Genn zu "#OutInChurch": Es gibt keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Das Coming-Out 125 katholischer Menschen stößt weiterhin auf viel Resonanz – auch seitens der Bischöfe und kirchlicher Verwaltungsleiter. So erklärte der Münsteraner Bischof Felix Genn, es gebe für homosexuelle Mitarbeitende in seinem Bistum keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. "Außerdem ist es seit einigen Jahren im Bistum Münster bereits so, dass auch der persönliche Familienstand keine Relevanz für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung hat", sagte Genn am Mittwoch.
Niemand dürfe wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden, so der Oberhirte. "Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die Diskussionen im Rahmen des Synodalen Weges, die nicht-heterosexuellen Menschen und ihrem Lebensstand ohne Diskriminierung gerecht werden" sollten. Das betreffe auch das kirchliche Arbeitsrecht und besonders die Mitarbeitenden in der Seelsorge. Viele homosexuelle Menschen seien jahrzehntelang durch kirchliche Äußerungen verletzt worden, erklärte Genn. "Das darf heute und in Zukunft nicht mehr so sein. Jede Person – völlig unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität – ist unbedingt von Gott geliebt."
Am Montag hatten sich katholische und queere Menschen im Rahmen einer Initiative und einer TV-Dokumentation an die Öffentlichkeit gewandt. Sie fordern unter anderem eine Überarbeitung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Mitarbeitende in katholischen Einrichtungen, damit diese keine Kündigung fürchten müssten. Der Begriff "queer" ist ein Oberbegriff für Menschen, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht heterosexuellen Vorstellungen entspricht.
Generalvikar Vorndran: Einsatz für Änderung des Dienstrechts
Auch der Würzburger Generalvikar Jürgen Vorndran äußerte am Mittwoch in einer auf Facebook veröffentlichten Stellungnahme zu der Initiative #OutInChurch, dass in einer homosexuellen Partnerschaft lebende Mitarbeitende des Bistums Würzburg keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten müssten. Es würden "keinerlei Maßnahmen aufgrund der Grundordnung in diesem Feld getroffen", betonte er.
Vorndran verwies ebenfalls darauf, dass das Thema beim katholischen Reformprozess Synodaler Weg behandelt werde: "Wir hoffen und setzen uns dafür ein, dass das Dienstrecht zum Umgang mit queeren Personen und homosexuellen Partnerschaften sehr bald eine entsprechende Änderung erfährt."
Clemes Stroppel, Generalvikar der Diözese Rottenburg-Stuttgart kündigte ebenfalls an, dass das Bistum keine Konsequenzen für Beschäftigungsverhältnisse queerer Mitarbeiter erwägt. Er zeigte sich "tief berührt von dem Mut" der Menschen, die bei der Initiative #OutInChurch mitmachten, so der Generalvikar am Dienstag auf der Bistumswebsite. Sie würden "ihrem Anliegen ihr Gesicht und ihre Stimme und einen bewegenden Einblick in ihre persönliche Lebensgeschichte und -situation" geben, erklärte Stroppel.
Auch der Freiburger Generalvikar Christoph Neubrand teilte über die Sozialen Netzwerke mit, dass es keine Konsequenzen für die an der Initiative beteiligten Mitarbeitenden gebe: "Homosexuelle Menschen sind in der Kirche willkommen, als Mitarbeitende und als Engagierte."
Der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg spricht sich in Bezug auf eine mögliche Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts für eine Abstimmung unter den Generalvikaren der deutschen Bistümer aus. "In dem Zusammenhang müssen die Bischöfe natürlich auch dafür gewonnen werden", sagte er dem Kölner Online-Portal "domradio.de": "Aber ich sehe dafür im Moment eine ganz gute Zeit gekommen." Der Katechismus gebe Maßstäbe für das kirchliche Arbeitsrecht vor. "Aber beides sind nicht unumstößliche Gegebenheiten."
Berlin will Seelsorgestelle für nicht heterosexuelle Gläubige
Das Erzbistum Berlin will nach anderen katholischen Diözesen nun auch eine Seelsorgestelle für nicht heterosexuelle Gläubige einrichten. Dazu gebe es "weiterhin die feste Absicht", erklärte der Sprecher des Erzbistums, Stefan Förner, auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es seien bereits Gespräche geführt worden, es gebe aber "sehr zum Bedauern" von Erzbischof Heiner Koch noch keine Entscheidung.
Der Limburger Generalvikar Wolfgang Rösch bewertete die Aktion als "gut und wichtig". Sie decke die "Doppelmoral" auf und gehe "einen Schritt in die Ehrlichkeit", wie Rösch am Mittwoch laut Internetseite des Bistums erklärte. "Wir sind eine Kirche für und aus Menschen. Dazu gehört Vielfalt und Diversität. Es ist gut, dass wir dies offen und ehrlich benennen", hieß es weiter.
Hochschulpfarrer Burkhard Hose von #OutInChurch rief zum Handeln auf. "Nette Worte reichen nicht", schrieb er am Mittwoch auf Twitter: "Wir fordern, dass die Bischöfe das kirchliche Dienstrecht ändern. Das liegt in ihrer Macht. Daran wird sich zeigen, ob sie Diskriminierung beenden wollen." Eine Petition der Initiative verzeichnete am Mittwochnachmittag etwa 44.000 Unterschriften. (mpl/KNA)
22.1., 20:40 Uhr: Ergänzt um Neubrand.