Wegen Veruntreuung zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und Geldbuße verurteilt

Weihbischof Bündgens legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Veröffentlicht am 06.08.2021 um 13:58 Uhr – Lesedauer: 

Kerpen ‐ Im Juli war gegen den Aachener Weihbischof Johannes Bündgens Strafbefehl verhängt worden. Der Vorwurf: Veruntreuung von 128.000 Euro einer dementen Bekannten. Nun legte der Geistliche jedoch Einspruch gegen das Urteil ein.

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Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, den das Amtsgericht Kerpen im Juli gegen ihn verhängt hatte. Das Schreiben von Bündgens Verteidiger Christof Püschel ist am Donnerstagnachmittag eingegangen, wie Gerichtssprecher Arndt Lorenz der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag sagte. Damit sei der Strafbefehl vorerst nicht rechtskräftig. Püschel habe auch mitgeteilt, dass sein Mandant sich bis Mitte September entscheiden wolle, ob der Einspruch wieder zurückgezogen wird. "Er hat sich Zeit verschafft", erklärte Lorenz.

Wegen gesundheitlicher Gründe musste der Gerichtsauftakt um mehrere Monate verschoben worden. Bündgens war seinem Verteidiger zufolge nicht verhandlungsfähig. Der 65-Jährige fehlte auch bei der Verkündigung des Strafbefehls vor Gericht. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, könnte Richter Peter Königsfeld die Verhandlungsfähigkeit des Geistlichen durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.

Am 13. Juli hatte das Amtsgericht Strafbefehl gegen Bündgens wegen Veruntreuung von 128.000 Euro erlassen. Der 65-Jährige erhält demnach eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und muss eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen.

Vorwurf: Geld von einer dementen Bekannten veruntreut

Der Weihbischof soll das Geld von einer dementen Bekannten veruntreut haben. Die ältere und mittlerweile verstorbene Frau aus Kerpen kannte Bündgens schon länger und hatte ihm eine Vollmacht für ihr Konto erteilt. Möglicherweise war sie nicht mehr geschäftsfähig, als der Geistliche ihr Geld in mehreren Tranchen auf sein Privatkonto überwies. Später wurde ein Betreuer für die Frau eingesetzt, dem die Überweisungen auffielen.

Der Weihbischof hatte erklärt, er habe der Seniorin als Gegenleistung ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie in Aachen eingeräumt, die er für 600.000 Euro erworben hatte. Dies sei im Grundbuch nicht vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand seiner Bekannten verschlechtert habe. Laut Amtsgericht zahlte der Geistliche die Summe in der Zwischenzeit komplett zurück.

Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über die Vorwürfe geäußert. Er drang auf vollständige Aufklärung. Dem Weihbischof könnte auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren drohen. (KNA)