Anerkennungsleistungen bei Missbrauch: Mehr Kapazitäten für Kommission
Die von den katholischen Bischöfen eingerichtete Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) erhält mehr Kapazitäten. Damit soll die hohe Zahl von Anträgen, die besonders zwischen Februar und April dieses Jahres eingingen, beschleunigt bearbeitet werden, teilte die UKA am Dienstag in Bonn mit. Bislang seien insgesamt 1.136 Anträge eingegangen und 142 davon beschieden worden. Der Verband der Diözesen Deutschland (VDD) habe die Stellenausweitung ermöglicht.
Die Geschäftsstelle erhält demnach zwei neue Mitarbeiter. Der frühere Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Stefan Vesper, koordiniert künftig die Geschäftsstelle. Die UKA-Vorsitzende Margarete Reske erklärte, neben einer bereits erfolgten Erhöhung der Sitzungsfrequenz werde es nun durch die Personalaufstockung zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge kommen. "Es ist unser Anliegen, die belastende Wartezeit im Sinne der Betroffenen möglichst kurz zu halten."
Die Kommission arbeitet seit Jahresbeginn; sie nimmt von kirchlichen Institutionen übersandte Anträge auf entsprechende Leistungen entgegen und entscheidet über deren Höhe. Sie ist interdisziplinär mit sieben Frauen und Männern aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminologie besetzt. Die Mitglieder stünden in keinem Anstellungsverhältnis zu einer kirchlichen Einrichtung. Sie üben diese Tätigkeit weisungsunabhängig und ehrenamtlich aus, wie es weiter hieß.
Tagungen im Zwei-Wochen-Rhythmus
Obwohl die Sitzungsvorbereitung jeweils sehr aufwändig sei, tage das Gremium inzwischen "mindestens im zweiwöchigen Rhythmus". Anträge, die besonders dringlich seien, würden priorisiert behandelt: Dazu zählten etwa Anträge, die von Betroffenen in hohem Alter oder mit einer lebensgefährlichen Erkrankung gestellt wurden.
Eine Änderung der Verfahrensordnung ermöglicht der UKA zusätzlich, einstimmig in kleineren Spruchkörpern – sogenannten Kammern – zu entscheiden, wie es hieß. Bei grundsätzlichen Fragen oder strittigen Entscheidungen müssen jedoch wie bisher weiter mindestens fünf Mitglieder der UKA zusammenkommen, um beschlussfähig zu sein. In den Sitzungen der Kommission sei eine interdisziplinäre Beratung und gründliche Prüfung jedes Antrags auch weiterhin die Grundvoraussetzung für eine Entscheidung.
Die Einrichtung der Unabhängigen Kommission war Bestandteil der neuen Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids von Missbrauchsbetroffenen, das im Herbst 2020 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen worden war. Sie löste das seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab und beinhaltetet unter anderem neue Bestimmungen bei den Zahlungen an Missbrauchsbetroffene. Die UKA soll zur Transparenz und Unabhängigkeit des neuen Verfahrens beitragen. Ausgangspunkt der Neuregelung war die im Herbst 2018 veröffentlichte MHG-Studie über sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Bischofskonferenz. (mal/KNA)