"Warum brauchen wir überhaupt noch diesen Sonderweg?"

Bischof Hanke schlägt Abkehr von kirchlichem Arbeitsrecht vor

Veröffentlicht am 13.03.2022 um 13:01 Uhr – Lesedauer: 

Eichstätt ‐ Das kirchliche Arbeitsrecht legitimiert Kündigungen wegen der sexuellen Orientierung, verbietet Gewerkschaften. In der Reformdebatte wagt der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke nun einen weitreichenden Vorstoß. Seine Forderung: Ganz abschaffen.

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Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke stellt das kirchliche Arbeitsrecht infrage. "Warum brauchen wir überhaupt noch diesen Sonderweg eines kirchlichen Arbeitsrechts?", sagte Hanke dem Ingolstädter "Donaukurier" (Wochenende). Der Bischof ergänzte: "Warum übernimmt man nicht gleich das zivile Arbeitsrecht, zumal gemäß der christlichen Soziallehre, die wir ja vertreten, Gewerkschaften eine wichtige Funktion in der Arbeitswelt haben?"

Das kirchliche Arbeitsrecht war vergangene Woche Thema bei der Frühjahrsvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Deren Vorsitzender, der Limburger Bischof Georg Bätzing, sagte, er erwarte noch dieses Jahr eine Änderung des Arbeitsrechts. Entsprechendes hatte vor einem Monat die Vollversammlung des Reformprojektes der katholischen Kirche in Deutschland, des Synodalen Wegs, gefordert. Im Grundsatz geht es laut Bätzing darum, den Menschen im kirchlichen Dienst nicht mehr Vorschriften für die persönliche Lebensführung zu machen.

Neue Grundordnung noch in diesem Jahr möglich

Auch Bischof Hanke meint laut "Donaukurier", es könne noch in diesem Jahr eine neue Grundordnung geben, allerdings frühestens im Herbst. Er befürworte diese Veränderungen grundsätzlich. "Noch ist aber nichts beschlossen, es liegen ja auch keine Unterlagen vor." Derzeit befasse sich die Arbeitsrechtskommission mit dem Thema.

Bislang sah die sogenannte kirchliche Grundordnung vor, dass der Familienstand und die öffentlich bekannte sexuelle Orientierung als entscheidend für die Loyalität kirchlicher Angestellter gewertet werden konnte. In der Praxis konnte etwa ein Dienstverhältnis gekündigt werden, wenn jemand eine homosexuelle Partnerschaft einging. Dagegen hatte es immer wieder Proteste gegeben, zuletzt in Form der Aktion "#Out in Church" Ende Januar, bei der sich mehr als hundert Menschen im kirchlichen Dienst als queer lebend geoutet hatten. Das englische Wort "queer" ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe sind.

Die Forderung nach einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts findet sich auch im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. SPD, Grüne und FDP hatten darin vereinbart, gemeinsam mit den Kirchen zu überprüfen, "inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann". In einer Anfang März veröffentlichen Erklärung begrüßte der Kirchenfachrat der Gewerkschaft ver.di die Vereinbarung: "Wir bewerten es als einen wichtigen Fortschritt, dass die Regierungskoalition die kirchlichen Privilegien im Arbeitsrecht auf den Prüfstand stellen will", so die Erklärung. (mfi/KNA)