Nach Zweifeln an Kardinal Woelkis Auftragsvergaben

BKU fordert klare Regeln und bessere Kontrolle für Kirchenfinanzen

Veröffentlicht am 08.12.2021 um 13:47 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Es gibt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit Missbrauchsaufarbeitung – Gremien sollen übergangen worden sein. Die katholischen Unternehmer fordern daher zeitgemäße Regeln für Kirchenfinanzen.

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Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) fordert klare Regeln im Umgang mit Kirchenfinanzen. Am Mittwoch erklärte der Vorsitzende des Verbandes Ulrich Hemel, dass die Kirche die zeitgemäßen Regeln der Governance einhalten, Kontrollinstanzen schaffen und dabei auch alle Sonderfonds im Blick haben müsse. Am Dienstagabend hatte das Erzbistum Köln mitgeteilt, dass es die Beauftragung von Juristen und Kommunikationsberatern durch den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und seinen Generalvikar Markus Hofmann kirchenrechtlich überprüfen lasse. Der Apostolische Administrator Rolf Steinhäuser hatte am selben Tag Domkapitel und Vermögensrat des Bistums informiert, dass es Hinweise darauf gebe, dass die Gremien bei der Vergabe nicht den Regeln des Kirchenrechts entsprechend einbezogen worden seien.

Hemel erneuerte seine Forderung nach gewählten Expertengremien zu Finanz- und Vermögensfragen. Dazu gehöre auch, im Vorfeld zu prüfen, welche Ausgaben angemessen sind und in welcher Höhe diese entstehen werden sowie zu erklären, wer diese Beträge zur Zahlung freigegeben habe und inwieweit der Umfang der zu erwartenden Kosten vorher einer Überprüfung unterzogen wurde. Dabei gehe es nicht nur um das Erzbistum Köln, sondern auch um andere Diözesen wie das Erzbistum München und Freising, das ebenfalls eine Missbrauchsstudie beauftragt hat.

Das Erzbistum Köln hatte am Wochenende Kosten im Zusammenhang mit den beiden Missbrauchsgutachten und Kommunikations- und Rechtsberatung in Höhe von 2,8 Millionen Euro offengelegt. Das erste Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) kostete demnach 757.500 Euro, seine äußerungsrechtliche Überprüfung durch Anwälte 600.000 Euro. Das zweite Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger belief sich auf 516.200 Euro. Dazu kommen Kosten in Höhe von etwa 820.000 für Kommunikationsberatung und fast 90.000 Euro für die Vorstellung des Gercke-Gutachtens vor der Presse. Das Geld sei zwischen 2019 und 2021 aus einem bischöflichen Sondervermögen aufgewendet worden, das mit Beiträgen von Klerikern finanziert wurde. Der BKU bezeichnete diese Summen als "schwer nachvollziehbar", insbesondere, da die Beträge für Berater nahezu doppelt so hoch seien wie die nach eigenen Angaben seit 2010 geleisteten Anerkennungsleistungen an die Opfer des sexuellen Missbrauchs. Nach Angaben des Erzbistums wurden darüber hinaus für die Ansprüche von Betroffenen im Jahresabschluss 2020 eine Rückstellung von weiteren 6 Millionen Euro gebildet. (fxn)