Sparsamer und mit mehr Frauen? Ein zweiter Blick auf die Kurienreform
Eine Stärkung von Laien und insbesondere Frauen, eine Verschlankung der Kurie, eine Neuausrichtung auf Evangelisierung und Mission – das sind die großen Schlagworte, unter der die überraschend am Samstag veröffentlichte Apostolische Konstitution "Praedicate Evangelium" in der Öffentlichkeit aufgenommen wurden. Viele Überschriften in kirchlichen und weltlichen Medien hoben wie später die Pressekonferenz des Vatikans vor allem auf die anscheinende Stärkung der Rolle von Frauen in der Leitung von Kirche ab, manche witterten schon über die Verwaltung hinaus Morgenluft für Reformanliegen auf diesem Gebiet.
Ein zweiter Blick auf den neuen Organisationserlass für die Kurie (ein treffenderes weltliches Äquivalent als die ebenfalls häufig verwendete Formulierung einer neuen "Verfassung") wirft aber Fragen auf: Ja, Laien können künftig auch Leitungsfunktionen in der päpstlichen Verwaltung übernehmen – aber ist das primär eine Aufwertung von Laien, oder Ergebnis einer ekklesiologischen Herunterstufung der Kurie? Erklärtes Ziel, auch in der Konstitution selbst, ist eine Verschlankung der Kurie. Doch gibt es die wirklich – oder wurden nicht eigentlich nur Zuschnitte und Zuständigkeiten geändert und Bezeichnungen vereinheitlicht bei einem im Wesentlichen gleich gebliebenen Arbeitspensum der Kurie? Und kann eine Organisationsreform tatsächlich die Kirche stärker auf Mission und Evangelisierung ausrichten?
Durchbruch für Frauen?
Die explizite Öffnung von kurialen Leitungsämtern für Laien kann man als Durchbruch interpretieren – so tut es etwa der Luzerner Kirchenrechtler Adrian Loretan. Im Interview mit kath.ch vertrat er die Deutung, dass nun bei Leitungsfragen die Kompetenz wichtiger sei als der Weihestatus und aus der neuen Amtsbezeichnung des Leiters des Staatssekretariats, nämlich Staatssekretär statt Kardinalstaatssekretär, sich die Hoffnung auch eine Besetzung dieses wohl wichtigsten Kurienamtes mit einer Frau ergebe – mit weitreichenden Folgen: "Wenn eine Frau das mächtige Staatssekretariat leiten darf, gibt es keinen Grund mehr, warum sie nicht auch Generalvikarin werden oder in einem Domkapitel sitzen darf", so Loretan.
Mit Blick auf andere kirchenrechtliche Setzungen aus dem Pontifikat von Franziskus wird diese Hoffnung aber gedämpft, zumal allzu große Spielräume auch seitens des Vatikans schon dementiert wurden. Die Pfarreieninstruktion der Kleruskongregation hatte 2020 deutlichst und mit päpstlicher Approbation eingeschärft, dass die besondere Rolle des Priesters als Pfarrer nicht verunklart werden dürfe – bis hin zu der Notwendigkeit, im Finanzverwaltungsgremium der Pfarrei den Vorsitz übernehmen zu müssen – und niemals gleichberechtigt in "Teams" aufzugehen habe. Die weniger optimistische Interpretation der nun an der Kurie eröffneten Möglichkeiten ist die des nun noch deutlicher betonten instrumentellen Charakters der päpstliche Verwaltung für den Dienst des Papstes.
