Duales System zwischen Klerikern und Laien

"Auf seine Weise genial" – Die besondere Synodalität in der Schweiz

Veröffentlicht am 08.01.2022 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Zürich ‐ Viel wird diskutiert über Macht in der Kirche – und wie man sie anders, synodaler gestalten könnte. In der Schweiz gibt es da schon einen Weg, ein besonderes duales System. In ihrem Gastbeitrag berichtet Synodalratspräsidentin Franziska Driessen-Reding von Stärken und Schwächen.

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Mit großem Interesse verfolgen wir in der Schweiz den Synodalen Weg in Deutschland. Viele engagierte Kirchenmitglieder wären froh gewesen, wenn unsere Kirchenleitung einen ähnlichen Weg beschritten hätte. Leider konnten sich die Bischöfe bisher nicht dazu durchringen. Aber es kann ja noch werden. Die Frage etwa der Verteilung von Macht stellt sich natürlich in Deutschland wie in der Schweiz – wenn auch bei uns in einem völlig anderen Rahmen. Denn hier gibt es das duale System, unsere Kirche hat also eine Doppelstruktur aus Klerikern und Laien, neben die Bischöfe treten sogenannte staatskirchenrechtliche Gremien, zum Beispiel bei mir im Kanton Zürich ist das der Synodalrat – dessen Präsidentin ich bin. Vielleicht kann unsere Form, Kirche zu sein und zu leben, ja auch ein Impuls für Deutschland sein.

In unserem dualen System sind die Aufgaben recht klar verteilt: Laiengremien, die es für die ganze Schweiz, aber auch auf der Ebene von Kantonen oder Pfarreien gibt, entscheiden beispielsweise über die Finanzen, Personalverwaltung und Liegenschaftsverwaltung. Für die Seelsorge sind der Bischof respektive sein Generalvikar sowie vor Ort die Pfarrer und Gemeindeleitenden verantwortlich.

Wenn die pastoral Verantwortlichen der Zürcher Kirche also beispielsweise ein Projekt lancieren wollen, zum Beispiel zum Ausbau der Palliative Care, müssen sie sich das Geld von uns aus der Landessynode holen. Unsere Sitzungen sind öffentlich, die Entscheide immer einsehbar, da wir als Körperschaft des öffentlichen Rechtes dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt sind. Ähnlich läuft es auf den unteren Ebenen wie den Kirchgemeinden.

Diese duale Struktur haben wir in den meisten Kantonen letztlich der Reformation zu verdanken. Damit die katholische Minderheit vom Staat, also den Kantonsregierungen, öffentlich-rechtlich anerkannt wurde und damit Kirchensteuern erheben durfte, mussten sie analog zu den reformierten Landeskirchen demokratisch legitimierte Strukturen schaffen, um die Verwendung der Steuergelder zu kontrollieren. So entstanden Kirchenparlamente, Exekutiven, Legislativen, Judikativen. 

Keine Abmachungen mit einem Bischof

So war es zum Beispiel bei uns im reformiert geprägten Kanton Zürich. Unsere reformierte Schwesterkirche genoss die Anerkennung des Staates, während es der kleinen katholischen Minderheit erst vor gut 150 Jahren überhaupt wieder erlaubt war, Gottesdienste zu feiern. Erst 1963 sollte dann eine Volksabstimmung darüber befinden, ob auch uns die Anerkennung zuteilwerden sollte. Damit hätten dann Kirchensteuern erhoben, Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen oder auch Religionsunterricht an Schulen eingerichtet werden können.

Bild: ©Katholische Kirche im KIanton Zürich

Franziska Driessen-Reding ist die Präsidentin des Synodalrats im Kanton Zürich.

Für den Staat war klar, dass keine verbindlichen Abmachungen mit einem Bischof (wir gehören zum Bistum Chur), dessen Hoheitsgebiet nicht nur den Kanton Zürich umfasst, gemacht werden könne, sondern ein gleichwertiges Gegenüber mit einem demokratisch gewählten Parlament sichergestellt werden muss. Der damalige Bischof von Chur gab seinen Segen dazu und so schafften wir diesen Schritt dank der reformierten Bevölkerungsmehrheit. Für einige Kleriker war dies allerdings nur eine unvermeidliche "Kröte", die geschluckt werden musste, um an Steuergelder zu kommen. Diese Haltung ist auch heute hier und da noch zu spüren. Immerhin, seit dieser Zeit sind wir also öffentlich-rechtlich anerkannt. Das duale System war eingerichtet.

Damit sind wir sehr schnell beim Thema Macht: Die Macht bleibt nicht alleine bei den Klerikern, sondern wird geteilt. Geteilte Macht bedeutet auch immer: Diskussion, manchmal Kompromiss, manchmal Konsens, manchmal auch Streit.

Verantwortung zur Dualität

Immer aber ist die Verantwortung, dual zu tragen, dual zu erklären. Selbstredend kann es auch auf Seiten der staatskirchenrechtlichen Gremien Sturheit, Arroganz und letztlich Machtmissbrauch geben: Hier gibt es die Volkswahl als mögliche Korrekturinstanz. Denn die Mitglieder der Laiengremien werden von den Gläubigen gewählt.

