Kirchenrechtler: Katholische Trauungen müssen in Kirche stattfinden
Der Priester und Kanonist Sebastian Cüppers hat sich für eine Beibehaltung des geltenden Kirchenrechts ausgesprochen, das katholische Trauungen in der Regel nur innerhalb von Kirchengebäuden erlaubt. Die Eheschließung sei ein "Handeln der Kirche an den Gläubigen" und zu diesem Zweck habe man sakrale Gebäude errichtet, die unterstreichen würden, dass es sich dabei um ein Sakrament handele, sagte Cüppers dem Kölner Domradio am Montag. Der Ort einer kirchlichen Trauung sei eine von mehreren Rahmenbedingungen, "die ohne weiteres nicht zur Disposition stehen", so der Leiter der Stabsabteilung Kirchenrecht im Erzbischöflichen Generalvikariat in Köln.
Cüppers' Äußerungen sind eine Antwort auf Überlegungen des Dominikanerpaters Max Cappabianca, die er ebenfalls am Montag in einem Kommentar bei katholisch.de vorgestellt hatte. Der Berliner Ordensgeistliche sprach sich dafür aus, den Bedürfnissen der Brautleute mehr entgegenzukommen: "Sie wollen einen religiösen Ritus in der Nähe des Ortes, an dem anschließend gefeiert wird." Manche Menschen hätten sich innerlich von der Kirche entfernt und empfänden die Stimmung in einem klassischen Kirchenbau als bedrückend, so Cappabianca. "Diese Erwartungen von vornherein abzuqualifizieren", halte er für falsch. Er wünsche sich eine Weiterentwicklung der starren Regeln des Kirchenrechts in dieser Frage. Der Trau-Ritus dürfe jedoch nicht als "zeremonieller Dekor missbraucht" werden.
Mit ungewöhnlichen Orten für eine kirchliche Trauung, wie "unter Wasser" oder "im Fesselballon", würde man Präzedenzfälle schaffen, warnte Cüppers weiter. "Das sind sicherlich nicht passende Orte für eine Eheschließung." Die Kirche dürfe sich in dieser Frage "nicht dem Zeitgeist beugen und ihm hinterherlaufen", sondern müsse dafür sorgen, dass das katholische Bewusstsein der Gläubigen und erst recht junger Paare gestärkt werde. Es sei heute zudem fraglich, ob die Sakramentalität der Ehe den Brautleuten überhaupt bewusst sei, so der promovierte Kirchenrechtler. (rom)