Ex-ZdK-Generalsekretär: Kirche weitgehend in Monarchie verblieben
Der ehemalige Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Friedrich Kronenberg, sieht die kirchlichen Institutionen als "weitgehend in der Monarchie verblieben" an. In einem Beitrag für das christlich-demokratische Blog "kreuz-und-quer.de" fordert der Sozialwissenschaftler eine Weiterentwicklung der kirchlichen Verfassung, insbesondere des Leitungsamts, die Entwicklungen in säkularen Institutionen aufnimmt. Ohne Gewaltenteilung seien Institutionen in Politik und Gesellschaft heute nicht mehr denkbar, so Kronenberg: "Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung in einer Person zu verankern ist völlig aus der Zeit gefallen."
Dabei argumentiert der ehemalige ZdK-Generalsekretär am Beispiel des Aachener Bischofs Klaus Hemmerle (1974–1994), der zwar charismatisch und beliebt gewesen sei, sich als "oberster Chef" eines Bistums aber "nicht gerade auszeichnete", so Kronenberg. Hemmerle wird im von der Münchener Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl im Auftrag des Bistums Aachen angefertigten Gutachten zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker attestiert, dass er sich aus der Verwaltung seines Bistums weitgehend herausgehalten habe und entscheidungsschwach gewesen sei, als Hirte und Seelsorger aber charismatische Fähigkeiten gehabt habe. Kronenberg verneint die Frage, ob Hemmerle daher besser nicht Bischof geworden wäre: "Ganz im Gegenteil! Nicht die Person steht zur Disposition, sondern die Verfassung der Institution." Eine Anpassung kirchlicher Institutionen "gemäß den Zeichen der Zeit" ermöglichte es künftig auch Personen wie Hemmerle, "zur Übernahme des Bischofsamtes Ja sagen, ohne dass sie Gefahr laufen, in einer aus der Zeit gefallenen Verfassung der kirchlichen Institution Schaden zu nehmen".
Würzburger Synode hatte auf "konzilsgerechte" Kirchenrechtsreform gehofft
Bei der Würzburger Synode (1971–1975) sind laut Kronenberg, der auch als stellvertretender Sekretär der Synode wirkte, derartige Strukturfragen mit Ausnahme der kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgeklammert worden, da man auf eine "sachgerechte" kirchenrechtliche Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils durch den Papst gehofft hatte. "Erst die Neufassung des Kirchenrechts von 1983 belehrte uns eines Besseren", so Kronenberg: "Das Projekt einer konzilsgerechten und die Zeichen der Zeit berücksichtigenden Kirchenverfassung blieb uns also erhalten." Der ehemalige ZdK-Generalsekretär führt zu den Inhalten einer möglichen Reform Stichworte an: "christlich frei statt ideologisch fixiert, personale Freiheit statt patriarchaler Bevormundung, solidarisch statt individualistisch, subsidiär statt zentralistisch, teilhabend statt klerikalistisch, demokratiegemäß statt monarchisch, Nachfolge Christi statt Gefolgschaft, Gewaltenteilung statt Machtmissbrauch".
Friedrich Kronenberg war von 1966 bis 1999 Generalsekretär des ZdK und arbeitete in dieser Funktion mit Klaus Hemmerle zusammen, der zunächst Rektor sowie nach seiner Bischofsweihe 1974 geistlicher Assistent des Laiengremiums war. Beide prägten die Würzburger Synode entscheidend mit, die noch vor der Reform des Kirchenrechts auf Grundlage einer päpstlichen Sondergenehmigung stattfand. Ursprünglich war neben der 1983 vollendeten Reform des kirchlichen Gesetzbuchs auch die Ausarbeitung einer kirchlichen Verfassung, einer Lex Ecclesiae Fundamentalis (LEF; "Grundgesetz der Kirche"), beabsichtigt. Papst Johannes Paul II. entschied jedoch, das Projekt nicht abzuschließen. Einzelne Entwürfe aus der LEF fanden jedoch ohne Verfassungsrang Eingang in den Codex Iuris Canonici. (fxn)