Zwar ist der Dienstcharakter der Kurie bereits vom Zweiten Vatikanischen Konzil betont worden, und auch in der vorigen Kurien-Konstitution Pastor Bonus von Papst Johannes Paul II. stark gemacht worden. Im ersten Artikel von Pastor Bonus war die Rede davon, dass die Kurie dem Papst "hilfreich zur Seite" stehe. Im korrespondierenden ersten Artikel von Praedicate Evangelium aber ist sie die Institution, derer sich der Papst "zu bedienen pflegt"; neu ergänzt wird ein Satz, dass sie "im Dienst des Papstes […] und der Bischöfe" steht. Gleich der erste der von Papst Franziskus in einer Präambel aufgezählten Grundsätze für die Kurienreform schärft diesen Grundsatz ein und führt den Begriff des "Instruments" ein. Die Ermöglichung von Leitungsämtern für alle Gläubigen taucht dort unter dem Schlagwort des "stellvertretenden Charakters der römischen Kurie" auf: Nur weil eigentlich der Papst handelt, können auch Laien Leitungsfunktionen einnehmen – unausgesprochen bleibt: Weil dies keine Leitung im theologischen Vollsinn ist, und weil die Kurie über ihren Dienstcharakter keine eigene, mit dem Papst und dem Kollegium der Bischöfe vergleichbare ekklesiologische Größe ist und für ihre Leitungsfunktionen daher eine kanonische statt einer sakramentalen Sendung genügt. Dazu kommt: Mit Gläubigen an der Spitze, die keine Bischöfe sind, besteht in der hierarchischen Verfassung der Kirche zwischen dem Papst und seinen obersten Behördenleitungen keine bischöfliche Kollegialität, sondern allein ein klares Über- und Unterordnungsverhältnis – eine Stärkung des Papstes gegenüber der Kurie, solange die ständische Ämtertheologie nicht überwunden ist.
Die Kurie als Hilfsorgan des Papstes
Eine derartige Position eines besonderen ekklesiologischen Status der Kurie hatte Kardinal Gerhard Ludwig Müller 2015 im Osservatore Romano in einem Aufsatz zu "theologischen Kriterien für die Kirchen- und Kurienreform" vertreten. Die Kurie gehöre gleichsam zum Wesen der Kirche, weil sie und das Kardinalskollegium aus dem Klerus des antiken Bistums Rom entstanden seien, mithin "eine dem Wesen nach geistliche Einrichtung" sei und eben "keine profane Verwaltungsstruktur". Franziskus, der den Verwaltungs- und Instrumentencharakter stärker macht, verzichtet folgerichtig anders als Johannes Paul II. in der Präambel seiner Kurien-Konstitution auf einen ausführlichen kirchengeschichtlichen Exkurs zur Entstehung der Kurie und zu ihrer Verbindung mit dem römischen Stadtklerus.
Das bedeutet freilich nicht, dass der Papst ins andere von Müller ins Spiel gebrachte Extrem verfällt, eine Organisation nach rein profanen Verwaltungsgesichtspunkten. In seinen teils harschen Ansprachen an die Bediensteten der Kurie hat Franziskus stets die Notwendigkeit einer pastoralen und spirituellen Haltung der Kurienmitarbeitenden stark gemacht, die sich gerade nicht in reinem Verwaltungshandeln erschöpfen dürfe. "Jetzt dient uns nicht eine 'reine Verwaltungsarbeit'", schrieb Franziskus schon in Evangelii Gaudium zu Beginn seines Pontifikats zur nötigen pastoralen und missionarischen Neuausrichtung. Praedicate Evangelium betont den pastoralen Charakter aller kurialer Tätigkeit und legt sogar in Rechtsform prominent in den ersten Artikeln fest, dass an Kuriale der Anspruch gelegt wird, Jünger und Missionare zu sein und auch neben ihrem Amt pastorale Aufgaben außerhalb der Verwaltung wahrzunehmen.
Das Evangelisierungsdikasterium ist die neue Suprema
Diese Stoßrichtung macht auch die Umstrukturierung der obersten Behörden deutlich. Am sichtbarsten ist die einheitlichere Terminologie, die nun durchgängig von Dikasterien spricht, die "Kongregationen" gibt es nicht mehr. Die Akzentverschiebung ist programmatisch: Dikasterium heißt Behörde, Kongregation Versammlung – nämlich zunächst und zumeist von Kardinälen und Bischöfen. Schon zuvor war Dikasterium der im Recht festgelegte Begriff für die Oberbehörden, nun taucht er auch im offiziellen Namen auf. Den Weg vorgegeben haben dabei das Dikasterium für Kommunikation und das für ganzheitliche Entwicklung, die schon deutlich vor der Vollendung der Kurienreform diese Bezeichnung führten.
