Bistum Rom: Keine "Alte Messe" an Ostern mehr
An Ostern werden im Bistum Rom künftig keine Messen mehr in der vorkonzilaren Form gefeiert. Sakramente und Sakramentalien außerhalb der Messe dürfen gar nicht mehr in der alten Form gefeiert werden, wie aus den jetzt veröffentlichten Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio "Traditionis Custodes" (TC) des Kardinalvikars Angelo De Donatis hervorgeht. Das auf den 7. Oktober datierte Schreiben wurde erst jetzt auf der Webseite des Bistums Rom veröffentlicht, nachdem verschiedene Onlinemedien darüber berichtet hatten. Für das geistliche Wohl der Gläubigen, die die Liturgie nach dem Messbuch von 1962 feiern wollen, sei es angebracht, genaue Bestimmungen für die Umsetzung des Motu Proprio festzulegen, so De Donatis.
Mit Ausnahme des Triduums, also der Tage von Gründonnerstag bis Ostersonntag, können weiterhin in der Kirche Santissima Trinità dei Pellegrini täglich Messen in der alten Form gefeiert werden. Die Kirche ist Sitz der Personalpfarrei für die Gläubigen, die die "Alte Messe" feiern wollen. Ihr Pfarrer ist vorläufig Verantwortlicher für die "würdige Feier der Eucharistie sowie für die übliche pastorale und geistliche Betreuung der Gläubigen". Auf die Benennung eines Beauftragten für die Alte Messe, wie es TC vorsieht, wurde mit Verweis auf den Pfarrer der Personalpfarrei verzichtet. Neben der Santissima Trinità werden werden vier weitere Kirchen benannt, in der die Feier in der alten Form zulässig ist, ebenfalls mit Ausnahme von Ostern. TC selbst schließt eine Feier der "Alten Messe" an Ostern nicht aus. Die Vorgängernorm, das Motu Proprio "Summorum Pontificum" von Papst Benedikt XVI., hatte dem Wortlaut nach (Art. 2 SP) die Verwendung des Messbuchs von 1962 lediglich für Privatmessen ohne Volk während des Triduums ausgeschlossen.
Nur Messe in vorkonziliarer Form zulässig, keine weiteren Riten
De Donatis betont, dass Papst Franziskus mit TC festgestellt hat, dass die liturgischen Bücher in ihrer aktuellen Fassung nach der Liturgiereform "der einzige Ausdruck der lex orandi des Römischen Ritus" sind. Die verbliebenen Ausnahmegenehmigungen beziehen sich daher nach der Lesart des Kardinalvikars lediglich auf das Messbuch von 1962. Nicht erlaubt seien hingegen die Verwendung des Rituale Romanum und anderer Bücher des "alten Ritus" ("rito antico"), die sich auf andere Sakramente und Riten als die Eucharistie beziehen, insbesondere auf die Feier des Beichtsakraments. Eine entsprechende Nachfrage nach den vorkonziliaren Formen außerhalb der Messe hatte auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz von England und Wales, Kardinal Vincent Nichols, in einem vor kurzem öffentlich gewordenen Brief an die Liturgiekongregation gestellt. In der Antwort des Präfekten Arthur Roche hieß es, dass es für die Kongregation klar sei, dass das Motu Proprio alle vorherigen Ausnahmegenehmigungen außer Kraft setze und TC sich lediglich auf das Messbuch von 1962 und damit die Eucharistiefeier beziehe.
Für die Umsetzung im Bistum Rom ernennt De Donatis einen "Beauftragten für die Durchführung des Motu Proprio Traditionis Custodes", der alle Gesuche im Zusammenhang mit TC bearbeitet. Dazu gehören Gesuche von Priestern, weiterhin nach dem Messbuch von 1962 zelebrieren zu dürfen, und Anträge auf weitere Gottesdienstorte. Mit dieser ebenfalls vorläufigen ("pro tempore") Aufgabe wird der Direktor des Liturgischen Amtes des Vikariats Rom, der Karmelitenpater und Liturgiewissenschaftler Giuseppe Midili, betraut.
Erzbistum Freiburg hält weitere Riten weiterhin für zulässig
In Deutschland hat bisher lediglich das Erzbistum Freiburg Ausführungsbestimmungen für TC erlassen. Das Dekret legt für eine Übergangszeit fest, dass bis zum Erlass eines "Statutes für die Feier der Heiligen Messe nach dem Missale Romanum von 1962 in der Erzdiözese Freiburg i. Br." die bisherigen Regeln grundsätzlich weitergelten. Insbesondere kann auch weiterhin in den beiden dafür vorgesehenen Pfarrkirchen in Walldürn und Freiburg entgegen der Festlegung von TC, das Pfarrkirchen nicht mehr als Gottesdienstorte für die "Alte Messe" erlaubt, nach der vorkonziliaren Liturgie zelebriert werden.
Aus einer nichtamtlichen Anmerkung der Ausführungsbestimmungen geht hervor, dass im Erzbistum Freiburg die Ansicht vertreten wird, dass nicht nur die Eucharistiefeier weiterhin nach der vorkonziliaren Form zulässig ist: "Das MP 'Traditionis Custodes' befasst sich nur mit der 'alten' Messfeier, nicht mit der Spendung anderer Sakramente (oder Sakramentalien) nach der 'alten' Ordnung", so die Anmerkung. Damit sei die Bestimmung aus "Summorum Pontificum" weiterhin gültig, mit der Papst Benedikt festgelegt hatte, dass "bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung" ebenso wie bei der Firmung "das ältere Rituale" verwendet werden darf, "wenn das Heil der Seelen dies nahelegt", außerdem ist demnach die Verwendung des Römischen Brevier von 1962 für das priesterliche Stundengebet erlaubt (Art. 9 SP). (fxn)