Münchner Missbrauchs-Gutachten kommt am 20. Januar
Das mit Spannung erwartete Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising wird am 20. Januar veröffentlicht. Das teilte die damit beauftragte Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) am Donnerstag in München mit. Brisant daran ist, dass im Untersuchungszeitraum 1945 bis 2019 prominente Kirchenmänner an der Spitze des Erzbistums standen, allen voran der inzwischen emeritierte Papst Benedikt XVI., damals noch als Joseph Ratzinger, außerdem die Kardinäle Friedrich Wetter und Reinhard Marx, zudem Michael Faulhaber, Joseph Wendel sowie Julius Döpfner.
Nach Darstellung der "Bild" hat der emeritierte Papst Benedikt XVI. die Gutachter aktiv unterstützt. Auf die Fragen der Anwälte habe er eine 82 Seiten starke Stellungnahme abgegeben, berichtet das Blatt. "Er begrüßt die Aufarbeitung in München sowie die Veröffentlichung des Gutachtens", die Schicksale der Missbrauchsopfer gingen ihm "sehr zu Herzen", zitierte das Blatt Benedikts Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein.
Ursprünglich sollte das Gutachten bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht werden. Die Verschiebung begründeten die Anwälte im November mit neuen Erkenntnissen. Die Kanzlei hatte zudem stets betont, die Ergebnisse eigenverantwortlich zu präsentieren. Auch die Repräsentanten der Erzdiözese München und Freising würden die Ergebnisse erst im Zuge der Präsentation erfahren. Die Veranstaltung ab 11 Uhr soll aus dem Haus der Bayerischen Wirtschaft in München via Livestream übertragen werden.
Gutachten soll Verantwortliche benennen
Auftrag der Kanzlei ist es nach eigenen Angaben, sämtliche Fälle sexuellen Missbrauchs "im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit und Angemessenheit der Sachbehandlung" zu prüfen und auch mögliche systemische Defizite zu benennen. Außerdem wolle man "gegebenenfalls und soweit rechtlich möglich" diejenigen Repräsentanten des Erzbistums benennen, die nach Einschätzung der Juristen im Untersuchungszeitraum "möglicherweise fehlerhaft oder unangemessen im Zusammenhang mit der Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs gehandelt haben".
Die Münchner Kanzlei war bereits in zwei anderen deutschen Bistümern als Gutachter tätig. In Aachen wurde ihre Untersuchung veröffentlicht, in Köln nicht. Der dortige Kardinal Rainer Maria Woelki machte methodische Mängel und äußerungsrechtliche Probleme geltend und beauftragte eine andere Kanzlei. Erst als deren Gutachten veröffentlicht war, konnten Interessierte und Journalisten die WSW-Untersuchung einsehen. Vollständig veröffentlicht wurde sie bisher nicht.
Nach Angaben der "Bild" fällt das Münchner Gutachten sehr umfangreich aus. Demnach füllen die Recherchen der WSW-Kanzlei allein zu einem der prominentesten Fälle, dem Wiederholungstäter Peter H., 350 Seiten. H. kam während Ratzingers Amtszeit als Erzbischof 1980 von Essen nach München. Bereits 2010 hatte die Kanzlei ein erstes Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising erstellt. Dieses wurde jedoch nie komplett veröffentlicht. Zur Begründung verwies die Bistumsleitung auf den Datenschutz. (mfi/KNA)
13.1., 17:50 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme Benedikts XVI. und Umfang des Gutachtens.