Wichtiger als die Bezeichnung ist aber die Ordnung der formell gleichberechtigten Behörden: Dass in der Aufzählung nach dem Staatssekretariat nun nicht mehr das Glaubensdikasterium – einst trug die Behörde den Beinamen "Suprema", die Oberste – sondern das neue Dikasterium für Evangelisierung die erste Stelle einnimmt, kann nicht anders als programmatisch interpretiert werden, zumal der Papst ihm selbst als Präfekt vorsteht. Das ist ein weiteres Signal Richtung Glaubensdikasterium: Dem standen bis 1965, damals noch unter der Bezeichnung "Heiliges Offizium", ebenfalls die Päpste als Präfekt vor. Inhaltlich werden aber keine großen Änderungen vorgenommen: Die neue Struktur des Glaubensdikasteriums war bereits weitgehend bekannt, das Evangelisierungsdikasterium ist eine Fusion seiner beiden Vorgänger-Behörden, der Kongregation für die Evangelisierung der Völker und dem Rat für Neuevangelisierung.
Ein Überblick über die Behörden des Papstes
Die überraschend veröffentlichte Kurienreform von Papst Franziskus regelt die Strukturen der Verwaltung im Vatikan neu. Doch welche Behörden wird es an der Kurie künftig geben?
Organisatorisch ist es schlüssig, die Evangelisierung in die beiden Sektionen Grundfragen der Evangelisierung in der Welt und die Evangelisierung der Völker aufzuteilen. Das bedeutet aber auch eine deutliche Machtverschiebung im Organigramm: Die bisherige Kongregation für die Evangelisierung der Völker ist eine der bedeutendsten Kongregationen – so bedeutend, dass ihr Präfekt oft scherzhaft als "roter Papst" bezeichnet wird. Die Kongregation hat eines der größten Budgets der Kurienbehörden, ihr unterstehen die Missionsgebiete. Auch wenn die Aufgaben ähnlich bleiben: Künftig werden so zumindest dem Organigramm nach die Missionsgebiete enger an den Papst angebunden. Ob die Rolle des zuständigen Pro-Präfekten künftig noch die Rede von einem "roten Papst" rechtfertigt, wird sich zeigen.
Eine Position in der Liste überrascht: Das Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen ist an drittletzter Stelle zu finden, nur vor dem für die Gesetzestexte und die Kommunikation. Sollte das erste große Kurienreformprojekt von Franziskus – schon 2016 nahm er mit der Zusammenlegung einiger Päpstlicher Räte zum Entwicklungsdikasterium vieles vorweg, was nun die Reform insgesamt prägt – in seiner Achtung gesunken sein? Immerhin war das Dikasterium dem Papst so wichtig, dass er sich in dessen Statuten übergangsweise selbst zum Abteilungsleiter für Migranten und Flüchtlinge bestellte. Schon beim Abgang des ersten Präfekten des Dikasteriums, Kardinal Peter Turkson, zum Jahreswechsel wurde spekuliert, dass der einstige Papstvertraute – etwa im Nachgang der Visitation seiner Behörde? – in Ungnade gefallen sein könnte.
Kaum schlanker als zuvor
Ob die gewollte Verschlankung der Kurie nun tatsächlich stattfindet, ist fraglich. Allein auf Grundlage der Konstitution lässt sich jedenfalls keine bisherige Behörde, keine bisherige Aufgabe finden, die wesentlich eingekürzt worden wäre. Eher ist sogar durch den neugewonnenen Status als Dikasterium ein damit einhergehender Zuwachs des Aufwands zu befürchten, etwa beim nun an dritter Stelle genannten Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe, das aus der Apostolischen Almosenverwaltung entstanden ist. Treffender als von Verschlankung dürfte es hier sein – wie bereits bei der vorab bekanntgegebenen Neustrukturierung der Glaubenskongregation –, stattdessen vom Versuch einer Effizienzsteigerung zu sprechen. Synergien sollen verstärkt werden, neue Gliederungen effizienteres Arbeiten möglich machen.
