Erzbistum: Woelki hat keinen geständigen Missbrauchstäter befördert
Das Erzbistum Köln hat einem Bericht der "Bild"-Zeitung widersprochen, wonach Kardinal Rainer Maria Woelki einen geständigen Missbrauchspriester befördert haben soll. Nach heutigem Kenntnisstand habe der Erzbischof zu keinem Zeitpunkt einen Geistlichen befördert, der nach damals geltendem Recht mit Kindesmissbrauch zu tun hatte, teilte die Erzdiözese am Dienstag mit.
Konkret geht es um den Fall eines Priesters, den Woelki 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten in einer Stadt im Erzbistum ernannt hatte. Das war laut Erzbistum auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten, der selbst nach Vorwürfen sexueller Grenzüberschreitungen gegenüber einem erwachsenen Praktikanten inzwischen sein Amt abgegeben hat, geschehen. Zum Zeitpunkt der Ernennung sei lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt gewesen, hieß es. Zudem sei ein psychologisches Gutachten eingeholt worden, das dem Priester eine uneingeschränkte Einsatzfähigkeit in der Seelsorge attestiert habe.
Zwischenzeitlich hat das Erzbistum Köln den Priester wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen angezeigt. Ende 2020 habe die Stabsstelle Intervention neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf gegen den Geistlichen aus dem Jahr 1995 erhalten, ein kirchenrechtliches Verfahren eröffnet und auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, hieß es. Deren Sprecher sagte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), man habe am Dienstag die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt.
Priester einstweilen beurlaubt
Das Erzbistum hatte vor der Entscheidung der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es noch auf deren Rückmeldung warte. Das kirchenrechtliche Verfahren ruhe solange, bis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Abschluss gekommen seien. Durch die Veröffentlichung von alten Vorwürfen in aktuellen Medienberichten seien die Bedingungen für ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und seiner Gemeinde aber wesentlich beeinträchtigt. Deshalb sei der Pfarrer bis zur Klärung der Vorwürfe einstweilen beurlaubt worden.
Der Fall des Priesters ist auch Thema im Missbrauchsgutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke, der im Gegensatz zum nicht veröffentlichten Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl keine Pflichtverletzungen von Amtsträgern im Umgang mit diesem Fall sieht. Gercke berichtet von einem 17-jährigen Prostituierten, den der Geistliche 2001 wegen Erpressung anzeigte. 2010 wurde er von einem Diakon beschuldigt, dessen damals 16-jährigen Patensohn Pornofilme gezeigt und mit ihm die Sauna besucht zu haben, was der Priester bestritt. Ebenfalls 2010 beschuldigte eine volljährige Person den Priester, ihn sexuell belästigt zu haben.
2015 wurde im Rahmen der Aufarbeitung der Altfälle durch die Interventionsstelle der Verdachtsfall aus dem Jahr 2001 erneut geprüft, wie es im Gercke-Gutachten heißt. 2018 wurde dieser Fall dann an die Glaubenskongregation im Vatikan übermittelt. (tmg/KNA)