Faulhaber, Wendel, Döpfner: Die Schuld der toten Münchner Erzbischöfe
Im Fokus der Berichterstattung über das Münchner Missbrauchsgutachten stehen vor allem die noch lebenden Diözesanbischöfe: der emeritierte Papst Benedikt XVI., Kardinal Friedrich Wetter und der amtierende Erzbischof Kardinal Reinhard Marx. Doch die Studie blickt bis ins Jahr 1945 zurück und erfasst so auch die Amtszeiten der Kardinäle Michael von Faulhaber, Joseph Wendel und Julius Döpfner.
Besonders Faulhaber und Döpfner gehörten in ihrer Zeit zu den profiliertesten Kirchenmännern Deutschlands: Faulhaber, in dessen Amtszeit zwei Weltkriege und der Wiederaufbau Deutschlands fallen, lehnt die Nazi-Ideologie schon früh als "gottlos" ab und schreibt 1937 den Entwurf für die NS-kritische Enzyklika "Mit brennender Sorge" für Papst Pius XI., auch wenn er sich nicht zu einer grundsätzlichen und offenen Gegnerschaft zum Regime durchringen kann. Döpfner prägt den Erneuerungsprozess der Kirche als Bischof und Konzilsvater. Schon vor dem Zweiten Vatikanum gehört er zu dessen Vorbereitungskommission, das Konzil selbst gestaltet er maßgeblich theologisch und organisatorisch mit, als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist er Präsident der Würzburger Synode (1971–1975) und legt so Grundsteine für die Entwicklung der deutschen Ortskirche, die heute noch Auswirkungen haben. Wendels Wirken, der zwischen Faulhaber und Döpfner Münchner Erzbischof war, ist heute weniger in der Erinnerung präsent. Sein Amt als erster Militärbischof der Bundeswehr und seine Rolle als Organisator des Eucharistischen Weltkongresses im Jahr 1960 begründen seine Rolle in der jüngeren Kirchengeschichte.
Das Münchner Gutachten fügt den Biographien der drei Männer nun neue, dunkle Facetten hinzu. Keiner der Erzbischöfe kommt ohne Fehlverhalten durch die Amtszeit. Die Versäumnisse ähneln sich dabei – und sie werden im Laufe der Jahre nicht besser, im Gegenteil: Nur Faulhabers Verhalten wird wenigstens als "ambivalent" eingestuft. Ausgerechnet die Amtszeit von Döpfner, der sich auf dem Konzil besonders für die Pastoralkonstitution “Gaudium et spes” eingesetzt hatte, in deren Anfangsworten die Konzilsväter sich "Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art" zueigen machten, ist besonders geprägt von Fühllosigkeit gegenüber Betroffenen und Großzügigkeit und Gnade gegenüber Tätern.
Kardinal Michael von Faulhaber (1917–1952)
Die lange Amtszeit von Kardinal Michael von Faulhaber, der von 1917 bis zu seinem Tod 1952 Erzbischof von München und Freising war, wird im Gutachten ab 1945, mit Beginn des Studienzeitraums, betrachtet. Im Zeitraum von 1945 bis 1952 sei es in vier Fällen zu fehlerhaftem Handeln gekommen; insgesamt wurden zu 15 Klerikern untersuchungsrelevante Sachverhalte gefunden.
Die problematisierten Fälle ähneln sich dabei: Priester fallen durch Übergriffe auf, werden mehrfach versetzt, gemaßregelt und doch wieder eingesetzt, während Opferfürsorge keine Rolle zu spielen scheint. Kirchenrechtliche Voruntersuchungen und Meldungen ans Heilige Offizium, die heutige Glaubenskongregation, unterblieben.
Ein Priester fiel durch unangemessene Berührungen von Mädchen auf. Mehrfach wird er versetzt, immer wieder wird er rückfällig. Seinen Opfern nähert er sich auch in der Beichte. Schließlich wird der Priester suspendiert. "Drei Monate nach diesem Vorfall bat der Priester reumütig bei Erzbischof Kardinal von Faulhaber um Verzeihung. Dieser hob die Suspendierung daraufhin auf", heißt es im Gutachten. Faulhabers Generalvikar habe den Unterlagen zufolge das Verhalten des Priesters "als mindestens moralisch verwerflich bezeichnet" – dennoch gibt es aber Indizien, dass der Priester ermutigt wurde, sich wegen des herrschenden Priestermangels "um eine kleine Pfarrei zu bemühen".
