Jugendverbände fordern Vorrang für Kinderrechte

BDKJ: Vorschlag zu Kinderrechten im Grundgesetz geht nicht weit genug

Veröffentlicht am 13.01.2021 um 15:29 Uhr – Lesedauer: 

Düsseldorf/Berlin ‐ Die Große Koalition hat sich auf einen Vorschlag zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt – doch es gibt viel Kritik. Die katholischen Jugendverbände hätten sich mehr gewünscht – ganz anders sieht es der katholische Familienbund.

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Die katholischen Jugendverbände sehen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz in der von der Regierungskoalition geplanten Form kritisch. Gegenüber katholisch.de betonte die Vorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Lisi Maier, am Mittwoch, dass Kinderrechte ins Grundgesetz müssten: "Aber nicht so!" Anstelle des von den Unionsparteien und der SPD vorgelegten Vorschlags, demzufolge das Wohl des Kindes "angemessen zu berücksichtigen" sei, spricht sich der Dachverband der katholischen Jugendverbände für eine stärkere Formulierung aus. "Nur mit der Formulierung 'vorrangig' müssen Entscheidungen gegen das Kindeswohl besonders gerechtfertigt werden", so Maier.

Weiter kritisierte die BDKJ-Bundesvorsitzende, dass der für die Jugendverbände besonders wichtige Aspekt der Beteiligung nur unzureichend berücksichtigt worden sei. "Hier ist lediglich von 'rechtlichem Gehör' die Rede, Beteiligung geht für uns aber weit darüber hinaus!", betonte Maier. Gerade in der aktuellen Situation massiver Einschränkungen in der Jugendhilfe könne die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einen großen Unterschied machen: "Dann muss das Gesetz aber auch deutlich zeigen, dass dieser Gesellschaft junge Menschen als eigenständige Personen wichtig sind."

Auch die Katholische junge Gemeinde (KjG) ist mit der Formulierung nicht zufrieden. Eine lediglich angemessene Berücksichtigung der Interessen von Kindern bliebe deutlich hinter den Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention zurück, so der Jugendverband in einer Erklärung vom Mittwoch. Die Vereinten Nationen sehen in Artikel 3 der Kinderrechtskonvention eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen das Kind betreffenden Belangen vor, so dass Entscheidungen entsprechend abgewogen und begründet werden müssen. "Es braucht eine echte und verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen!", fordert die Bundesleiterin der KjG Julia Niedermayer: "Dazu gehört nicht nur das rechtliche Gehör, sondern auch eine einfache, kindgerechte Ansprache und Beteiligung in allen Bereichen unserer Gesellschaft!"

Familienbund der Katholiken: "Überflüssig"

Am Dienstag hatte das Bundesjustizministerium mitgeteilt, dass sich eine Arbeitsgruppe des Koalitionsausschusses auf eine Formulierung zur Ergänzung von Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes geeinigt hat. Der Formulierungsvorschlag sieht folgenden Text vor: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Während sich führende Politiker der großen Koalition zufrieden mit dem Vorschlag gezeigt haben, gab es von Verbänden und Opposition deutliche Kritik an dem Vorhaben. Der Vorsitzende des Familienbunds der Katholiken, Ulrich Hoffmann, bezeichnete das Vorhaben als "überflüssig", da die Grundrechte von Kindern bereits jetzt ausreichend gesichert seien: "Der wortreiche Passus, auf dem sich die große Koalition nun geeinigt hat, scheint zwar mit Blick auf die Einschränkung von Elternrechten weitgehend entschärft, bleibt aber für die Stellung von Kindern in unserem Rechtssystem folgenlos und bietet Anlass für Missverständnisse", so der Familienbund-Präsident. Im Gegensatz zum BDKJ plädiert er dafür, die Rechte von Kindern nicht vorrangig zu berücksichtigen: "Das ermöglicht eine sachgerechte Abwägung im Einzelfall, die immer auch die eminent wichtige Stellung von Kindern in unserer Gesellschaft mitberücksichtigt."

Das Aktionsbündnis Kinderrechte, das auch von verschiedenen katholischen und evangelischen Trägern der Jugendhilfe unterstützt wird, begrüßte zwar die Einigung. Inhaltlich sei der Vorschlag aber unzureichend. Gerade in der aktuellen Pandemie habe sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen würden, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung des Bündnisses. (fxn)