Spitzenvertreter der Kirchen: Alternativen zur Selbsttötung finden
Spitzenvertreter der beiden großen Kirchen in Niedersachsen und Bremen mahnen zu Zurückhaltung bei der Beihilfe zur Selbsttötung. "Suizidassistenz als institutionelles Angebot verträgt sich nicht mit unserem kirchlichen Selbstverständnis", schreiben die leitenden Geistlichen aller Bistümer und Landeskirchen der beiden Länder in einer am Mittwoch in Hannover veröffentlichten Stellungnahme.
Nicht pauschal beantworten lasse sich die Frage, ob Beihilfe zum Suizid in "Grenz- und Notsituationen" in kirchlichen Häusern geduldet werden könne. Auf jeden Fall müsse auch die Verantwortung für Mitbetroffene berücksichtigt werden, etwa Angehörige, so die Unterzeichner, zu denen die katholischen Bischöfe Franz-Josef Bode und Heiner Wilmer und der evangelische Landesbischof Ralf Meister gehören.
Die Kirchenvertreter sprechen sich für "Alternativen zu einer Selbsttötung" aus. "Gesellschaftlich darf es nicht zur 'Normalität' werden, sich das Leben zu nehmen oder anderen dabei zu helfen", schreiben sie. Daher müssten niedrigschwellige Angebote zur Suizidprävention ebenso ausgebaut werden wie Beratungsangebote für Menschen, die den Wunsch nach Suizidassistenz äußerten. "Fachlich kompetente und menschlich zugewandte Hospizarbeit und Palliativversorgung fördern die Lebensqualität und ein Sterben in Würde", heißt es. Dabei gelte es auch, älteren Menschen die Sorge zu nehmen, dass sie mit ihrem Weiterleben zu einer Last werden könnten.
Gegen "jede Form von Kommerzialisierung der Suizidbeihilfe"
Die Geistlichen wenden sich gegen "jede Form von Kommerzialisierung der Suizidbeihilfe" und gegen Werbung für entsprechende Angebote. Mit Blick auf eine gesetzliche Neuregelung raten sie der Politik zu Zurückhaltung in Bezug auf das Strafrecht. "Von außen nicht beurteilbare Grenzsituationen lassen sich nicht gesetzlich regeln, sondern im wechselseitigen Vertrauen auf der Ebene der Beziehung zwischen Sterbewilligen und Ärztinnen und Ärzten klären." Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen solle es entsprechende Bildungs- und Beratungsangebote geben.
Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, so die Karlsruher Richter. Das schließe auch die Hilfe Dritter ein. Für eine Neuregelung liegen bereits mehrere Gesetzentwürfe vor.
Die katholische und Teile der evangelischen Kirche hatten in der Vergangenheit wiederholt unterstrichen, Suizidbeihilfe werde in ihren Einrichtungen nicht erlaubt. Im Frühjahr 2021 sorgte ein Vorstoß der drei evangelischen Theologen Reiner Anselm, Isolde Karle und Ulrich Lilie für Aufsehen: Sie schlugen vor, einen professionell assistierten Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Die Kirchen dürften die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts über die Reichweite der Selbstbestimmung am Lebensende nicht ignorieren, argumentieren sie. Auch der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hatte sich 2020 für Suizidbeihilfe auch in kirchlichen Einrichtungen ausgesprochen. (KNA)