Eine tatsächliche Verschlankung wäre vor allem von wirtschaftlichen Beweggründen getragen: Die Finanzen des Vatikans sind notorisch schlecht, zumal nach den Ausfällen während der Corona-Pandemie, als die touristischen Einnahmen etwa aus den vatikanischen Museen als Geldquelle wegbrachen. Notorisch schlecht ist auch die Bezahlung der Laienbeschäftigten des Vatikans. (Ein weiteres Argument dafür, dass nicht allzu viele Laien tatsächlich Verantwortung übernehmen werden, wenn sich der Vatikan nicht auf finanziell freie und nicht auf ein auskömmliches und konkurrenzfähiges Salär angewiesene Leitungspersonen beschränken will.) Große finanzielle Einsparungen scheinen zunächst nicht in der Konstitution zu stecken.
Wichtiger für die Reform, und auch im Zentrum der Kritik der Kardinäle im Vorkonklave vor der Wahl von Franziskus wie bei ihm selbst in seinen Ansprachen an die Kurie, ist eine Reform in der Arbeitsweise und in der Arbeitshaltung. Neben den Grundprinzipien einer pastoralen Ausrichtung sowie dem Ziel einer tatsächlichen Bestenauslese und professioneller Personalentwicklung dürfte vor allem das nun eingeführte strenge Rotationsprinzip auf diese Problematik zielen: Anscheinend wird eine Verfilzung des Apparats als Problem wahrgenommen, Eigendynamiken der Bürokratie sollen unterbunden werden. Die Kehrseite davon ist, dass mit der Verfilzung bei nach fünf, höchstens zehn Jahren wieder in ihre Diözesen und Gemeinschaften zurückkehrenden Beschäftigten auch Professionalität und institutionelles Wissen verloren gehen kann.
Mehr Zusammenarbeit an der Kurie
Eingelöst hat Papst Franziskus zumindest ansatzweise einen schon lange geäußerten Reformvorschlag: Eine stärkere Kollegialität an der Kurie. Punkte 8 und 9 der der Konstitution vorangestellten Grundsätze für den Dienst befassen sich mit der Zusammenarbeit zwischen den Dikasterien und inter- wie intradikasteriellen Treffen. Die übergreifende Koordinierung wird dabei vom Staatssekretariat wahrgenommen – ohne freilich die auch in eigenen Normen geregelten interkasteriellen Treffen im Vollsinn zu einem päpstlichen Kabinett zu machen, in dem die Regierungsarbeit koordiniert wird. Bislang waren derartige Austauschtreffen nicht in der Konstitution selbst, sondern lediglich knapp in einem Artikel der Kuriengeschäftsordnung, dem "Regolamento Generale della Curia Romana", festgehalten.
Derartige Forderungen zur Effizienzsteigerung und Professionalisierung der Kurie hatte etwa der Politikwissenschaftler und zeitweilige ZdK-Präsident Hans Maier vorgebracht, der selbst aus seiner Amtszeit als bayerischer Kultusminister mit der praktischen Regierungsarbeit vertraut ist. Seine Argumente für eine Einführung einer Kabinettsregierung an der Kurie klingen auch mit Blick auf die nun vorgenommene Neuregelung stichhaltig: "Ressortmacht muss eingebunden werden; sie darf sich nicht verselbständigen, sie muss als Teil dem Ganzen dienen – sonst mündet sie in unkontrollierte Alleingänge". Gesamtpolitik verlange nicht nur die Abstimmung zwischen den Ressorts, sondern auch "das gemeinsame Mittragen und Vertreten der getroffenen Entscheidungen" durch "alle Beteiligten nach dem Prinzip der Kollegialität", so Maier bereits vor gut 20 Jahren in einem Beitrag für die Jesuiten-Zeitschrift "Stimmen der Zeit". In der Konstitution sind die interdikasteriellen Treffen so knapp beschrieben, dass offen ist, ob solche Professionalisierungsschübe zu erwarten sind.
