Standpunkt

Ein Halleluja für das Kirchenasyl!

Veröffentlicht am 29.01.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Die Verlängerung der Frist für eine Abschiebung machte asylgewährenden Klöstern und Gemeinden das Leben schwer, kommentiert Thomas Seiterich. Kürzlich entschärfte das BAMF diese Regelung: "Eine gewaltige Verbesserung!"

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Es ist eine kleine, im Medienstrom wenig beachtete Meldung von epd und KNA, die mich Halleluja singen lässt. Nach beharrlichem Druck der Kirchen sowie dank eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig korrigiert das Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlingsfragen (BAMF) seinen rigiden Umgang mit Kirchenasylen. Eine gewaltige Verbesserung!

Künftig gilt für Flüchtlinge im Kirchenasyl im "Dublin-Verfahren" eine reguläre Frist von sechs Monaten für eine Überstellung. 2018 hatte die Innenministerkonferenz diesen Zeitraum auf 18 Monate verlängert. So verdreifachte sie den Zeitraum für eine Abschiebung. Damit wurde den asylgewährenden Klöstern und Gemeinden das Leben schwer gemacht. Denn sie mussten Flüchtlinge nun dreimal länger versorgen und beherbergen. Erst dann waren diese vor Abschiebung einigermaßen sicher und konnten ein – chancenreiches – Verfahren bei der deutschen Justiz starten.

Die Innenminister beriefen sich bei der Verschärfung auf eine fragwürdige Auslegung des Begriffs "flüchtig" in den Dublin-Regeln. Diese wurde am 8. Juni 2020 vom Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz als rechtswidrig verworfen. Demnach können Menschen in Kirchenasyl, deren Aufenthaltsort den Behörden bekannt ist, nicht länger als "flüchtig" und somit als abschiebbar behandelt werden. Das BAMF teilt mit, der Richterspruch werde nun umgesetzt. Ein Merkblatt hierüber habe man bereits versandt.

Ich freue mich mit der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" über den Erfolg. Die Vorsitzende, die Hamburger Pfarrerin Dietlind Jochims, ist erleichtert. Kein Wunder: Die extreme Fristverlängerung hatte viele Kirchenasyl-Geber überstrapaziert. Denn es ist ein großer Unterschied, ob eine Gemeinde Flüchtlinge für anderthalb Jahre aufnehmen und versorgen muss, oder bloß für sechs Monate, wie zwischen Staat und Kirchen ursprünglich 2015 vereinbart.

Das Kirchenasyl, 1983 gegründet in der Gemeinde Heilig Kreuz in Berlin, ist ein starkes Stück tätigen Glaubens auf der Höhe der Zeit. Hunderte evangelische, katholische und auch jüdische Gemeinden haben sich engagiert – und sind im gemeinsamen Riskieren und Tun mit dem Glutkern ihrer Religion in Berührung gekommen. Verlebendigung der befreienden Botschaft – statt kirchlicher Routinebetrieb!

Weit mehr als Dreiviertel aller Kirchenasyle enden erfolgreich. Sie führen zumindest zur Duldung der Geflüchteten. Doch nicht wenige Asylgewährer landen vor dem Kadi. Kürzlich klagte die Staatsanwaltschaft Bamberg die Äbtissin Maria Thürmer an "wegen unerlaubtem Aufenthalt". Sie habe als Chefin der oberpfälzer Benediktinerinnenabtei Kirchschletten die Rücküberstellung einer ausreisepflichtigen Asylbewerberin aus Eritrea nach Italien "verhindert". Die Frau wäre dadurch von ihrem Mann getrennt worden. Der ist in Deutschland längst als Asylbewerber anerkannt.

Von Thomas Seiterich

Der Autor

Thomas Seiterich ist Ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "Publik-Forum".

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.