Bistum Aachen hatte Geistlichen bereits 2018 suspendiert

Priester soll Betrügern bei Geldwäsche geholfen haben

Veröffentlicht am 29.12.2021 um 13:49 Uhr – Lesedauer: 

Aachen ‐ Vorgetäuschte Kreditvermittlungen, fingierte Schenkungen und "Romance-Scamming": Die Liste der Straftaten, die einem Priester aus dem Bistum Aachen vorgeworfen werden, ist lang. Auch ein Konto seiner Pfarrei soll der Geistliche dafür verwendet haben.

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Ein Priester aus dem Bistum Aachen soll Betrügern bei der Geldwäsche geholfen haben. Dem 58 Jahre alten früheren Pfarrer der Gemeinschaft der Gemeinden Hückelhoven wird Untreue in 145 Fällen und Geldwäsche in 65 Fällen vorgeworfen, wie der Sprecher des Amtsgerichts Mönchengladbach, Justus Waßenberg, am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Der Geistliche soll Betrügern verschiedene Konten - darunter auch ein Gemeindekonto - für ihre kriminellen Aktivitäten zur Verfügung gestellt haben.

Dem Sprecher zufolge sollen die Betrüger Kreditvermittlungen vorgetäuscht, Schenkungen fingiert und sogenanntes Romance-Scamming betrieben haben. Dabei gaukeln Kriminelle einem Opfer auf einer Kontaktplattform im Internet eine romantische Beziehung vor und bringen es dazu, Geld auf ein Konto zu überweisen. Ein solches Konto soll der beschuldigte Priester bereitgestellt haben. Insgesamt soll er neun Konten für seine Zusammenarbeit mit den Betrügern verwendet haben - darunter ein Konto einer Familienangehörigen sowie ein Gemeindekonto.

Auch Gemeindekonto für Betrugsfälle verwendet

Das Bistum Aachen hatte den Mann eigenen Angaben zufolge im März 2018 angezeigt, nachdem finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. Das Landgericht bestätigte, dass der Beschuldigte immer wieder Geld von einem Spenden- und Kollektenkonto der Gemeinde ins Ausland überwiesen haben soll, ohne dass ein Bezug zur kirchlichen Arbeit bestanden habe. Der Mann sei seit 2017 wegen leichtfertiger Geldwäsche in vier Fällen vorbestraft.

Seit 2018 ist der Pfarrer zudem suspendiert, wie das Bistum weiter mitteilte. Er dürfe nicht mehr priesterlich tätig sein und erhalte kein Gehalt mehr, sondern nur noch eine sogenannte Sustentation, also eine Art Unterhaltszahlung.

Im Januar 2021 reichte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach schließlich Anklage beim Amtsgericht Mönchengladbach ein, über die das Gericht nun entscheiden muss. Laut Sprecher Waßenberg hat das Gericht aber zunächst weitere Ermittlungen angefordert. (KNA)

29.12.2021, 16 Uhr: ergänzt um Reaktion des Bistums Aachen.