Mehr Beteiligung von Bischofskonferenzen
Deutlich betont wird in der Kurienorganisation nun der weltkirchliche Charakter, auch wenn das Übersetzungszentrum ebenso wie das Recht, sich in jeder beliebigen Sprache an die Kurie zu wenden, nicht mehr auftauchen. (Ein Versehen des Gesetzgebers?) Eine stärkere Betonung der Weltkirche bedeutet aber nicht einen spürbaren Anstieg der Umsetzung der für Franziskus einst programmatischen "heilsamen Dezentralisierung" und der Subsidiarität. Immerhin werden aber die Bischofskonferenzen häufiger erwähnt. Neue Kompetenzen erhalten sie nicht. Immerhin soll nicht nur mehr ihr Rat eingeholt werden, sondern auch auf vielen Feldern mit ihnen zusammengearbeitet werden. Der merkliche Anstieg der Erwähnungen von Bischofskonferenzen (über 60 mal fällt der Begriff in Praedicate Evangelium statt weniger als zehn Mal in Pastor Bonus) liegt vor allem daran, dass sie in Aufzählungen zusätzlich den Teilkirchen, also unter anderem Bistümern und Eparchien, und den Diözesanbischöfen erwähnt werden. Überraschend ist, dass die Bischofssynode nur einmal erwähnt wird – mit dem Fokus von Franziskus auf eine synodale Kirche wäre hier eigentlich mit mehr zu rechnen gewesen.
Noch müssen die Analysen der neuen Kurienorganisation in weiten Teilen vorläufige bleiben. Das liegt nicht nur daran, dass sich der Rechtstext, der erst zu Pfingsten wirksam wird, noch in der praktischen Umsetzung bewähren muss. Dass das Dokument so überraschend an einem Samstag veröffentlicht wurde, stieß nicht nur auf Kritik der akkreditierten Vatikanjournalisten. Und dass das nur auf Italienisch geschah, stellt nicht nur je nach Sprachkenntnissen eine sprachliche Hürde dar: Vor allem fehlt der rechtsverbindliche lateinische Text. Das ist nicht nur eine Formalie: Jüngst führte genau dieser Sachverhalt zu Problemen. Das Motu Proprio Traditionis Custodes, mit dem der Papst im vergagenen Sommer die Feier der vorkonziliaren Liturgie deutlich erschwert hatte, erschien zunächst nur in verschiedenen Volkssprachen. Erst aus dem viel später veröffentlichten maßgeblichen lateinischen Normtext wurden die Befugnisse von Bischöfen im Verhältnis zum Heiligen Stuhl deutlich – war im deutschen Text davon die Rede, dass Bischöfe in bestimmten Angelegenheiten den Heiligen Stuhl zu "konsultieren" hätten, hieß es im Lateinischen, dass sie den Heilige Stuhl "um Erlaubnis bitten" müssen. Ähnliche kleine, aber folgenschwere Änderungen können auch bei der Kurienreform noch bevorstehen – zumal die etwas überhastet veröffentlichte Konstitution nicht ganz veröffentlichungsreif wirkte. Dass die Reform der – damals noch – Glaubenskongregation erst vor gut einem Monat erfolgte, spricht dafür, dass hier ein päpstlicher Alleingang entgegen voriger Planungen vorliegt.
