Fall Oko: Kritik an "Diffamierungskampagne" gegen Priester Rothe
Das Kompetenzzentrum Demokratie und Menschenwürde der Katholischen Kirche Bayern verurteilt Angriffe und Hetze gegen den Münchner Priester Wolfgang F. Rothe. Dieser engagiert sich für die Rechte von Homosexuellen in der Kirche und hatte den polnischen Priester Dariusz Oko wegen eines Artikels mit homofeindlichen Äußerungen angezeigt. Seitdem erhalte er täglich Drohungen, so das Zentrum in einer Mitteilung am Dienstag.
Rothe und die deutsche Justiz sehen sich laut der Stellungnahme "einer Diffamierungskampagne einiger polnischer Medien und polnischer Politiker bis in Ministerkreise ausgesetzt". Das Kompetenzzentrum unterstütze ausdrücklich das Anliegen Rothes, homofeindlicher Hetze in Kirche und Gesellschaft entgegenzutreten. In der katholischen Kirche dürfe es "im Kontext kontroverser Themen keinen Raum für Hate-Speech geben". Hass, Hetze sowie die pauschale Verurteilung von Bevölkerungsgruppen dürfe kein Bestandteil einer theologischen oder kirchlichen Auseinandersetzung sein. "Gerade in der katholischen Kirche muss es einen respektvollen Umgang miteinander geben, der der christlichen Botschaft der Nächstenliebe Rechnung trägt."
Zwei homofeindliche Artikel
Oko hatte in zwei Ausgaben der Zeitschrift "Theologisches" in der ersten Jahreshälfte 2021 einen Artikel veröffentlicht, in dem er eine angebliche Dominanz Homosexueller in der katholischen Kirche beklagt und homosexuelle Priester als Gefahr für die Kirche beschrieben hatte. Unter anderem bezeichnete Oko homosexuelle Geistliche als "eine Kolonie von Parasiten", "Krebsgeschwür" und "homosexuelle Plage", die Rechte Homosexueller seien eine "Homo-Ideologie" und "Homo-Häresie". Weiterhin rückte er Homosexualität unzutreffenderweise in die Nähe von Missbrauchstaten.
Rothe hatte sowohl Oko wie auch den verantwortlichen Redakteur, Johannes Stöhr, bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Volksverhetzung angezeigt. Gegen beide wurden wegen Volksverhetzung Strafbefehle über je mehrere tausend Euro erlassen hatte. Die Strafbefehle sind allerdings noch nicht rechtskräftig, beide Beschuldigten hatten Einspruch eingelegt. Nun kommt es wahrscheinlich zur Hauptverhandlung. (cph)