Verteidigung legt Revision ein

Fall U: Staatsanwalt prüft Vorwürfe gegen Kölner Bistumsleitung

Veröffentlicht am 02.03.2022 um 12:52 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Nach dem Urteil gegen den Kölner Priester U. drohen nun auch der Bistumsleitung juristische Konsequenzen: Verschiedene Personen haben laut eines Zeitungsberichts Strafanzeige gestellt. Und auch die Staatsanwaltschaft will aktiv werden.

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Nach der Verurteilung eines katholischen Priesters aus dem Erzbistum Köln wegen jahrzehntelangen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen wird nun möglicherweise auch gegen die Bistumsleitung ermittelt. Mehrere Personen hätten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki und andere führende Bistumsvertreter wegen ihres Umgangs mit dem Fall des Missbrauchsserientäters U. eingereicht, berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch). Die Anzeige-Erstattenden sähen im Verhalten der Bistumsleitung eine vorsätzliche Beihilfe durch Unterlassen oder auch eine fahrlässige Körperverletzung zulasten der Opfer.

Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer konnte am Mittwoch den Eingang der Anzeigen noch nicht bestätigen. Unabhängig davon werde die Staatsanwaltschaft nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung von Amts wegen prüfen, ob sich aus dem Verfahrenskomplex konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen weiterer Straftaten ergeben und ob dementsprechend Ermittlungsverfahren gegen weitere Personen aufzunehmen sind, bestätigte der Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Am Rande einer Protestkundgebung vor dem Kölner Dom erklärte der Bremer Katholik und Gründer der Initiative "Katholischer Klartext", Carl Kau, er habe Anzeige gegen Erzbischof Woelki sowie weitere kirchliche Amtsträger eingereicht. Die Anzeige Kaus, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, lautet unter anderem auf vorsätzliche Beihilfe durch Unterlassen sowie fahrlässige Körperverletzung. Neben Woelki zeigte der Bremer auch den heutigen Hamburger Erzbischof und früheren Kölner Personalchef Stefan Heße, den früheren obersten Kirchenrichter Günter Assenmacher, Weihbischof Dominikus Schwaderlapp sowie den derzeitigen Kölner Generalvikar Markus Hofmann an. Die Verantwortungsträger hätten viele Jahre zu wenig gegen Missbrauch getan, sagte Kau der KNA. Dabei hätten sie seiner Ansicht nach Taten verhindern können.

Verteidigung von U. legt Revision ein

Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete unter Berufung auf den Anwalt von U. zudem, dass die Verteidigung Revision eingelegt habe. Das Kölner Landgericht hatte den ehemaligen Pfarrer U. am Freitag wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in insgesamt 110 Fällen zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Die 2. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich der Geistliche zwischen 1993 und 2018 an insgesamt neun Mädchen vergangen hatte. An drei von ihnen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 50.000 Euro zahlen und ist ihnen zu Schadenersatz verpflichtet.

Während des Prozesses waren auch Versäumnisse der Bistumsleitung bei der Aufklärung von Verdachtsmomenten und der Kontrolle des Täters zu Sprache gekommen. Als Zeugen sagten in dem Prozess auch prominente Kirchenvertreter wie der heutige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, sowie der ehemalige oberste Kölner Kirchenrichter, Günter Assenmacher, aus. Beide hatten in den Jahren 2010 und 2011 mit U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag. Das Erzbistum Köln hatte den Priester zunächst beurlaubt. Nachdem die Anzeige jedoch zurückgezogen worden war, durfte er wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten.

Kardinal Woelki war am Mittwoch nach einer fünfmonatigen Auszeit in sein Amt zurückgekehrt und hatte bekannt gegeben, dass er dem Papst seinen Rücktritt angeboten hat. Der Papst werde darüber zu gegebener Zeit entscheiden, teilte das Erzbistum Köln mit. (cbr/epd/KNA)

02.02.22, 16.25 Uhr: Ergänzt um Anzeige von Carl Kau