximino Caballero Ledo, berufen.
Der 1961 geborene Buonomo ist Rektor der Päpstlichen Lateranuniversität und dort Professor für internationales Recht. Seit 2014 ist Buonomo Mitglied des Staatsrats der Vatikanstadt und damit an der Regierung des Kirchenstaats beteiligt. Buonomo ist außerdem Mitglied der Disziplinarkommission des Vatikanstaats. In verschiedenen Funktionen wirkte er als juristischer Berater des Heiligen Stuhls in internationalen Gremien, derzeit bei der Delegation des Heiligen Stuhls bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und beim Welternährungsprogramm.
Die Disziplinarkommission der Kurie wurde 1981 durch Papst Johannes Paul II. eingerichtet. Sie besteht laut ihrem Statut aus einem "Kardinal- oder Bischofspräsidenten" und sechs weiteren Mitgliedern, unter denen auch Laien sein können. Die Mitglieder werden für eine Dauer von fünf Jahren ernannt. Von Amts wegen sind zudem der Sekretär der Verwaltungsabteilung des Wirtschaftssekretariats und der Assessor des Staatssekretariats Mitglied. Der Vorsitz der Kommission war seit dem Tod des bisherigen Präsidenten, des Kurienbischofs Giorgio Corbellini, im November 2019 vakant. Bis zum Amtsantritt Corbellinis wurde das Amt traditionell durch den Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten ausgeübt. (fxn)