Bischöfe und Generalvikare zu "#OutInChurch": Arbeitsrecht ändern
Mehrere Bischöfe und Generalvikare haben sich positiv zur Aktion "#OutInChurch" geäußert und gemahnt, über Änderungen am kirchlichen Arbeitsrecht nachzudenken. Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode lobte das Coming Out der 125 queeren Mitarbeitenden in der katholischen Kirche als "mutigen Schritt". Die Zeugnisse mahnten eine "längst überfällige Debatte an". Die Loyalität der kirchlichen Mitarbeitenden werde arbeitsrechtlich eng an die Lebensform gebunden, Einzelfallregelungen würden im Bistum Osnabrück "sensibel und nach Kräften gesucht", sagte Bode laut einer Pressemitteilung des Bistums am Montag. "Aber Einzelfall-Lösungen schaffen immer auch Unsicherheiten. Es ist dringend notwendig, für alle Seiten verlässliche Lösungen zu finden." Daran arbeite der Synodale Weg auf systemischer Ebene. "Die Grundbotschaft der Kirche ist Gottes vorbehaltlose Liebe für alle Menschen – in ihrer Vielfalt und Einzigartigkeit", so Bode, der auch stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ist. "Das muss auch für alle Beziehungen gelten, sofern sie von Liebe und gegenseitiger Achtung getragen sind."
Auch der Trierer Generalvikar Ulrich von Plettenberg unterstützt laut Bistumsmitteilung (Dienstag) die Kampagne. "Die Aktion zeigt die Wirklichkeit von sexueller Vielfalt in der Kirche und unter den kirchlichen Mitarbeitenden auf", so von Plettenberg. In seinen Augen sei es der richtige Weg, miteinander ins Gespräch zu kommen und nach dem bestmöglichen Weg zu schauen. "Ja, das heißt auch gemeinsam zu überlegen, wo Veränderungen in Bezug auf Sexualmoral und kirchliches Arbeitsrecht notwendig sind", sagte der Generalvikar. "Menschen, die sich der LSBTIQ-Community zugehörig fühlen und ihr Leben und Arbeiten aus dem christlichen Glauben heraus gestalten wollen, sollen in unserer Kirche natürlich eine Heimat haben und keine Repressionen fürchten müssen."
Generalvikar Pfeffer: Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer stellte in einer Pressemitteilung des Bistums (Montag) klar, dass für kirchliche Angestellte ein offenes Bekenntnis zur Homosexualität in seiner Diözese keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hätte. Er verschweige aber auch nicht, dass dies in der Vergangenheit anders gewesen sei. In der "BILD"-Zeitung erklärte der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck: "Liebe in partnerschaftlicher Verantwortung ist eine Frage des Respekts, der gegenseitigen Achtung und der tiefen inneren Gefühle und Empfindungen." Der Speyerer Generalvikar Andreas Sturm betonte in einem Tweet des Bistums am Dienstag ebenfalls: "Ein offenes Bekenntnis zur Homosexualität hat im Bistum Speyer keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen."
Der Generalvikar des Erzbistums Paderborn Alfons Hardt erklärte ebenfalls am Dienstag in einem Blogbeitrag auf der Internetseite des Erzbistums sein Bedauern mit Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung. Queere Menschen hätten nicht "die bedingungslose Wertschätzung gespürt, die jedem Menschen als Geschöpf Gottes zusteht", so der Generalvikar. "Kirche hat an der Seite aller Menschen zu stehen und dazu beizutragen, dass erfahrenes Unrecht und Leid überwunden werden", schrieb er auch im Hinblick auf Betroffene sexuellen Missbrauchs. Es brauche "deutliche Zeichen", dass es in der Kirche "weder einen Missbrauch noch eine Diskriminierung menschlichen Lebens gibt und geben darf", forderte er.
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Die katholische Kirche müsse "auch das kirchliche Arbeitsrecht in den Blick nehmen, damit Mitarbeitende der Kirche eine homosexuelle Orientierung nicht weiter verheimlichen müssen", sagte der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer dem "Norddeutschen Rundfunk" (Montag). Der wertschätzende Umgang mit homosexuellen Menschen sei "völlig zu Recht ein wichtiges Thema des Synodalen Weges", so Wilmer. Die Segnung homosexueller Paare sollte nicht tabuisiert, sondern weiter diskutiert werden. Die Kirche müsse die heutigen Lebenswirklichkeiten von gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften würdigen, ohne damit das Sakrament der Ehe zwischen Mann und Frau infrage zu stellen.
Unterdessen meldete sich auch der Arbeitsrechtler Hermann Reichold zu Wort und erklärte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag), dass die Vorlage eines reformierten kirchlichen Arbeitsrechts noch für dieses Jahr geplant sei. Die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts könne "in dieser Form keinen Bestand haben", so Reichold. Die DBK habe diese Zeitangabe auf Anfrage nicht bestätigt, so die Zeitung. Weltliche Gerichte würden mittlerweile "immer kritischer", kirchliche Arbeitgeber würden künftig vermutlich eine wachsende Zahl von Prozessen verlieren, sagte der Arbeitsrechtler, der auch den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bei dieser Reform berät. "Die bisherige Verurteilung von Homosexualität wird aller Voraussicht nach bei der Reform des Arbeitsrechts wegfallen. Man wird dann wahrscheinlich einfach darüber hinweggehen."
"Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung" diskriminiert werden
Bei der Kampagne "#OutInChurch – für eine Kirche ohne Angst" haben sich am Montag 125 Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen der katholischen Kirche in Deutschland öffentlich als schwul, lesbisch oder anderweitig queer geoutet. In einem Manifest fordern sie einen neuen Umgang der Kirche mit queeren Menschen und eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts, "dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität" nicht zur Kündigung führe.
Bereits am Montag erfuhr die Aktion viel Zuspruch. Im Namen der DBK erklärte Aachens Bischof Helmut Dieser, die Initiative sei ein Zeichen dafür, dass man daran arbeite, dass ein Klima der Angstfreiheit in der Kirche entstehen müsse. "Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert oder abgewertet oder kriminalisiert werden." Positiv äußerten sich auch der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers und der Hamburger Erzbischof Stefan Heße über die Initiative. Auch rund 30 katholische Verbände und Organisationen solidarisierten sich mit der Aktion. (cbr)
25.1., 12:45 Uhr: Ergänzt um Sturm. 18:30 Uhr: Ergänzt um Hardt.