Papst verschärft Vorgaben gegen Korruption an der Kurie
Papst Franziskus verpflichtet seine leitenden Mitarbeiter künftig auf einen verschärften Moralkodex in Finanzfragen. Dies sieht ein neuer Erlass vor, der am Donnerstag vom Vatikan veröffentlicht wurde. Demnach ist es Führungskräften der Kurie künftig verboten, Geld in Steuerparadiesen anzulegen oder ethisch bedenkliche Investments einzugehen. Überdies ist es allen Mitarbeitern untersagt, Geschenke im Wert von mehr als 40 Euro anzunehmen.
Des Weiteren muss jeder leitende Mitarbeiter versichern, dass er nicht wegen Korruption, Betrug, Terrorismus, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Ausbeutung von Minderjährigen verurteilt wurde oder deswegen gegen ihn ermittelt wird. Das Motu Proprio tritt sofort in Kraft; es ergänzt jenes Schreiben vom Juni 2020, in dem der Papst ein neues Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge erlassen hatte.
Der neue Erlass sei notwendig, so Franziskus, weil Korruption "sich in verschiedenen Formen auch in anderen Sektoren als dem Beschaffungswesen manifestieren kann". Daher sähen internationale Vorschriften und Praktiken für Mitarbeiter in Schlüsselpositionen des öffentlichen Sektors besondere Transparenz-Verpflichtungen vor. Damit sollten Interessenkonflikte, Klientelismus und Korruption im Allgemeinen verhindert und bekämpft werden.
Wer betroffen ist
Die neue Regelung betrifft zum einen alle Führungskräfte von Kardinälen, die Dikasterien leiten, bis zu Vizedirektoren mit fünfjährigen Exekutivverträgen. Sie gilt ebenso für alle, die richterliche, kontrollierende Aufgaben haben oder eine Aufsichtsfunktion. Diese müssen sowohl bei der Einstellung wie dann alle zwei Jahre eine entsprechende Erklärung unterschreiben, die Teil der Personalakte wird. Deren Wahrheitsgehalt soll vom Wirtschaftssekretariat überprüft werden können. Im Fall von Verstößen wird der Mitarbeiter entlassen und für verursachte Schäden haftbar gemacht.
Der Erlass wird fester Bestandteil der allgemeinen Kurienordnung. Die Verwaltung des Vatikanstaats sowie dessen Gerichte und andere nicht-kuriale Einrichtungen müssen ihre Normen dem neuen Motu Proprio binnen 90 Tagen anpassen.
Als "Motu Proprio" wird ein Erlass des Papstes bezeichnet, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel "motu proprio datae" ("aus eigenem Antrieb ergangen") her. Ein Motu Proprio beinhaltet in der Regel kirchenrechtliche oder administrative Dekrete. (tmg/KNA)