Offizielle Vorstellung der neuen Kurienverfassung

Vatikan erklärt: Nicht alle Kurienämter gleich gut von Laien zu leiten

Veröffentlicht am 21.03.2022 um 17:05 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Zwar schließt die neue Kurienordnung Laien nicht grundsätzlich von bestimmten Behörden aus: Dennoch sei so manches Amt wohl eher mit einem Kleriker zu besetzen, heißt es seitens des Vatikan – Beispiele inklusive.

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Nicht alle Vatikanbehörden können künftig gleich gut von Laien geleitet werden. Zwar schließe die neue Kurienordnung Laien nicht grundsätzlich von bestimmten Behörden aus, so der Sekretär des Kardinalsrats, Bischof Marco Mellino. Andererseits sollten Behörden entsprechend ihrem thematischen Profil und ihren Aufgaben besetzt werden, sagte er am Montag bei der Vorstellung der neuen Kurienverfassung im Vatikan. Entsprechend sei es eher wahrscheinlich, dass etwa die Behörde für Laien und Familie von einem Laien, Mann oder Frau, geleitet werde als die für Bischöfe oder Klerus. In der bisherigen Kurienordnung "Pastor Bonus" Johannes Pauls II. von 1988 war dies noch ausgeschlossen. Die am Samstag veröffentlichte neue Kurienverfassung "Praedicate evangelium" (Verkündet das Evangelium) von Franziskus hebt dieses Verbot auf.

Die Vollmacht für ein Kurienamt werde allein vom Papst verliehen, erläuterte der römische Kirchenrechtler Gianfranco Ghirlanda. Sie hänge nicht von einer Bischofs- oder Priesterweihe ab. Weil die Kurie allein im Dienst des Papstes arbeite, arbeite auch jeder Mitarbeiter allein aufgrund der Beauftragung durch den Papst. Diese "stellvertretende Vollmacht zur Ausübung eines Amtes" sei dieselbe, ob für einen Bischof, Priester, ein Ordensmitglied oder einen Laien, so Mellino. Ghirlanda räumte ein, dass es noch einige Unklarheiten mit Blick auf einzelne Regelungen des Kirchenrechts gebe. Klar sei, dass die Apostolische Signatur als höchstes Kirchengericht weiter mit einem Kardinal besetzt werden müsse. Das gelte auch für den Präsidenten des Wirtschaftsrats, weil dieser laut Satzung unter anderem aus acht Kardinälen besteht.

Erstes Kriterium für die Besetzung eines Amtes sei die Professionalität des Kandidaten, betonte Ghirlanda. Zwar werde die Berufung von Priestern und Ordensleuten zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Aber je nach Arbeitsleistung könne sie – auch mehrfach – um weitere fünf Jahre verlängert werden. Zudem seien Versetzungen und Beförderungen möglich. Laienmitarbeiter, also Nichtkleriker, so Ghirlanda, würden dann in der Regel unbegrenzte Arbeitsverträge erhalten und gegebenenfalls nach fünfjährigen Amtszeiten versetzt.

Katholische Frauen begrüßen Kurienreform

Unterdessen begrüßte die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) die Kurienreform. Die Neuordnung sei ein kleiner Schritt Richtung Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der katholischen Kirche – "der Zugang zum Diakoninnen-Amt dürfte dann auch nicht mehr weit sein", erklärte die stellvertretende kfd-Bundesvorsitzende Agnes Wuckelt am Montag in Düsseldorf. Damit entspräche die Kurienreform auch den Beschlüssen des Reformdialogs der Kirche in Deutschland, dem Synodalen Weg.

"Bereits seit einigen Jahren warten wir auf die Veröffentlichung der neuen Kurienverfassung und damit auf den offiziellen Startschuss für uns Frauen, auch bedeutende Ämter in der Kirche wahrnehmen zu können", so Wuckelt weiter. "Seit einiger Zeit hat Papst Franziskus vorauseilend Frauen in die Leitungsebene berufen – dies erhält nun durch die neue Verfassung eine rechtliche Basis."

Mit der am Samstag veröffentlichten Apostolischen Konstitution "Praedicate evangelium" hat Papst Franziskus in 250 Paragrafen den Aufbau der römischen Kurie neu geregelt. Besondere Neuerung ist, dass künftig Laien, Männer wie Frauen, vatikanische Behörden leiten und dort Verantwortung übernehmen können. Die neue Verfassung tritt an Pfingsten (5. Juni) in Kraft. (tmg/KNA)