Würde der Gläubigen statt Jurisdiktionsprimat des Papstes voranstellen

Schweizer Theologe fordert grundlegende Reform des Kirchenrechts

Veröffentlicht am 04.11.2021 um 13:49 Uhr – Lesedauer: 

Luzern ‐ Schöne Theologie wie die von der Gemeinschaft oder dem Volk Gottes genügen nicht für eine Reform der Kirche – davon ist der Schweizer Theologe Toni Bernet-Strahm überzeugt. Daher fordert er eine grundlegende Reform des Kirchenrechts.

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Der Schweizer Theologe Toni Bernet-Strahm fordert eine grundlegende Reform des Kirchenrechts. In einem Beitrag für “feinschwarz.net” (Donnerstag) plädiert der Luzerner systematische Theologe für eine Kirchenordnung, "die die Erkenntnisse der aktuellen kritisch-wissenschaftlichen katholischen Theologie im und seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil berücksichtigt und auf ihnen aufbaut". Das bestehende Kirchenrecht sei zu stark vom 19. Jahrhundert geprägt. "Kann eine Nachfolge Christi hinter die Rechtserkenntnisse der Demokratie zurückgehen und rein monarchisch funktionieren?", fragt Bernet-Strahm. Die Vorstellung eines Lehramts, das "nicht nur das Zusammenleben ordnet, sondern das in die Glaubensvorstellungen und Gewissensentscheide jedes einzelnen Gläubigen ständig autoritär eingreift", müsse überwunden werden. Eine "monarchische Ständeordnung" in Glaubens- und Gewissensfragen sei angesichts der Mündigkeit der Getauften überholt.

Eine zeitgemäße Kirchenordnung würde nach Ansicht von Bernet-Strahm nicht das Jurisdiktionsprimat des Papstes, sondern die Würde des Menschen an oberste Stelle setzen und den Ortskirchen mehr Raum lassen. Geregelt werden solle auf oberster Ebene nur, was gesamtkirchlich geregelt werden müsse. Es brauche die Organisation eines offenen Dialoges, "in dem Einsichten und Normen argumentativ an Tradition und Schrift anknüpfen". Zur Klärung von strittigen Glaubensfragen schlägt der Theologe eine an Zwei-Kammer-Parlamente angelehnte Struktur vor: "Das Lehramt der Theolog:innen und das Lehramt der Bischöf:innen müssten nach klaren Verfahrensregeln strittige Glaubensfragen um des innerkirchlichen Friedens willen behandeln."

Theologie genügt nicht, es braucht strukturelle Änderungen

In der Beschäftigung mit der Befreiungstheologie habe der ehemalige Leiter des Luzerner Romero-Hauses gelernt, dass es nicht genüge, "schöne theologische Einsichten und Erkenntnisse zu generieren, wenn sie keine Folgen für eine strukturelle Befreiung und Erneuerung mit sich bringen". Weder Volk-Gottes- noch Communio-Ekklesiologie hätten das erreicht; es brauche strukturelle Veränderungen, so Bernet-Strahm. Von der Erarbeitung alternativer kirchenrechtlicher Entwürfe erhofft sich der Theologe, Räume und Prozesse dafür zu öffnen. "Die Zeit von Kirchenträumen ist vorbei, jetzt braucht es strukturelle Konsequenzen", betont Bernet-Strahm.

Das Kirchenrecht wurde zuletzt 1983 durch Papst Johannes Paul II. umfassend reformiert. Seine Reform des 1918 in Kraft getretenen und bis dahin fast nicht veränderten Codex Iuris Canonici (CIC) hatte das Ziel, im Kirchenrecht die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils umzusetzen und beispielsweise die Volk-Gottes-Ekklesiologie und die Kollegialität der Bischöfe auch rechtlich besser zu fassen. Der Plan, auch eine Verfassung für die Kirche, die Lex Ecclesiae Fundamentalis, zu entwerfen, wurden bereits 1980 fallengelassen, Teile des Entwurfs flossen in den CIC ein. In den Pontifikaten von Benedikt XVI. und besonders von Franziskus wurden einzelne Normen des CIC reformiert, zuletzt umfassend das Buch VI des CIC, das das kirchliche Strafrecht regelt. (fxn)