Liturgiker: Öffnung von Ämtern für Frauen nur ein "Symbölchen"
Der Münsteraner Liturgiewissenschaftler Clemens Leonhard sieht in der Öffnung des Lektoren- und Akolythenamts für Frauen ein "Symbölchen für den nötigen Wandel". In einem Beitrag für die österreichische Wochenzeitschrift "Die Furche" vom Donnerstag wendet er sich dagegen, in der Änderung des Kirchenrechts eine Revolution hin zum Zugang zu Weiheämtern für Frauen zu sehen. "Das wäre falsch, weil die beiden Beauftragungen seit fast einem halben Jahrhundert nicht mehr als sakramentale Ordinationen betrachtet werden", so Leonhard.
Die Argumentation von Papst Franziskus in seinem Begleitschreiben zur Änderung des Kirchenrechts könne weder dazu herangezogen werden, den Zugang zu Ämtern für Frauen zu begründen, noch dazu, sie auszuschließen. Vielmehr argumentiere der Papst dahingehend, Wünsche nach einer Öffnung zu unterbinden: "Allgemeines Priestertum aller Getauften und Leibmetaphorik sagen im Kontext der Ämterdiskussion: Schweigt! Ihr seid als Getaufte Priesterinnen und Priester und am Status quo gibt es nichts zu rütteln, weil er von Gott gewollt und von der Natur vorgegeben ist", so Leonhard.
Leibmetaphorik und allgemeines Priestertum kein Argument gegen Frauenweihe
Franziskus weist in dem an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, adressierten Begleitschreiben auf den paulinischen Charismenbegriff hin. Der Apostel beschreibt die Kirche im Römerbrief und im ersten Korintherbrief als Leib mit verschiedenen Gliedern. Dieses Bild diene aber "ausdrücklich der Legitimation von Ungleichheit". Die Leibmetapher solle "die hierarchische Struktur der Kirche als von Gott vorgegeben und durch die Natur bestimmt anschaulich machen". Damit sei allerdings noch nicht bewiesen, dass der "Status quo aller möglichen sozialen Rollen und damit der möglichen Ämter der Frauen in der Kirche von Gott eingerichtet von der Natur vorausgesetzt und daher unabänderlich" sei, betont Leonhard. Auch der Hinweis des Papstes auf das allgemeine Priestertum aller Getauften sei weder geeignet, die jetzige Änderung des Kirchenrechts theologisch zu legitimieren, noch dazu, den Ausschluss von Frauen vom Weiheamt weiterhin zu begründen. "Mit dieser Vorstellung lässt sich nur die geistige Würde und Verantwortung aller Christinnen und Christen anschaulich machen", erläutert Leonhard: "Wenn alle Getauften 'Priester' sind, dann handelt es sich um einen grundsätzlich anderen Begriff von 'Priester' als die Bezeichnung eines Rangs kirchlicher Amtsträger."
Dennoch sieht Leonhard auch optimistischere Erklärungsmodelle für die Änderungen. Papst Franziskus verweist auf die Amazonas-Synode und die "Erfordernisse der Zeit". Mit seiner Änderung des Kirchenrechts habe er darauf reagiert; die gewählten theologischen Begründungsfiguren seien dafür zweitrangig. Die Erfordernisse der Zeit waren entscheidend, so Leonhard: "Theologien zu ihrer Begründung finden sich nachträglich."
Änderung in Deutschland bisher noch nicht erfolgt
Papst Franziskus hatte im Januar durch eine Änderung von can. 230 § 1 CIC ermöglicht, nicht mehr nur männliche Laien dauerhaft zum Dienst als Lektor und Akolyth zu bestimmen. Die beiden Dienstämter gehörten früher zu den "niederen Weihen" und spielten zuletzt nur noch eine Rolle als Durchgangsämter im Laufe der Priesterausbildung. Zwar haben die deutschen Bischöfe in einer Partikularnorm den Zugang zu den Ämtern für männliche Laien bereits seit Jahrzehnten geregelt. In der Praxis werden im deutschsprachigen Raum jedoch so gut wie keine Lektoren und Akolythen dauerhaft beauftragt. Für eine Einführung einer dauerhaften Beauftragung von Frauen muss die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) zunächst ihr Partikularrecht ändern. Nach Informationen von katholisch.de wird darüber derzeit beraten, mit einer kurzfristigen Entscheidung ist aber nicht zu rechnen. Lektoren sind für die Lesungen in der Messe zuständig, während Akolythen Dienste im Zusammenhang mit der Eucharistiefeier wie die Gabenbereitung und die Kommunionausteilung übernehmen. Bisher werden diese Dienst auch ohne Beauftragung zum Akolyth oder Lektor von Laien auf Grundlage von can. 230 § 3 CIC übernommen, der eine Ausübung bestimmter liturgischer Dienste allen Laien erlaubt, "wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt". (fxn)