Auch staatliche Urteile schienen kaum Konsequenzen zu haben: In einem anderen Fall geht es um einen Priester, der Ende der 1940er Jahre wegen Sittlichkeitsverbrechen mit Kindern in sechs Fällen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde. Die Entscheidung, ihn wieder als Aushilfspfarrer einzusetzen, soll wenige Monate nach seiner Haftentlassung getroffen worden sein.
Das Urteil der Gutachter über Faulhaber fällt insgesamt ambivalent aus, zumal nur ein Teil seiner Amtszeit im Blick war. Der Kardinal habe zwar nicht rechtskonform gehandelt und sich durchweg nicht den Geschädigten zugewendet. Sein Vorgehen gegen Täter wird aber als "in einer vor allem ab den 1960er Jahren nicht mehr erreichten Art und Weise entschlossen" gewürdigt. Zumindest rudimentär gab es Präventivmaßnahmen wie die Unterbringung von Tätern in Klöstern. Warum das nicht in allen Fällen so gehandhabt wurde, konnten die Gutachter nicht ermitteln.
Kardinal Joseph Wendel (1952–1960)
Der Nachfolger Faulhabers ist der erste Münchener Erzbischof, dessen Amtszeit das Gutachten vollständig erfasst: Von 1952 bis 1960 stand er dem Erzbistum vor. In dieser Zeit waren Fälle von 19 Klerikern für die Untersuchung relevant, in acht davon konstatieren die Gutachter ein fehlerhaftes Verhalten.
Die Beschreibung der acht Fälle zeigt ähnliche Konstellationen und ähnliche Reaktionen wie schon bei Faulhaber: Verurteilte Missbrauchstäter werden wieder in der Seelsorge eingesetzt, auch im Kontakt mit Minderjährigen, etwa im Religionsunterricht. Regelmäßig kommt es zu neuen Taten, vorgeschriebene Voruntersuchungen und Meldungen nach Rom unterbleiben, die Opfer spielen keine Rolle.
Teilweise setzten sich der Erzbischof und sein Generalvikar bei staatlichen Stellen auch für Begnadigungen ein. In mindestens einem Fall war das erfolgreich: Für das Gnadengesuch eines wegen Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Unzucht mit Abhängigen und schwerer Unzucht mit Männern verurteilten Priesters wurde das Argument angeführt, dass es sich um einen "schizoiden, verschrobenen Psychopaten von nur mittlerer Intelligenz" handle. Im zweiten Versuch wurde ihm Gnade gewährt, weil das Erzbistum eine Unterbringung im Kloster zusicherte, "wo für seine Behandlung, Beschäftigung und Freiheitseinschränkung Sorge getragen werde". Die versprochene Unterbringung im Kloster gab es aber nicht – stattdessen sei der Priester unmittelbar wieder in der Seelsorge eingesetzt worden. Religionsunterricht erteilte er unter "Überwachung" des zuständigen Pfarrers.
Auch wenn zunächst scharfe Maßnahmen ergriffen werden, haben sie keinen Bestand: Ein Priester, der sexuelle Übergriffe auf zwei Schüler eines Studienseminars zugab, wurde zunächst suspendiert, aber nach wenigen Monaten strafweisen Klosteraufenthalts schon wieder als Pfarrvikar eingesetzt. Ein weiterer Priester wurde beschuldigt, ein zwölfjähriges Mädchen nach der Beichte vergewaltigt zu haben. "Der zuständige Dekan berichtete den Bistumsverantwortlichen in diesem Zusammenhang von einer 'gewissen Unvorsichtigkeit seitens' des Priesters", hält das Gutachten fest. Der Priester bestritt den Vorwurf. Außer einer Vorladung zum Gespräch beim Kardinal sind keine Maßnahmen zur Aufklärung des Verdachts festzustellen.
