Kommission für Anerkennungsleistungen verteidigt ihre Arbeit
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat sich gegen Kritik gewehrt und ihre Arbeit verteidigt. "Die pauschale Wertung, durch die Entscheidung der UKA werde 'weder das tatsächlich erlittene Leid widergespiegelt, noch eine genugtuende, wertschätzende Anerkennungsleistung erbracht', nimmt die professionelle und engagierte Arbeit der Unabhängigen Kommission nicht zur Kenntnis", heißt es in einer am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung. "Diese Kritik entbehrt jeder Grundlage", so die UKA.
Sie reagiert damit auf einen am Dienstag öffentlich gewordenen "Hilferuf" zweier Mitglieder des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). In dem an die Bischöfe und Generalvikare der deutschen Diözesen gerichteten Schreiben äußerten die Betroffenenvertreter Patrick Bauer und Jens Windel scharfe Kritik an der Arbeit der UKA. Die Rückmeldungen der Betroffenen seien gekennzeichnet von "Enttäuschung über die Höhe der Anerkennung, von Ärger über die Bearbeitungsdauer und von Frustration über die Art der Kommunikation", hieß es in dem Schreiben. Bauer und Windel riefen darin dazu auf, das aktuelle Verfahren zur Anerkennung des Leids zu stoppen, zu verändern und zu beschleunigen.
Aktuell seien "wichtige Weichenstellungen erfolgt"
Die UKA sei sich mit den Verfassern einig, dass die "Verfahren in der Anlaufzeit der letzten Monate zu lange gedauert haben". Aktuell seien allerdings "wichtige Weichenstellungen erfolgt", die die Bearbeitungszeit deutlich verkürzen würden. "Diese Entwicklungen und Entscheidungen nehmen die Verfasser nicht ausreichend zur Kenntnis." Bauer und Windel hatten kritisiert, die Aufstockung der Mitarbeiterzahlen könne die Geschwindigkeit der Antragsbearbeitung maximal verdoppeln. Demnach wären bis zum Jahresende erst ein Drittel der vorliegenden Anträge bearbeitet. Über heute gestellte Anträge würde in drei Jahren entschieden. Aktuell sind bei der UKA 1.172 Anträge eingegangen, von denen 173 beschieden wurden.
Die Kritik an der Höhe der Anerkennungsleistungen gründe zudem in Äußerungen, die die UKA nicht zu verantworten habe. Die Kommission orientiere sich am oberen Rand von Größenordnungen, wie sie auch im staatlichen Bereich üblich seien. Sie könne sich dabei allerdings nur an den Angaben der Antragsteller orientieren. "Ist das Vorbringen nicht erkennbar oder ohne Erläuterung lückenhaft, kann es deshalb auf dieser Basis zu Entscheidungen kommen, die die Antragsteller als nicht angemessen empfinden könnten."
LINKTIPP: Zahlungen an Missbrauchsopfer: DBK stellt Unabhängige Kommission vor
Am 1. Januar tritt in Deutschland die neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids kirchlicher Missbrauchsopfer in Kraft. Über die Höhe der Zahlungen an Betroffene entscheidet dann eine Unabhängige Kommission. Deren Mitglieder stehen jetzt fest.
Das zentrale Ziel der UKA sei es, "im besten Sinne der betroffenen Antragsteller in dem Verfahren für die Anerkennung des Leids die Anträge möglichst sachgerecht zu bearbeiten und die belastende Wartezeit möglichst gering zu halten", heißt es in der Mitteilung.
Die Kommission habe am 22. Juni mit dem Betroffenenbeirat bei der DBK "auf dessen Bitten ein ausführliches und gutes Gespräch geführt". Im "Hilferuf" fänden sich Aspekte wieder, die dabei bereits beraten und erläutert worden seien. Der Koordinator der Geschäftsstelle der UKA werde "zeitnah" das Gespräch mit den Verfassern des "Hilferufs" suchen.
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen für Betroffene der katholischen Kirche in Deutschland wurde auf Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zum 1. Januar 2021 eingerichtet. Die UKA nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Sie setzt sich aus Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie zusammen, die durch ein mehrheitlich nichtkirchliches Fachgremium vorgeschlagen werden und vom Vorsitzenden der DBK berufen werden. Ihre Mitglieder stehen in keinem Anstellungsvertragsverhältnis mit der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig. (cbr)