Solidarität mit vor Gericht stehenden Ordensleuten

Würzburger Bischof Jung verteidigt vor Prozess Kirchenasyl

Veröffentlicht am 26.05.2021 um 12:33 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ Mehrere Ordensleute standen oder stehen in Kürze vor Gericht, weil sie Kirchenasyl gewährt haben. Nun erhalten sie Rückendeckung vom Würzburger Oberhirten Franz Jung – der auf ihr Handeln "aus tiefster christlicher Überzeugung" verweist.

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Der Würzburger Bischof Franz Jung hat sich solidarisch mit den wegen Kirchenasyl vor Gericht stehenden Ordensleuten gezeigt. "Es geht in allen Fällen um den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte", sagte Jung in einem am Mittwoch veröffentlichten Statement. "Das Kirchenasyl legt die besonderen humanitären Härten im Rahmen des europäischen Asylsystems offen." Es kritisiere aber ausdrücklich nicht den Rechtsstaat, sondern helfe in Einzelfällen Menschen in extremen Notsituationen. Jedem Kirchenasyl gehe stets eine reifliche Überlegung, Beratung und Gewissensentscheidung voraus.

Anlass für die Erklärung Jungs ist die bevorstehende Hauptverhandlung gegen die Ordensfrau Juliana Seelmann von den Oberzeller Franziskanerinnen am 2. Juni vor dem Amtsgericht Würzburg. Weil sie zwei Nigerianerinnen in den Jahren 2019 und 2020 Kirchenasyl gewährte und damit deren Abschiebung nach Italien verhinderte, wird der Schwester Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vorgeworfen. Gegen einen Strafbefehl über 1.200 Euro hatte Seelmann Einspruch eingelegt.

Der Bischof verwies auf den noch nicht rechtskräftigen Freispruch von Bruder Abraham Sauer der Benediktinerabtei Münsterschwarzach Ende April vor dem Amtsgericht Kitzingen. Ihm wurde ebenfalls Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt wegen der Gewährung eines Kirchenasyls vorgeworfen. Die Richterin sah zwar den Tatbestand erfüllt, verwies aber auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Daher habe der Mönch ohne Schuld gehandelt.

"Aus tiefster christlicher Überzeugung gehandelt"

"Ganz in diesem Sinne stehe ich auch hinter Schwester Juliana und den Oberzeller Franziskanerinnen", sagte Jung. Sie hätten sich zudem an die Absprachen zwischen dem Staat und den Kirchen gehalten, nach denen Kirchenasyle gemeldet und Dossiers zur erneuten Prüfung der Fälle eingereicht werden müssen. "Schwester Juliana hat aus tiefster christlicher Überzeugung gehandelt und zwei Frauen in Not vor Obdachlosigkeit und vor allem erneuter Zwangsprostitution geschützt", betonte der Bischof.

Für Schlagzeilen sorgte auch der Fall von Mutter Mechthild Thürmer, Äbtissin des oberfränkischen Klosters Kirchschletten. Die Ordensfrau sieht sich mehreren Strafverfahren wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt gegenüber, weil sie Frauen in besonderen Notlagen Kirchenasyl gewährt hat. In einem Fall sollte ihr bereits Ende Juli 2020 vor dem Amtsgericht Bamberg der Prozess gemacht werden. Er wurde kurzfristig abgesagt, nachdem in zwei weiteren Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. Zuletzt hatte die Vollversammlung der bayerischen Bischöfe der Benediktinerin den Rücken gestärkt. "Die Bischöfe sehen keinen Grund für eine Verurteilung", sagte Kardinal Reinhard Marx Anfang Oktober in München. Die Ordensfrau habe sich an alle Absprachen zwischen Staat und Kirche beim Kirchenasyl gehalten.

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Das Kirchenasyl ist zwischen Behörden und Kirchen zunehmend umstritten. Eine Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als "letztem Mittel", um in Einzelfällen "unzumutbare Härten" abzuwenden. (tmg/KNA)