Weitere Diözese verzichtet auf arbeitsrechtliche Sanktionen

Erzbistum Bamberg: Sexuelle Orientierung kein Kündigungsgrund

Veröffentlicht am 23.02.2022 um 16:10 Uhr – Lesedauer: 

Bamberg ‐ Eine weitere Diözese verzichtet auf arbeitsrechtliche Konsequenzen wegen des Beziehungslebens: Auch im Erzbistum Bamberg werden dafür keine Kündigungen an Mitarbeiter ausgesprochen. Erzbischof Schick habe diese Linie bereits mehrfach vertreten.

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Im Erzbistum Bamberg müssen kirchliche Mitarbeitende keinen Jobverlust wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Beziehungsleben befürchten. Es werde aus diesen Gründen keine Kündigung ausgesprochen, sagte der Sprecher des Erzbistums, Harry Luck, am Mittwoch auf Anfrage. Die Ordinariatskonferenz habe am Dienstag dem zugestimmt "in der Erwartung einer baldigen Änderung der kirchlichen Grundordnung durch die Deutsche Bischofskonferenz". Zugleich verwies Luck darauf, dass diese Linie bereits mehrfach von Erzbischof Ludwig Schick öffentlich vertreten worden sei.

Die neuerliche Debatte um eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts wurde im Januar durch die Initiative "#OutInCurch" ausgelöst. 125 Kirchenmitarbeitende gaben sich öffentlich als queer – also als Teil einer sexuellen Minderheit – zu erkennen. Seitdem mehren sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg wurde der Ruf nach Veränderungen lauter.

Erklärungen bereits in mehreren Bistümern

In Folge eines entsprechenden Beschlusses hatte der Würzburger Bischof Franz Jung eine Garantieerklärung abgegeben, nach der die sexuelle Orientierung oder das Beziehungsleben der Mitarbeitenden kein Kündigungsgrund mehr sein sollen. Auch andere Bistümer, darunter Limburg, Trier, Osnabrück und Essen, äußerten sich entsprechend. Zuletzt hatten elf Generalvikare in einem Offenen Brief an den Bischofskonferenz-Vorsitzenden Georg Bätzing eine Reform des Arbeitsrechts gefordert. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf zeigte sich skeptisch gegenüber einer Selbstverpflichtung. Mit Blick auf den Brief der Generalvikare sagte Kohlgraf, er sehe die Gefahr, "dass vorschnell Forderungen aufgestellt werden, die einer gründlicheren Reflexion bedürfen". Es brauche eine sorgfältige Überarbeitung des Arbeitsrechts, die den Mitarbeitenden Klarheit und Rechtssicherheit verschaffe.

Um die Neufassung der Grundordnung kümmert sich seit Jahren eine Arbeitsgruppe. Laut Medienberichten wollen die Bischöfe bis Juli eine Entscheidung treffen, Paderborns Generalvikar Alfons Hardt sprach von Juni. (mal/KNA)