Hallermann: Deutsche Bischöfe sollen "Laienpredigt" ermöglichen
Der Kirchenrechtler Heribert Hallermann hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) aufgefordert, beim Papst eine Erlaubnis der sogenannten "Laienpredigt" in Deutschland zu erwirken. Da er eine Bindung der Predigt an die Weihe kirchenrechtlich nicht für zwingend hält, sieht er die deutschen Bischöfe in der Verantwortung, sich in dieser Frage für mehr teilkirchliche Eigenverantwortung stark zu machen, schreibt der emeritierte Würzburger Kirchenrechtler in der Februar-Ausgabe der "Herder Korrespondenz". Der Ausschluss von Laien vom öffentlichen Verkündigungsdienst kann laut Hallermann "nur zugunsten eines höheren Gutes erfolgen und ist begründungspflichtig". Eine solche Begründung sieht der Kirchenrechtler jedoch nicht gegeben.
Mit seinem Beitrag nimmt Hallermann Bezug auf ein Arbeitspapier, welches vom Synodalforum III des Synodalen Wegs "Partizipation von Frauen an Ämtern und Dienste" im vergangenen September veröffentlich wurde. Neben anderen Beispielen hatte der Text den Predigtdienst als einen Handlungsbereich genannt, in dem auszuloten sei, "was unter den gegebenen Rahmenbedingungen des Kirchenrechts bereits möglich ist, zu stärken oder einzufordern wäre". Trotz einiger argumentatorischer "Unschärfen" verdiene die Forderung des Arbeitspapiers nach einer Zulassung von Laien zur Predigt "theologisch und kirchenrechtlich begründete Unterstützung", so Hallermann.
Predigt in der Messe zwingend an Weihe gebunden?
Als einschlägige kirchenrechtliche Normen zur Frage der Laienpredigt führt Hallermann zwei Bestimmungen des Kodex des Kanonischen Rechts (CIC) an: Während Canon (c.) 766 die Möglichkeit einräumt, dass Laien "nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz" zur Predigt "in einer Kirche oder einer Kapelle" zugelassen werden können, enthält c. 767 § 1 die Einschränkung, dass die Homilie, also die Predigt in der Eucharistiefeier, "dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird". Wenn der theologische und rechtliche Kontext nicht berücksichtigt würde, könne aus dieser Bestimmung der Eindruck entstehen, dass "die Berechtigung zur Predigt der Homilie vom Empfang der Diakonats- oder Priesterweihe abhängt", so Hallermann. Dies sei bei detaillierter Betrachtung jedoch nicht der Fall und widerspreche zudem der grundlegenden Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils, wonach alle Gläubigen kraft ihrer Taufe aktiven Anteil an den drei Kirchenaufgaben der Heiligung, Verkündigung und Leitung besäßen.
Auf dieser Grundlage führt der emeritierte Kirchenrechtsprofessor aus, dass den Diözesanbischöfen zu Unrecht verboten wurde, Ausnahmeregelungen für die Predigt von Nicht-Klerikern in der Messe zu erteilen. Dies zeige, dass in den zuständigen römischen Behörden mitunter "ein vorkonziliares Kirchen- und Priesterbild hochgehalten" werde und sich in der Frage der Laienpredigt "die Auseinandersetzung um die Ekklesiologie symbolisch" verdichte, so Hallermann. Demgegenüber begrüßt er das Anliegen von Papst Franziskus, eine "heilsame Dezentralisierung der Kirche" voranzutreiben.
Als alternatives Zugangskriterium schlägt Hallermann die bereits im Kirchenrecht verankerte Verleihung einer Predigtbefugnis durch den Diözesanbischof vor. Auf diese Weise könnten nicht nur Beteiligungsmöglichkeiten für nicht-geweihte Gläubige eröffnet werden, sondern es stünde gleichzeitig "ein wirksames Instrument zur Qualitätssicherung der Predigt zur Verfügung". Von den Mitgliedern des Synodalen Wegs wünscht sich Hallermann, dass sie die deutschen Bischöfe mit theologischen Argumenten unterstützen und sie ermutigen, beim Papst ein Indult zur Beteiligung von Laien am Predigtdienst zu erbitten. (mfi)