Auffallend ist, dass es in der achtjährigen Amtszeit von Wendel eine Häufung strafrechtlich geahndeter Fälle gibt, bemerkt das Gutachten. Schon damals sei die Behauptung, es handle sich nur um Einzelfälle, also nicht plausibel gewesen. Obwohl die staatlichen Urteile auf die Situation der Geschädigten eingingen, habe das für das Erzbistum keine Rolle gespielt.
Kardinal Julius Döpfner (1961–1976)
1961 wurde der Berliner Kardinal Julius Döpfner zum Erzbischof von München und Freising ernannt und leitete das Erzbistum bis zu seinem Tod 1976. Fälle von 34 Klerikern fallen in seine Amtszeit, in 14 davon wird ihm Fehlverhalten vorgeworfen.
Das Bild seiner Vorgänger setzt sich bei Döpfner fort: Auf Übergriffe und teilweise Verurteilungen folgen Versetzungen und Rückfalltaten, vorgeschriebene Voruntersuchungen, kirchenrechtliche Verfahren und Meldungen nach Rom bleiben aus. In Döpfners Amtszeit häufen sich Fälle, in denen Unterlagen lediglich in persönlichen Ablagen und Handakten des Generalvikars, nicht aber in den regulären Personalakten aufbewahrt werden. Aus den Akten werden bagatellisierende Formulierungen wie "eine Sache mit Buben" zitiert, die zur Versetzung führen. Derselbe Priester wurde später aufgrund von Übergriffen auf eine Schülerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein anderer Priester wird nach einer fünfjährigen Haft wegen verschiedenen Sexualstraftaten gegen Minderjährige im Alter zwischen zehn und dreizehn Jahren überzeugt, den Priesterberuf nicht aufzugeben. Er ist in der Krankenhausseelsorge und aushilfsweise in der Pfarrei am Einsatzort tätig.
Priester aus Orden und anderen Bistümern werden bereitwillig trotz Kenntnis von Verfehlungen und anscheinend ohne Präventionsmaßnahmen und Auflagen ins Erzbistum aufgenommen. In die Amtszeit Döpfners fällt die Aufnahme eines Priesters aus einer anderen Diözese, die er aufgrund eines "verdächtigen Verhältnisses mit einem minderjährigen Mädchen" verließ. Die Umstände seines Wechsels wurden durch einen Kapuzinerpater bekannt. "Erzbischof Kardinal Döpfner und sein Generalvikar Defregger verurteilten die 'Geschwätzigkeit' des Kapuzinerpaters auf das Schärfste", heißt es im Gutachten. Der Priester wird dennoch aufgenommen und soll sich zunächst seiner Gemeinde offenbaren. "Nachdem sich jedoch herausgestellt hatte, dass die Vergangenheit des Priesters – entgegen den Befürchtungen – nicht bis in die Bevölkerung der Gemeinde vorgedrungen war, wurde auf die Offenlegung verzichtet", so das Gutachten weiter.
Döpfner stellen die Gutachter ein negatives Zeugnis aus: Sein Verhalten sei "in mehrfacher und entscheidender Hinsicht" negativ von dem seiner Vorgänger abgewichen. Täter wurden regelmäßig ohne Auflagen wieder in der Seelsorge eingesetzt, die Zahl der Versetzungen nahm deutlich zu. "In einer bis dahin nicht feststellbaren Anzahl wurden einschlägig straffällig gewordene Priester aus anderen (Erz-)Diözesen innerhalb sowie außerhalb Deutschlands in den Dienst der Erzdiözese München und Freising übernommen und ohne weitere tätigkeitsbeschränkende oder -begleitende Maßnahmen in der Seelsorge eingesetzt", betonen die Gutachter – eine Praxis, die "in vergleichbarer Weise" noch von seinem Nachfolger, Kardinal Joseph Ratzinger, fortgeführt worden sei und erst danach eingedämmt wurde. Konstant blieb auch bei Döpfner die mangelnde Opferfürsorge – so, wie es auch bei seinen Nachfolgern bis in die jüngere Zeit bleiben sollte.