Hofmann räumt Fehler im Umgang mit Kölner Betroffenenbeirat ein
Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann hat Fehler im Umgang mit dem Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln eingeräumt. Zugleich betonte er am Mittwochabend in der Kölner Karl Rahner Akademie, dass dies nicht aus bösem Willen geschehen sei. "Wir haben natürlich im Laufe der Zeit noch dazugelernt." Es sei nicht die Absicht gewesen, den Rat zu instrumentalisieren. Das Nein zur Veröffentlichung des ersten Missbrauchsgutachtens hätte nicht in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Erzbistum und Betroffenenbeirat mitgeteilt werden dürfen.
Die Betroffenen Patrick Bauer und Karl Haucke waren im Herbst vergangenen Jahres als Sprecher des Gremiums mit der Begründung zurückgetreten, der Rat habe der Nichtveröffentlichung nur unter Druck zugestimmt. Neben den beiden traten weitere Mitglieder aus dem Beirat aus. "Ich fühlte mich damals instrumentalisiert und benutzt", sagte Bauer. Mittlerweile ist ein zweites Gutachten veröffentlicht, das hohen Amtsträgern des Erzbistums mindestens 75 Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen nachweist.
Beck: Missbrauchsbetroffene sollen selbst Beiräte bilden
Nach Ansicht der Sprecherin des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferen (DBK), Johanna Beck, sollen Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kirche sich möglichst selbst in den Räten für die Bistümer organisieren. Die Entscheidung über die Anzahl und die Auswahl der Vertreter in einem solchen Gremium sollte ihnen selbst überlassen sein, sagte Beck. Allerdings bedürfe es bei der Gründung solcher Gremien der logistischen Unterstützung durch die Diözesen. Positives Beispiel sei das Vorgehen des Bistums Essen.
Das Ruhrbistum will bis Mitte November einen Rat von Betroffenen sexualisierter Gewalt gründen. In einem ersten Schritt trafen sich auf Einladung der Diözese 40 Frauen und Männer zu einer Info-Veranstaltung mit Bischof Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer. Bis Ende Juli können Betroffene ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in dem Rat erklären. Wie viele Mitglieder der Beirat haben wird und wie er sich zusammensetzt, würden interessierte Betroffene bei einem weiteren Treffen gemeinsam beraten und festlegen. (tmg/KNA)