Petrusbruderschaft bedauert schärfere Regeln für "Alte Messe"
Der deutschsprachige Distrikt der Priesterbruderschaft St. Petrus hat mit großem Bedauern auf die Responsa ad dubia reagiert, mit denen die Gottesdienstkongregation am Samstag die Regeln zur Feier der vorkonziliaren Liturgie deutlich verschärft hatte. Ob auch von der für die Petrusbruderschaft zuständige Ordenskongregation ähnliche Bestimmungen zu erwarten seien, könne man derzeit nicht einschätzen, teilte ein Sprecher der Gemeinschaft am Dienstag auf Anfrage mit. "Was konkrete Auswirkungen auf unsere Apostolate betrifft, werden wir diesbezügliche Fragen in den kommenden Wochen im Austausch mit den zuständigen Ordinariaten klären", so der Sprecher.
Die Priesterbruderschaft habe mit ihrer Gründung durch den Heiligen Stuhl die Garantie erhalten, die traditionelle Liturgie "in ihrer Gesamtheit und ohne Einschränkungen feiern zu dürfen", so der Sprecher: "Wir gehen davon aus, dass dieses Eigenrecht weiterhin besteht, da unsere Konstitutionen, die 2003 vom Heiligen Stuhl endgültig approbiert wurden und denen wir verpflichtet sind, weder geändert noch aufgehoben wurden." Die Bruderschaft werde "in Treue zur Kirche" ihren Dienst an den ihr anvertrauten Gläubigen weiterhin aufrechterhalten, "wie es unserem kirchlichen Auftrag und dem damit verbundenen Eigenrecht unserer Gemeinschaft entspricht."
Die von der Liturgiekongregation getroffenen Regelungen sind für die Petrusbruderschaft nicht bindend. Gemäß den Regelungen des Motu Proprio Traditionis Custodes, mit dem Papst Franziskus im Sommer die Feier nach den vorkonziliaren liturgischen Büchern eingeschränkt hatte, wachen die Liturgie- und die Ordenskongregation über die Beachtung der Regeln in ihrem Zuständigkeitsbereich. Damit ist die Ordenskongregation für die Petrusbruderschaft zuständig ebenso wie für die beiden anderen von der ehemaligen päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" errichteten Gemeinschaften, die die Liturgie in der Form des Missale Romanum von 1962 feiern und in Deutschland tätig sind, das Institut Philipp Neri in Berlin und das Institut Christus König, das an mehreren Standorten vertreten ist.
Alte Messe in zwei Pfarrkirchen im Erzbistum Freiburg vorerst weiter möglich
Mit ihrem Schreiben vom Samstag hatte die Liturgiekongregation die Festlegungen des Motu Proprios erläutert und verschärft. So wurde unter anderem ausgeschlossen, dass außerhalb von Personalpfarreien mit Ausnahme der Eucharistie Sakramente nach den vorkonziliaren Rubriken gespendet werden dürfen, und Abweichungen vom Verbot der Feier der "Alten Messe" in Pfarrkirchen von der Genehmigung der Kongregation abhängig gemacht.
Die Auswirkungen auf den deutschsprachigen Bereich sind noch nicht absehbar. Personalpfarreien für die vorkonziliare Form, die geringeren Einschränkungen unterliegen, existieren lediglich im Schweizer Bistum Chur. Die beiden Pfarreien dort sind der Petrusbruderschaft anvertraut. Das Erzbistum Freiburg hat als bisher einziges deutsches Bistum vorläufige Ausführungsbestimmungen zu Traditionis Custodes erlassen, die unter anderem die Sakramentenfeiern weiterhin für zulässig erklären und für zwei Pfarrkirchen in Freiburg und Walldürn vom Verbot dispensierten. Auf Anfrage von katholisch.de teilte ein Sprecher mit, dass eine Reaktion seitens des Erzbistums erst deutlich nach der Weihnachtspause zu erwarten sei. Daher sei davon auszugehen, dass in den beiden Pfarrkirchen bis ins Neue Jahr die Messen in der vorkonziliaren Form gefeiert werden können. (fxn)