Kirchen äußern Zustimmung zu Triage-Entscheidung
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Triage begrüßt. "Dieser Beschluss ist im Sinne des besseren Schutzes von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung", sagte Bätzing am Dienstag in Bonn. "Die Gemeinschaft steht vor der dringenden Aufgabe, aus der Pandemie zu lernen und schnell die notwendigen Schlüsse zu ziehen, um auch in schwierigen Situationen eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sichern." Bätzing betonte, dass die Triage lediglich in einer Notsituation anzuwenden sei, "die soweit als irgend möglich zu vermeiden ist".
Ähnlich äußerte sich auch die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus. "Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat: Eine Benachteiligung von behinderten Menschen bei einer möglichen Triage im Rahmen intensivmedizinischer Behandlungen darf es nicht geben", sagte Kurschus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Staat habe nun eine konkrete Schutzpflicht, Maßnahmen zu ergreifen, dass eine solche Benachteiligung auch tatsächlich nicht eintrete, so Kurschus. "Vor allem aber mahne ich an, alles Menschenmögliche zu tun, damit es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommt", betonte die EKD-Ratsvorsitzende. "Nach wie vor ist eine möglichst hohe Impfquote dafür eine wichtige Voraussetzung."
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Für den Deutschen Caritasverband ist die Entscheidung des Gerichts "eine große Beruhigung in einer Zeit, in der nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Pandemie die Grenzen unseres Gesundheitssystems über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit hinaus fordert". Menschen dürfen nicht schlechter behandelt werden, "nur weil sie eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung haben", sagte Wolfgang Tyrychter, Erster Vorsitzender des Fachverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erklärte, die Politik müsse nun schnell handeln. Dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe ist "die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts wichtig, dass bei allen Menschen allein auf die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit abgestellt werden darf".
Der Tübinger Moraltheologe Franz-Josef Bormann begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls. Sie betone einerseits die Verantwortung des Gesetzgebers zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung in Situationen, in denen aufgrund begrenzter medizinischer Ressourcen ausgewählt werden müsse, welche Patienten zuerst behandelt würden, sagte Bormann, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, auf Anfrage von katholisch.de. Andererseits gewähre das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen breiten Abwägungsspielraum bei der konkreten Ausgestaltung dieses Schutzes.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstagmorgen einen Beschluss vom 16. Dezember veröffentlicht, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, für den Fall einer pandemiebedingten Triage "unverzüglich" geeignete Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung zu treffen. "Der Gesetzgeber muss – auch im Lichte der Behindertenrechtskonvention – dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen hinreichend wirksam verhindert wird", heißt es in dem Beschluss wörtlich. Mit seiner Entscheidung gab das höchste deutsche Gericht der Verfassungsbeschwerde mehrerer Menschen mit Behinderung statt. (rom/KNA/epd)