Unser duales System hilft uns, in unserer Kirche breiter abgestützt zu arbeiten. Unsere Priester und Pfarreileitenden brauchen sich nicht ums Geld zu kümmern, da haben wir Personen, die die Kirche mitgestalten wollen, die ihre Ausbildung nicht im Priesterseminar oder einer theologischen Fakultät, dafür aber in einer kaufmännischen Schule genossen haben.

Der emeritierte Weihbischof Peter Henrici, Generalvikar für den Kanton Zürich von 1993 – 2003, charakterisierte unser System wie folgt: "Dieses typisch schweizerische System zur Ordnung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat kann man auf seine Weise als genial bezeichnen. Beide Seiten haben hier als Dialogpartner ein ihnen wesensverwandtes Gebilde. Der Staat steht der Kirche als einer nach seiner eigenen Gesetzgebung organisierten Gemeinschaft von Kirchenmitgliedern gegenüber; der Kirche tritt der Staat nicht als anonymes Staatswesen, sondern als eine staatlich organisierte und gutgeheissene Gemeinschaft von Gläubigen entgegen. ... Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften ... haben die Möglichkeit zu eigener Initiative und auch die finanziellen Mittel dazu. Tief christlich und kirchlich gesinnte Gemeindemitglieder und Körperschaftsverantwortliche können hier für das kirchliche Leben ... viel Gutes bewirken." 

Grenzen und Zukunft des dualen Systems

Nicht alle Verantwortlichen in der Pastoral sehen in unserem dualen System aber nur Vorteile. Dort, wo eine Partizipation nicht gewünscht oder weniger bequem ist, wo lieber auf Kirchensteuereinnahmen verzichtet wird, damit die Macht nicht geteilt werde muss oder wo die Grenzen im dualen System regelmässig überschritten werden und über Zuständigkeiten gestritten wird, kommt es zu Spannungen.

Bild: ©santosha57/Fotolia.com

Der Kanton Zürich ist reformiert geprägt.

Zu denken, unser duales System würde die Ungerechtigkeit und Diskriminierung komplett verhindern, wäre naiv. In der Praxis ist nach wie vor an vielen Orten ein Machtgefälle zwischen Klerikern und Laien zu spüren, mancherorts diktiert in Tat und Wahrheit der Pfarrer, wo es lang geht. Einem Priester zu widersprechen fällt auch demokratisch geprägten Schweizer Katholikinnen und Katholiken oft noch schwer. Diese kulturelle Prägung verschwindet nicht in einer Generation, aber das klassische Machtgefälle ist doch maßgeblich begrenzt.

Auch bei uns gibt es noch systemisches Ungleichgewicht: Unser Generalvikar ist an jeder Sitzung der Exekutive mit beratender Stimme dabei. Sind wir neun Synodalrätinnen und Synodalräte anderer Meinung, können wir gegen seine Meinung stimmen. Andersherum gilt das wieder nicht: Bis heute wurde noch kein Mitglied der Exekutive an eine Sitzung des Bischofsrats eingeladen. Eine wirkliche Gleichberechtigung sähe wohl anders aus.

Es funktioniert nur im Zusammenspiel

Das duale System funktioniert nur im Zusammenspiel. Sehr oft führt aber die Kompetenzzuweisung: "Ihr auf eurer Seite sorgt für das Geld, wir auf der pastoralen Seite sind für die Inhalte zuständig" mehr zu einem Nebeneinander als zum Miteinander. Nicht selten werden inhaltliche, theologische Äusserungen von Gläubigen der staatskirchenrechtlichen Gremien als "Übergriff" abgekanzelt, für die sie weder zuständig noch kompetent seien. Die gleichen Kleriker erlauben sich hingegen gern, öffentlich über Sinn und Unsinn von Kirchensteuern zu sinnieren.

Dies hingegen bedeutet überhaupt nicht, dass das duale System zwangsläufig in eine Sackgasse münden muss. Im Gegenteil: Zur Überwindung der substanziellen Strukturkrise der katholischen Kirche brauchen wir nicht weniger davon, sondern mehr – und letztlich eine echte Gleichberechtigung aller Gläubigen, geweiht oder ungeweiht, Mann oder Frau.

Männer und Frauen müssen sich auch in der Schweiz pointiert zur Aufdeckung von unwürdigen Umständen äussern. Doch ich bin dankbar, dass wir dank dieses Systems nicht nur in finanzieller oder organisatorischer Hinsicht mitreden, sondern laufend im Gespräch bleiben und gemeinsam an unserer Kirche bauen.

Was kann das nun für den Synodalen Weg in Deutschland bedeuten? Soweit ich es beurteilen kann, ringt die Kirche in Deutschland auf ihrem Synodalen Weg darum, Kompetenzen, Zuständigkeiten und Machtausübung neu zu verteilen beziehungsweise einen regulatorischen Rahmen für Mitsprache und Mitentscheidung aller Gläubigen zu schaffen. Hier kann ein Blick in die helvetische Kirchenrealität sicher anregend sein. Dieser Blick sollte aber auch unsere ungelösten Probleme nicht übersehen, dass nämlich dual auch zu einer neuen bipolaren Erstarrung führen kann, zu einem Neben- oder gar Gegen- statt Miteinander. Wie die deutsche Kirche dieser Falle entgeht, kann dann vielleicht auch für uns zu einem Vorbild zur Weiterentwicklung unseres dualen Systems werden.

Von Franziska Driessen-Reding