Katholische Publizisten fordern Anpassungen im Datenschutzrecht
Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) fordert Verbesserungen im kirchlichen Datenschutzrecht. "Ein wirksamer Datenschutz muss auch für Vereine und Verbände umsetzbar sein - und er muss sorgfältig mit anderen Grundrechten wie der Meinungsfreiheit austariert werden", sagte der GKP-Vorsitzende Joachim Frank am Donnerstag.
Der Verband rufe deswegen in einer Stellungnahme anlässlich der Evaluierung des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz für Medien, Öffentlichkeitsarbeit und Vereine die kirchlichen Gesetzgeber auf, bei der Überprüfung auch Belange der Meinungsfreiheit und der Anwendbarkeit in ehrenamtlich getragenen Organisationen zu berücksichtigen. So seien unter anderem Verbesserungen beim sogenannten Medienprivileg notwendig. Klare Regeln für den Umgang mit Fotos und Videos sollten Rechtsunsicherheit für Medienschaffende beseitigen.
"Datenschutz wird oft als Hemmschuh wahrgenommen"
Außerdem werde eine ausdrückliche Erlaubnis für die Übertragung von Gottesdiensten gefordert, wie sie sich im evangelischen Datenschutzrecht schon bewährt habe. "Datenschutz wird oft als Hemmschuh wahrgenommen. Das muss nicht sein", betonte GKP-Vorstandsmitglied Felix Neumann.
Mit Blick auf die Androhung von Bußgeldern für Datenschutzverstöße plädiert der Verband für eine Gleichbehandlung aller kirchlichen Stellen. Die Datenschutzaufsicht darf laut GKP derzeit Bußen zwar gegen kirchliche Vereine, Verbände und Institutionen verhängen, nicht jedoch gegen kirchliche Körperschaften wie Kirchengemeinden und bischöfliche Verwaltungen. "Es ist ein fatales Signal, dass die bischöflichen Gesetzgeber sich selbst derart besserstellen", betonte Frank. Aus GKP-Sicht sollte gleiches Recht für alle gelten. Mit dem Verzicht auf eine Privilegierung ihrer Verwaltung könne die Kirche zeigen, dass sie den Schutz personenbezogener Daten umfassend ernst nimmt.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt es Kirchen und Religionsgemeinschaften, eigenes Datenschutzrecht anzuwenden. Das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) soll innerhalb von drei Jahren evaluiert werden. Diese Frist läuft laut GKP Ende Mai 2021 ab. - Der Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP) mit Sitz in Bergisch Gladbach gehören laut eigenen Angaben mehr als 500 Medienschaffende an. (KNA)