Kölner Bistumsleitung war für Beförderung scharf kritisiert worden

Früherer Düsseldorfer Pfarrer D. zelebriert in Wien: Betätigungsverbot

Veröffentlicht am 22.02.2022 um 18:54 Uhr – Lesedauer: 

Köln/Wien ‐ Der Düsseldorfer Pfarrer D. war in die Schlagzeilen geraten, weil er trotz Kontakt zu einem minderjährigen Prostituierten befördert wurde. Zuletzt leitete er in Wien Gottesdienste. Doch das dortige Erzbistum hat ihm jetzt die Betätigung untersagt.

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Die Erzdiözese Wien hat einem Priester des Erzbistums Köln, gegen den dort ein kirchenrechtliches Verfahren läuft, ein Betätigungsverbot für ihr Gebiet erteilt. Der Aufenthalt in Österreich und das Kölner Verfahren seien der Erzdiözese nicht bekannt gewesen, teilte Diözesansprecher Michael Prüller am Dienstag der Wiener Presseagentur Kathpress mit.

Bei dem Verbot handle es sich "nicht um eine Vorverurteilung, sondern eine Vorsichtsmaßnahme, die bis zu einer Klärung der Vorwürfe gilt", erklärte Prüller. Pfarrer D. hatte jetzt in Wien Gottesdienste geleitet und Jahre zuvor sexuellen Kontakt zu einem minderjährigen Prostituierten.

Der Priester war 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf befördert worden. Der Fall kommt in einem Aufarbeitungsgutachten für das Erzbistum Köln vor, dem sogenannten Gercke-Report. Die Gutachter sehen hier keine eindeutige Pflichtverletzung durch hohe Amtsträger. Die Interventionsstelle des Erzbistums Köln hatte im vergangenen Jahr Anhaltspunkte für mögliche weitere Delikte des Geistlichen gefunden. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki beurlaubte den Priester laut Mitteilung vom April und leitete ein kirchenrechtliches Verfahren ein.

Bericht: Generelles Zelebrationsverbot aufgehoben

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Dienstag) soll das Erzbistum Köln ein für den Pfarrer geltendes Zelebrationsverbot im Oktober aufgehoben und auf seine Düsseldorfer Pfarrei beschränkt haben. Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) teilte die Erzdiözese mit, dass sich die Fragen zum Aufenthalt des Pfarrers noch in der Klärung befänden.

Dem Anschein nach wohne D. immer wieder bei einer Bekannten in Wien, worüber die dortige Erzdiözese laut ihrem Sprecher nicht informiert war. Der Rektor der Wiener Deutschordenskirche habe D., der eine entsprechende Erlaubnis seiner Heimatdiözese Köln habe vorweisen können, bislang die Feier von Gottesdiensten gestattet. Weitere Aufgaben seien ihm nicht übertragen worden, hieß es.

Nach Bekanntwerden der Umstände der Beförderung gab es im vergangenen Frühjahr scharfe Kritik an der Kölner Bistumsspitze. Kardinal Woelki bezeichnete die Beförderung D.s daraufhin als "großen Fehler". Auch Generalvikar Markus Hofmann betonte, er halte diese Entscheidung für "alles andere als glücklich und richtig". Der frühere Kontakt zu einem minderjährigen Prostituierten sei "moralisch verwerflich" und "abstoßend" gewesen. Zuvor hatte Hofmann die Beförderung verteidigt mit dem Hinweis, D. habe den einmaligen Vorfall im Jahr 2001 gestanden und bereut. Zudem habe es sich damals weder nach kirchlichem noch weltlichem Recht um eine Straftat gehandelt. (mal/KNA)