Nach Veröffentlichung des neuen Strafrechts

Katholische Publizisten fordern Reform des kirchlichen Prozessrechts

Veröffentlicht am 01.06.2021 um 19:00 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Das Strafrecht der Kirche ist reformiert – Medienvertreter fordern nun einen weiteren Schritt: ein anderes Prozessrecht. Denn bislang sind bei den Verfahren nur sehr wenige Menschen anwesend – bei der Transparenz sei noch Luft nach oben.

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Nach der Reform des kirchlichen Strafrechts fordert die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) auch eine Überarbeitung des Prozessrechts. Die Neuerungen leisteten "einen entscheidenden Beitrag zu besseren rechtsstaatlichen Standards in der katholischen Kirche", sagte der GKP-Vorsitzende Joachim Frank am Dienstag in Köln. Allerdings lege das Kirchenrecht bislang fest, dass in Gerichtsverhandlungen nur die für die Abwicklung des Verfahrens notwendigen Personen anwesend sein dürfen.

Frank forderte eine Novelle des Prozessrechts, in der die Öffentlichkeit von Prozessen zumindest für Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie eine transparente Dokumentation der Entscheidungen und ihrer Gründe sichergestellt werden müsse. "Zu einer guten Rechtskultur gehört ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren", mahnte er.

Mehr Transparenz schon jetzt möglich

Bischöfen stehe es schon jetzt frei, ein höheres Maß an Transparenz in ihren Gerichten zu ermöglichen. Frank rief die deutschen Bischöfe dazu auf, "bei der Reform ihrer eigenen Gerichtsbarkeit mit gutem Beispiel voranzugehen und so einen Beitrag zu einer besseren Kirchenrechtskultur zu leisten." Zudem müssten Entscheidungen veröffentlicht werden und die Medien ein Informations- und Auskunftsrecht erhalten.

Der Vatikan hatte die Reform am Dienstag vorgelegt. Danach werden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. So ist es nun Kirchenoberen in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Auch wird sexueller Missbrauch nicht mehr als Verstoß gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat "gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen". (KNA)