Woelki unterzeichnet Vereinbarung zur Missbrauchsaufarbeitung
Kardinal Rainer Maria Woelki hat eine Vereinbarung mit verbindlichen Kriterien für die Missbrauchsaufarbeitung unterzeichnet. Er setzte am Montag seine Unterschrift unter eine "Gemeinsame Erklärung", auf die sich im vergangenen Jahr die Deutsche Bischofskonferenz und der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, verständigt hatten, wie das Erzbistum am Mittwoch in Köln mitteilte. Das Papier gibt allen Bistümern einen einheitlichen Rahmen für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor.
"Ich bin froh, dass wir nun diesen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen und unabhängigen Aufklärung gehen", sagte Woelki. "Wir haben bereits begonnen, eine mit Fachleuten besetzte unabhängige Aufarbeitungskommission zu bilden und sind dazu auch mit der Landesregierung im Gespräch." Die Kommission wird den Angaben zufolge mit Betroffenen, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Kirchenvertretern besetzt. Die Mitglieder würden mehrheitlich vom Land NRW und den Betroffenen benannt. Die Kommission werde besonders mit dem Missbrauchsgutachten arbeiten, das die Kanzlei Gercke und Wollschläger am Donnerstag der Öffentlichkeit präsentiere.
Noch nicht überall Praxis
Verbindliche Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs sind noch nicht in jedem deutschen Bistum verankert. Knapp ein Jahr nach der von der katholischen Kirche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung geschlossenen Vereinbarung haben erst 16 von 27 Bistümern die entsprechende Selbstverpflichtung unterzeichnet. Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von hr-info.
Die mit dem Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig geschlossene "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland" war im vergangenen Frühjahr veröffentlicht worden. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Bistümer, Strukturen zu schaffen, die eine "transparente und unabhängige Aufarbeitung gewährleisten". Ausdrücklich wird darin die Einbindung von Betroffenen verankert.
Laut hr bekunden 8 weitere Bistümer die Absicht, verbindliche Aufarbeitungsstandards "demnächst" zu akzeptieren. Drei Bistümer machten demnach keine Angaben. Auch das bestätigte die Bischofskonferenz. 21 Bistümer hätten inzwischen Aufarbeitungsprojekte in Gang gesetzt oder stünden kurz vor der Umsetzung. 19 von 27 Bistümern haben demnach einen Betroffenenbeirat eingerichtet beziehungsweise vorbereitet. (cph/KNA)