Kunst der Gesetzgebung für Franziskus nachrangig
Auch das ist typisch für Franziskus. Als Gesetzgeber legt er eher eine Startup-Mentalität an den Tag: "Move fast and break things" scheint oft seine Gesetzgebungsstrategie zu sein, korrigiert wird allenfalls im Nachhinein bei der offiziellen Veröffentlichung. In den eigenen Worten des Papstes: "Die Gradualität ist die Frucht der unentbehrlichen Unterscheidung. Diese schließt einen historischen Prozess, ein Abwägen von Zeiten und Etappen, Überprüfung, Korrekturen, Versuchsphasen und die Approbation ad experimentum ein." Franziskus regiert vor allem über die Form des "Motu Proprio", also "aus eigenem Antrieb" und in kleiner Form, dafür mit einer deutlich höheren gesetzgeberischen Aktivität als seine Vorgänger. Das scheint nun auch auf die Apostolische Konstitution abgefärbt zu haben. Anscheinend war es hier dem Papst zudem wichtig, nicht nur schnell zu sein, sondern auch am Gedenktag des von ihm besonders verehrten Heiligen Josef ans Licht der Öffentlichkeit zu gehen. Eine besondere Beziehung des heiligen Josef zur Kurie und ihrer Organisation ist nicht offensichtlich. Immerhin war er als Zimmermann mit Aufbauorganisation vertraut.
Eine gewisse Nachrangigkeit der Kunst der Gesetzgebung im Vergleich zu Gesten und Symbolen scheint diesem Pontifikat innezuwohnen. Die Kirchenrechtlerin Geraldina Boni, die an der Universität Bologna lehrt und Konsultorin des bisherigen Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte ist, hat im vergangenen Jahr in einer gut 300-seitigen Analyse eine Krise der päpstlichen Gesetzgebung konstatiert: unzureichende Formulierungen, mangelnde Rechtsförmlichkeit, mangelnde Kohärenz der verschiedenen Gesetze. In ihrem Buch hatte sie sich für eine Stärkung des Rates für die Gesetzestexte ausgesprochen. Und auch wenn die Apostolische Konstitution einige ihrer Kritikpunkte bestätigt: Mit der zumindest nominellen Aufwertung des bisherigen Rates zu einem Dikasterium könnte hier Besserung in Sicht sein. Erstmals kann das Dikasterium nicht nur auf Gesetzgebung reagieren und Gesetze interpretieren, sondern auch dem Papst Vorschläge zur Gesetzgebung unterbreiten. "Das Dikasterium achtet besonders auf eine korrekte kanonische Praxis, damit das Recht in der Kirche angemessen verstanden und korrekt angewendet wird", schließt der Abschnitt zum Gesetzestexte-Dikasterium in Praedicate Evangelium.
Das hätte auch der Konstitution selbst gut getan. Im zunächst veröffentlichten Dokument waren neben Tippfehlern und Resten redaktioneller Anmerkungen auch inhaltliche Fehler: Ausgerechnet bei der Zuständigkeit des Glaubensdikasteriums für die vorkonziliare Liturgie stand hier noch die Formulierung von der "außerordentlichen Form des römischen Ritus", die mit dem Motu Proprio Traditionis custodes und dessen unmissverständlicher Absage an die Theorie Benedikts XVI., dass es einen römischen Ritus in verschiedenen Formen gebe, nicht zu vereinbaren ist. Das ist ein recht offensichtlicher Fehler, der erst am Dienstag klammheimlich im Pressebriefing vom Samstag geändert wurde – wie viele weitere solche redaktionellen Versehen trotz der angekündigten kirchenrechtlichen Endredaktion im vorigen Jahr noch in der Konstitution enthalten sind, wird wohl frühestens ein Vergleich des maßgeblichen Rechtstextes mit der immer noch lediglich im täglichen Pressebriefing des Pressesaals zu findenden ersten Fassung ergeben.
Wenn die rechtliche Grundlage geklärt ist, geht es an die eigentliche Arbeit: Dann wird sich zeigen, ob die Kurienreform, das wichtigste Projekt dieses Pontifikats, die großen Erwartungen an die Ausrichtung der Kirche und ihrer Verwaltung hin zu Evangelisierung und Mission erfüllen kann.