Beteiligung der Gewerkschaften an Verhandlungen gefordert

Ver.di will umfassenden Abbau kirchlicher Sonderrechte im Arbeitsrecht

Veröffentlicht am 02.03.2022 um 16:05 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Die Ampelkoalition will das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen angleichen – doch am Tisch soll neben der Politik nur die Kirche setzen. Der Kirchenfachrat der Gewerkschaft ver.di fordert eine Beteiligung auch der Arbeitnehmer – und grundlegende Reformen.

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Der Kirchenfachrat der Gewerkschaft ver.di fordert einen umfassenden Abbau von Sonderrechten der Kirchen im Arbeitsrecht. In einem Anfang der Woche veröffentlichten Positionspapier verlangen die Arbeitnehmervertreter außerdem eine Beteiligung der Gewerkschaften an den Plänen der Regierung, das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen anzugleichen. Bislang sieht der Koalitionsvertrag lediglich eine Beteiligung der Kirchen selbst vor. Mit den Kirchen sei aber nur die Arbeitgeberseite am Verhandlungstisch präsent. "Das Arbeitsrecht ist vor allem ein Arbeitnehmerschutzrecht. Es ist also zwingend erforderlich, dass diejenigen beteiligt werden, deren Rechte es zu stärken gilt", so der Kirchenfachrat, dem Gewerkschafter aus Kirchen, Diakonie und Caritas angehören.

In der Sache fordert die Gewerkschaft eine Stärkung der Rechte kirchlicher Beschäftigter, "indem die kirchliche Nebenrechtsordnung im Arbeitsrecht eingeschränkt bzw. bisherige gesetzliche Ausnahmen abgeschafft werden" und einen transparenten Prozess zur Angleichung des kirchlichen "Sonderstatus" an das staatliche Arbeitsrecht. Dafür seien die verfassungsrechtlichen Schranken für die eigenen Angelegenheiten der Kirchen durch den staatlichen Gesetzgeber eng zu fassen. "Einer einseitigen Ausdehnung durch die Kirchen wie in den vergangenen 70 Jahren ist entschieden entgegenzuwirken", so der Fachrat weiter.

"Kirchliche Diskriminierungsprivilegien" abschaffen

Insbesondere müsse der staatliche Gesetzgeber vier Schritte in Angriff nehmen: Ausnahmen im staatlichen Mitbestimmungsrecht, "kirchliche Diskriminierungsprivilegien" und weitere gesetzliche Sonderregelungen wie die kirchlichen Vetorechte in der Gestaltung von Flächentarifen sollen abgeschafft werden, die Tarifpartnerschaft durch eine Abschaffung des kirchlichen Streikverbots gestärkt werden. Derzeit gibt es im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz umfassende Ausnahmeregelungen, die die Anwendung dieser Gesetze im kirchlichen Bereich ausschließen oder wesentlich einschränken. Im Arbeitnehmerentsendegesetz wird den Kirchen ein Mitspracherecht eingeräumt, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Aufgrund dieser Regelung wurde im vergangenen Jahr der Flächentarif in der Altenpflege durch die zuständige Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas verhindert.

Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung enthält erstmals Pläne zu einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts. SPD, Grüne und FDP haben darin vereinbart, gemeinsam mit den Kirchen zu überprüfen, "inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann". Der ver.di-Kirchenfachrat begrüßte die Vereinbarung: "Wir bewerten es als einen wichtigen Fortschritt, dass die Regierungskoalition die kirchlichen Privilegien im Arbeitsrecht auf den Prüfstand stellen will", so die Erklärung. Bislang sind noch keine Pläne bekannt, wie die Koalition den Prüfauftrag umsetzen will. Der arbeitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, der ehemalige ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, betonte Mitte Februar, dass die Koalition den "klaren Willen" habe, das kirchliche Arbeitsrecht einzuschränken. "Mir wäre es am liebsten, wenn wir es zu einem Relikt der Vergangenheit machen und komplett abschaffen würden", so Bsirske, der den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zum Thema Arbeit mitverhandelt hatte.

Bereits seit mehreren Jahren steht das kirchliche Arbeitsrecht vor allem durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts unter Druck. In jüngster Zeit kommen im Zuge der Initiative "#OutInChurch" und Beschlüssen des Synodalen Wegs auch Reformbestrebungen aus der Kirche selbst zum Tragen. Dabei stehen vor allem die Loyalitätsanforderungen an kirchliche Mitarbeiter hinsichtlich der persönlichen Lebensführung im Zentrum. (fxn)