Keine Ermittlungen gegen "Theologisches"-Herausgeber Hauke
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Äußerungen des Herausgebers der Zeitschrift "Theologisches", Manfred Hauke, über homosexuelle Priester als "heftige Schmähung und einen Angriff auf individuelle Persönlichkeitsrechte" gewertet. Das geht aus einem Brief der Behörde an den Münchner Priester Wolfgang F. Rothe hervor, der katholisch.de vorliegt. Dennoch lehnte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen Hauke ab, da nach Prüfung der Sach- und Rechtslage keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vorlägen. Rothe hatte Hauke zuvor wegen eines Beitrags in "Theologisches" angezeigt, in dem der Autor homosexuelle Priester als "Verbrecher" bezeichnet hatte.
Zwar wertete die Staatsanwaltschaft diese Bezeichnung in dem Brief an Rothe mit Blick auf die entsprechende Norm im Strafgesetzbuch als Beschimpfung und Verächtlichmachung. Allerdings liege ein Angriff auf die Menschenwürde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann vor, wenn das Recht der Angegriffenen bestritten werde, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben. "Noch nicht ausreichend dafür ist ein Angriff auf individuelle Persönlichkeitsrechte. Beleidigungen, auch plakative und heftige Schmähungen, erfüllen die Voraussetzungen daher für sich allein noch nicht", so die Behörde. Insbesondere aufgrund der vollständigen Passage in Haukes Text ("Selbst Verbrecher haben eine Menschenwürde, die zu respektieren ist.") sei nicht zu belegen, dass der Autor das Recht homosexueller Priester bestreite, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist der juristische Streit um einen Artikel des polnischen Priesters und Publizisten Dariusz Oko in "Theologisches", in dem der Autor homosexuelle Geistliche Anfang des Jahres unter anderem als "eine Kolonie von Parasiten", "Krebsgeschwür" und "homosexuelle Plage" bezeichnet hatte. Daraufhin hatte das Amtsgericht Köln im Juli – ebenfalls nach einer Anzeige Rothes – Strafbefehle gegen Oko und den Chefredakteur von "Theologisches", Johannes Stöhr, wegen Volksverhetzung erlassen. Die Aussagen Okos seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören und gegen einen Teil der Bevölkerung zum Hass anzustacheln, so das Gericht. In seinem daraufhin in "Theologisches" erschienenen Editorial, in dem auch die nun überprüfte "Verbrecher"-Aussage vorkam, hatte Hauke sich kritisch über die Entscheidung des Gerichts geäußert und Okos Text im Grundsatz verteidigt. (stz)