Fehlerhafte Steuererklärung: Bistum Essen zahlt 5,8 Millionen nach
Das Bistum Essen hat rund 5,8 Millionen Euro zu wenig abgeführte Steuern nachgezahlt. Wie das Bistum am Freitag mitteilte, hat es in den Jahren 2008 bis 2017 fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben und diese Fehler mit der im September 2020 eingereichten Steuererklärung für das Jahr 2018 korrigiert. Dabei handele es sich um fünf- bis sechsstellige Steuerbeträge pro Jahr. Die bereits geleistete Nachzahlung basiert auf eigenen Berechnungen der Diözese. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hat die Staatsanwaltschaft aufgrund der Versäumnisse ein Ermittlungsverfahren gegen Generalvikar Klaus Pfeffer als Vertreter des Bistums eröffnet.
Die Diözese betonte, die Nachzahlungen umgehend geleistet und den Behörden uneingeschränkte Kooperation und Akteneinsicht zugesichert und gewährt zu haben. "Selbstverständlich unterstützen wir uneingeschränkt die Aufklärung des Sachverhalts mit Aufrichtigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Steuerehrlichkeit", erklärte der Generalvikar. Er versicherte, dass die Diözese sich ihrer Verantwortung stellen wolle. "Uns ist wichtig, dass keine Zweifel an der Integrität unseres Handelns aufkommen. Wir werden daher über den weiteren Verlauf der Überprüfungen transparent informieren", so Pfeffer weiter.
Bistum hat Diskrepanzen selbst entdeckt
Die Diözese ist nach eigenen Angaben bei der Vorbereitung auf eine Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes auf die Versäumnisse gestoßen. Gegenüber katholisch.de erläuterte Bistumssprecher Ulrich Lota, dass die Versäumnisse sich auf die Betriebsstätten gewerblicher Art bezögen. Der Schwerpunkt liege dabei bei der Umsatzsteuer, aber auch die Körperschafts- und Gewerbesteuer sei betroffen.
Abschließend sei im Juli 2020 durch die von der Diözese beauftragte Steuerberatungsgesellschaft festgestellt worden, dass steuerlich relevante Sachverhalte entweder nicht oder nicht vollständig berücksichtigt worden waren, heißt es in der Mitteilung. Daraufhin habe das Bistum unmittelbar ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt, um "die steuerlichen Vorgänge weiter zu analysieren, zu quantifizieren und sachgerecht aufzuarbeiten, so dass zurückliegende Steuererklärungen berichtigt werden konnten". Derzeit würden die Berichtigungserklärungen durch die Finanzbehörden überprüft.
Maßnahmen sollen ähnliche Fehler in der Zukunft vermeiden
Außerdem sei ein "Bündel an Maßnahmen" auf den Weg gebracht worden, um künftige Fehler bei der Steuer zu vermeiden. Dazu gehörten "fachliche Verstärkung im Bereich Steuern, die Anpassung von Strukturen und Prozessen, die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern sowohl innerhalb der bischöflichen Verwaltung als auch in den Bildungseinrichtungen und Schulen sowie die Einführung eines Tax Compliance Management Systems", sagte Claas-Tido Risse, Partner der beauftragten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
Das Bistum Essen ist nicht die erste Diözese, der in den vergangenen Jahren Versäumnisse bei den zu leistenden Steuern und Abgaben unterlaufen sind. 2017 wurde im Erzbistum Freiburg festgestellt, dass ein damals mit bis zu 60 Millionen bezifferter Betrag zu wenig an die Sozialversicherung abgeführt wurde. 2020 ergab die Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, dass lediglich 10,8 Millionen Euro, davon 4,8 Millionen als Säumniszuschlag, nachzuentrichten seien. (fxn)