Sorge um Bedeutung des Lebensschutzes

Bischöfe und Verbände kritisieren Streichung von Paragraf 219a

Veröffentlicht am 10.03.2022 um 15:50 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Bisher hat der Paragraf 219a Ärzten verboten, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Das Kabinett hat nun seine Abschaffung beschlossen. Von den Bischöfen und katholischen Verbänden gibt es Kritik daran.

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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat ihre Haltung zur Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch (StGB) erneut betont. "Sofern Reformbedarf besteht, halten wir eine Überarbeitung des § 219a StGB weiterhin für den besseren Weg als die Streichung aus dem Strafgesetzbuch" heißt es im am Donnerstag veröffentlichten Pressebericht des DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing nach der Frühjahrsvollversammlung in Vierzehnheiligen.

Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass die Bundesregierung das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nicht wie ursprünglich geplant ersatzlos streichen wolle, sondern weiterhin einen Regelungsbedarf für ein spezifisches Werbeverbot sehe. Vorgesehen ist, die Zulässigkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche generell im Heilmittelwerbegesetz zu regeln. "Ob dieser nun vorgeschlagene Weg geeignet ist, werden wir genauer prüfen", so Bätzing. Auf bestehende Schutzlücken habe man in der Stellungnahme zum Referentenentwurf hingewiesen. "Wir haben weiterhin die Sorge, dass das Schutzniveau zulasten des grundgesetzlich gebotenen Lebensschutzes zu sehr abgesenkt wird", so der DBK-Vorsitzende.

Schutz des ungeborenen Lebens könne nur mit der Mutter gelingen

"Eine schwangere Frau in einer Konfliktsituation ist auf seriöse, verlässliche und neutrale Informationen angewiesen", erklärte Bätzing. Ein Schwangerschaftsabbruch dürfe im Hinblick auf den gebotenen Lebensschutz nicht als ein alltäglicher, "der Normalität entsprechender Vorgang" erscheinen. "Der nun vorgelegte Gesetzentwurf muss sich auch daran messen lassen." Der Schutz des ungeborenen Lebens könne nur mit der Mutter und keinesfalls gegen sie gelingen. "Der unabhängigen psychosozialen Beratung und dem persönlichen Beratungsgespräch kommen hier eine zentrale Bedeutung zu, was in der Diskussion oft zu kurz kommt", so Bätzing. Es sei daher wichtig, die Beratungs- und Hilfsangebote für Frauen in Konfliktsituationen zu stärken, um deren Nöte und Bedarfe wahrzunehmen und ihnen auch Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen.

Bild: ©Julia Steinbrecht/KNA

"Schwangeren Frauen, die eine so folgenschwere Entscheidung treffen müssen, ist mit diesem politischen Schritt nicht geholfen", kritisiert die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil.

Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Streichung des Paragraphen 219a, des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. Die Regelung untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Die Parteien der Ampel-Koalition hatten die Abschaffung des Werbeverbots bereits in ihren Wahlprogrammen versprochen und im Koalitionsvertrag festgehalten. Der Gesetzesentwurf muss jetzt noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Kolping: Regierungskoalition in der Pflicht

Auch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) lehnt die Abschaffung des Paragrafen 219a ab. Würden Bundesrat und Bundestag dem Entwurf mehrheitlich zustimmen, sei dies ein erster Schritt zur Aufhebung eines gesellschaftlichen Konsenses. "Dieser hat bisher den bestmöglichen Schutz des ungeborenen Lebens bieten können", sagte die kfd-Vorsitzende Mechthild Heil am Mittwoch. Auch bisher hätten Frauen die notwendigen Informationen zu Ärzten und Institutionen erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Befürworter der Abschaffung von 219a würden eine Spaltung der Gesellschaft in Fragen des Schwangerschaftsabbruchs in Kauf nehmen, so Heil. "Schwangeren Frauen, die eine so folgenschwere Entscheidung treffen müssen, ist mit diesem politischen Schritt nicht geholfen".

Ebenso kritisierte das Kolpingwerk Deutschland am Mittwoch, die geplante Abschaffung von 219a verschiebe die Prioritäten zu Ungunsten des ungeborenen Lebens. Der Kolping-Bundesvorstand forderte daher insbesondere eine flächendecken sichergestellte Beratung betroffener Frauen sowie eine den Betroffenen entsprechende Versorgungslage, beispielsweise für ungewollt Schwangere. Hier stehe die Regierungskoalition in der Pflicht, die Beratungsangebote dauerhaft rechtlich abzusichern und für die Beratungsstellen die besten Rahmenbedingungen zu schaffen. Zielsetzung müsse nach Ansicht von Kolping zudem sein, professionelle medizinische Beratung deutlich von Werbung abzugrenzen. Der Schwangerschaftsabbruch dürfe nicht als normale medizinische Dienstleistung betrachtet werden. (cbr)