Bistum Limburg macht Grundordnung-Aussetzung im Amtsblatt offiziell
Das Bistum Limburg hat als erste Diözese die kirchliche Grundordnung in den Punkten auch amtlich ausgesetzt, die eine Kündigung aufgrund einer kirchlich nicht anerkannten Zivilehe ermöglichen. Im am Montag veröffentlichten Amtsblatt (März) schreibt Generalvikar Wolfgang Rösch, dass die Grundordnung für den kirchlichen Dienst "hinsichtlich Artikel 5. Abs. 2. Buchstb. c und d für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt wird" und somit die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen werde. "Der Bischof und ich sagen Ihnen zu, dass in der Diözese Limburg die Grundordnung im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand keine Anwendung findet", betonte Rösch. Zum Umgang mit transidenten Menschen macht die Erklärung keine Aussage.
Das gelte für alle Gruppen kirchlicher Beschäftigter inklusive der pastoralen Mitarbeiter, für die die Grundordnung in der Regel in jedem Fall eine Kündigung bei Zuwiderhandlung vorsieht, sowie für alle, die aufgrund der kirchlichen Unterrichtserlaubnis "Missio canonica" oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung ihren Dienst wahrnehmen. Die "Zusicherung" gelte sowohl für bestehende wie für künftige Arbeitsverhältnisse. Bereits Ende Februar hatte das Bistums Religionslehrkräfte über den neuen Umgang bei der Vergabe der Missio informiert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt macht nun die Mitte Februar in einem Brief an die Beschäftigten getätigten Zusagen offiziell.
Bistum Limburg will für Vielfalt und Diversität stehen
Rösch stellt die Nichtanwendung des geltenden Rechts in den Kontext der "breiten innerkirchlichen und gesellschaftlichen Diskussion" über das kirchliche Arbeitsrecht und die Grundordnung für den kirchlichen Dienst. "Durch die aktuellen Diskussionen bis hin zu #OutInChurch haben wir erkannt, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen. Die jetzige Form der Grundordnung deckt den Anspruch des Evangeliums nicht ab", so der Generalvikar weiter: "Dies führte bei nicht Wenigen zu Verletzungen und Unsicherheiten." Er selbst lerne und sei sich bewusst, "dass diese Anwendung der Grundordnung zu Diskriminierungen und zu einer Atmosphäre der Unsicherheit und Angst geführt" habe. Für das viele dadurch entstandene Leid bitte er um Vergebung. Im Bistum Limburg bekenne man sich aber zu "Vielfalt und Diversität".
Die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" regelt unter anderem Loyalitätspflichten der kirchlichen Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Die im Amtsblatt genannte Angabe "Artikel 5. Abs. 2. Buchstb. c und d" dürfte sich auf Art. 5 Nr. 2 Abs. 2 c) und d) der Grundordnung beziehen. Darin wird geregelt, dass für katholische Beschäftigte der "kirchenrechtlich unzulässige Abschluss einer Zivilehe" und das Eingehen einer Lebenspartnerschaft eine Kündigung aus "kirchenspezifischen Gründen" rechtfertigt, wenn die Handlung dazu geeignet ist, "ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen". Bei Mitarbeitenden in der Pastoral und aufgrund einer Missio beschäftigten wird dies stets angenommen.
Im Zuge des Coming-outs von über 100 kirchlichen Beschäftigten im Rahmen der Initiative "#OutInChurch" und eines Beschlusses des Synodalen Wegs, die Bischöfe zu einer Änderung der Grundordnung aufzufordern, hat ein Großteil der Bischöfe und Generalvikare angekündigt, die Grundordnung in diesen Punkten nicht anzuwenden oder zumindest lösungsorientierte Gespräche mit Betroffenen zu führen. Als erster hatte der Würzburger Bischof Franz Jung eine Selbstverpflichtung abgegeben. Mit einer Reform der Grundordnung, die bundesweit einheitlich auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) abgestimmt wird und danach jeweils von den einzelnen Bischöfen in Kraft gesetzt werden muss, wird noch in diesem Jahr gerechnet. (fxn)