Betroffene können nicht direkt gegen Heiligen Stuhl prozessieren

Urteil: Vatikan genießt Immunität bei Missbrauchsklagen

Veröffentlicht am 12.10.2021 um 14:04 Uhr – Lesedauer: 

Brüssel ‐ Können Missbrauchsopfer direkt gegen den Vatikan klagen? Nein, sagt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof: Auch für den Heiligen Stuhl gelte das völkerrechtliche Prinzip zur Immunität von Staaten. Anlass war eine Beschwerde mehrerer Betroffener.

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Missbrauchsopfer der katholischen Kirche können nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs nicht direkt gegen den Vatikan klagen. Die Richter in Straßburg verwiesen in ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung auf die völkerrechtlichen Prinzipien zur Immunität von Staaten, die auch für den Heiligen Stuhl gelten. Dass im konkreten Fall belgische Gerichte ihre Unzuständigkeit für ein Vorgehen gegen den Heiligen Stuhl erklärten, verletze damit nicht das Recht der Kläger auf ein faires Verfahren.

Gegen das mit einer Mehrheit von sechs zu eins gefällte Kammerurteil ist noch ein Appell an die Große Kammer möglich. 24 Personen aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden hatten die Beschwerde vorgebracht. Sie erklärten, als Kinder von katholischen Priestern sexuell missbraucht worden zu sein. 2011 hatten sie vor einem Gericht in Gent gegen den Heiligen Stuhl, einen belgischen Erzbischof, dessen beide Vorgänger sowie weitere Bischöfe und zwei Ordensgemeinschaften geklagt und waren mit Blick auf eine Entschädigung von einer gesamtschuldnerischen Haftung ausgegangen.

Heiliger Stuhl als ausländischer Souverän

Das Gericht in Gent lehnte eine Zuständigkeit für den Heiligen Stuhl ab. Eine Berufungsinstanz und ein Anwalt des belgischen Kassationsgerichtshofs schlossen sich dieser Sicht an. Zur Begründung erklärte das Berufungsgericht, der Staat Belgien erkenne den Heiligen Stuhl als ausländischen Souverän mit den Rechten und Pflichten eines fremden Staates an, wie dies in internationalen Verträgen und diplomatischen Vertretungen zum Ausdruck komme. Er genieße daher Immunität in der Rechtsprechung.

Laut Mitteilung des Menschenrechtsgerichtshofs erhielten unterdessen 20 der 24 Kläger eine Entschädigungszahlung durch die zuständige Missbrauchs-Schiedsstelle der katholischen Kirche. (KNA)